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Claritos warnt vor Unfalltodversicherung

Immer wieder findet sich in Unfallversicherung der Zusatzbaustein Unfalltodversicherung. Diese vermeintlich günstige Absicherung gegen den Todesfall hat einen gewichtigen Nachteil. Der Versicherer zahlt die Leistung nur bei Tod infolge eines Unfalls aus. Tritt der Tod der versicherten Person durch eine andere Ursache ein, leister der Versicherer nicht. Doch für die Hinterbliebenen spielt es in der Regel keine Rolle, aus welchem Grund der Tod eingetreten ist. Wird im Todesfall daher eine Absicherung benötigt, gibt es nur eine richtige Lösung: die Risikolebensversicherung.

Immer wieder findet sich in Unfallversicherung der Zusatzbaustein Unfalltodversicherung. Diese vermeintlich günstige Absicherung gegen den Todesfall hat einen gewichtigen Nachteil. Der Versicherer zahlt die Leistung nur bei Tod infolge eines Unfalls aus. Tritt der Tod der versicherten Person durch eine andere Ursache ein, leister der Versicherer nicht. Doch für die Hinterbliebenen spielt es in der Regel keine Rolle, aus welchem Grund der Tod eingetreten ist. Wird im Todesfall daher eine Absicherung benötigt, gibt es nur eine richtige Lösung: die Risikolebensversicherung. Hintergrund für unsere Warnung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19. Mai 2011 (Az.: 8 U 1906/10), dass kein Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Unfallversicherung besteht, wenn davon auszugehen ist, dass einem Tod durch Ertrinken anlässlich eines Tauchgangs ein Herzanfall mit einer damit verbundenen Bewusstlosigkeit vorausgegangen ist.

Ein Versicherungsnehmer hatte im Rahmen einer Familienunfall-Versicherung geklagt. Der mitversicherte Vater des Klägers war bei einem Tauchgang in einem See ertrunken. Als der Sohn von dem Unfallversicherer die Zahlung der vereinbarten Todesfallsumme in Höhe von 154.000 €forderte, lehnte der Versicherer die Leistungsübernahme ab und behauptete, dass die Ursache für den Ertrinkungstot kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, sondern ein unmittelbar vorausgegangenes Herzversagen gewesen sei. Dieses habe zur Bewusstlosigkeit und damit zum Tod des Versicherten durch Ertrinken geführt.

Der Versicherer berief sich als Beleg für seine Behauptung auf die Aussage eines Tauchkameraden des Versicherten sowie auf den Obduktionsbefund. Aussage des Tauchkameraden war, dass sich der Versicherte unter Wasser plötzlich an ihm festgehalten habe, und kurz darauf leblos auf den Grund des Sees gesunken sei. Gemäß Obduktionsbefund litt der übergewichtige Versicherte an einer massiven Fettdurchwachsung der rechten Herzmuskulatur, unter erhöhtem Blutdruck sowie an einer anlagebedingten Enge der rechten Herzkranzschlagader.

Letztlich war der Tod des Mannes durch Ertrinken eingetreten. Der mit der Obduktion betraute Arzt wollte jedoch nicht ausschließen, dass er unmittelbar zuvor einen Herzanfall erlitten hatte. Denn die vier Risikofaktoren konnten sich unter Stress, wie er auch mit Tauchen verbunden sein kann, für eine funktionelle Störung der Herztätigkeit besonders begünstigend auswirken.

Die Richter des Nürnberger Oberlandesgerichts waren davon überzeugt und wiesen die Klage des Versicherungsnehmers und gleichzeitigen Erbens auf Auszahlung der Todesfallsumme als unbegründet zurück.

Laut herrschender Meinung ist ein Tod durch Ertrinken zwar stets ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis im Sinne der Versicherungs-Bedingungen für die Unfallversicherung. Von einem Versicherungsfall kann nach richterlicher Meinung trotz allem nur ausgegangen werden, wenn dem Ertrinken nicht unmittelbar zuvor eine nicht versicherte Bewusstseinsstörung vorausgegangen ist.

Unstreitig war das vom Versicherten genutzte Tauchgerät in Ordnung und sein Tauchkamerad hatte keinen für einen Ertrinkungstod typischen Abwehrkampf bemerkt, so dass alles Auffassung des Gerichts dafür sprach, dass am Anfang der zum Tod des Versicherten führenden Kausalkette eine auf einer funktionellen Herzstörung beruhende Bewusstseinsstörung stand.

Doch warum versichern so viele Verbraucher überhaupt das Risiko Unfalltod? Neben den Kunden, die bei Vertragsabschluss gar nicht wissen, was Sie da eigentlich eingekauft haben, gibt es viele Verlockungen, die Kunden bewegen eine Unfalltodversicherung abzuschließen, ohne über die Folgen nachzudenken. Eine Unfalltodversicherung kann häufig ohne oder nur mit sehr wenigen Gesundheitsfragen beantragt werden. Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung wird hingegen häufig eine umfangreiche Gesundheitsauskunft benötigt. Bei Vorerkrankungen, älteren Personen, Rauchern oder hohen Versicherungssummen wird häufig sogar eine ärztliche Auskunft vom Versicherer verlangt. Infolge dieser Informationspflichten kann es auch zu Beitragszuschlägen kommen, wenn die zu versichernde Person besondere Risiken mit sich bringt.

Außerdem gibt es bei der Unfalltodversicherung keine altersabhängigen Beiträge und keine Unterscheidung zwischen dem Geschlecht. Die ab Ende 2012 geltende .Unsisexregelung für alle Versicherung, ist in der Unfallversicherung schon länger gegeben. Gerade für Ältere und Männer kann es daher deutlich günstiger sein, eine Unfalltodversicherung abzuschließen. Dies zeigt unsere nicht repräsentative Beitragsübersicht für 100.000 € Todesfallleistung (Jahresbeiträge jeweils für Nichtraucher ohne zusätzliche Risiken):

  • Unfalltod: 44 € (Mann / Frau)
  • Risikoleben mit 30 Jahren: 40 € (Mann) und 24 € (Frau)
  • Risikoleben mit 40 Jahren: 60 € (Mann) und 42 € (Frau)
  • Risikoleben mit 50 Jahren: 154 € (Mann) und 108 € (Frau)

Unser Fazit: sparen Sie sich die Auseinandersetzungen mit dem Versicherer und sparen Sie sich die Beiträge für die Unfalltodversicherung! Wenn Sie eine Absicherung des Todesfallrisikos wünschen und / oder benötigen, investieren Sie lieber einige zusätzliche Euros in eine umfassende Risikolebensversicherung. Es gibt einige Konstellationen, in denen eine Risikolebensversicherung günstiger als eine Unfalltodversicherung ist. In jedem Fall ist eine Risikolebensversicherung, die zahlt, immer günstiger als eine Unfalltodversicherung, die nicht zahlt.

Lesen Sie dazu in Kürze unseren neuen Beitrag:“Wie finde ich eine gute Risikolebensversicherung?“

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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