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Allgemein

Gib Bernd keine Chance

Unsere Kunden wissen es: wir vermitteln nicht nur einfach ein Versicherungsprodukt von der Stange, sondern entwickeln zusammen mit Versicherungen und kooperierenden Maklern außergewöhnliche Deckungskonzepte, unter anderem auch für die Risiken Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Nun hat ein Jahrhundertereignis auch viele Kunden getroffen, die über diese Konzepte versichert sind. Das Elementarereignis „Bernd“ hat mit seiner ganzen Wucht viele Existenzen vernichtet und enorm Schaden angerichtet. Für alle Versicherten ist es wichtig, dass der Schaden in voller Höhe reguliert wird. Doch genauso wichtig ist es, dass auch in Zukunft der Versicherungsschutz sichergestellt wird und kein Kunde seinen Vertrag verliert.

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Immobilien Private Sachversicherung

Rauchmelder retten Leben

Kommt es zu einem Wohnungsbrand, entstehen in der Regel immense Schäden, wenn nicht sogar Gefahr „für Leib und Leben“ droht. Besonders tragisch ist in vielen Fällen, dass keine Rauchmelder installiert waren, die in vielen (Brand-)Fällen als wahre Lebensretter fungieren können.

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Immobilien Private Sachversicherung

Sachwerte schützen – Elementarschäden absichern

Wer sein Eigentum bewahren will, schützt es. Versicherungen helfen, die finanziellen Folgen eines Elementarschadens zu begrenzen. Das Sommerhochwasser liegt schon Monate zurück, aber noch immer leiden vor allem in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt viele Menschen unter den schweren Folgen.

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Immobilien Private Sachversicherung

Alle vier Minuten ein Einbruch

In Deutschland wird geklaut wie nie. Das ist die traurige Wahrheit, die aus den neuesten Zahlen der Kriminalitätsstatistik abzulesen ist. Alle vier Minuten passierte 2012 in deutschen Wohnungen oder Häusern ein Einbruch.

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Freiberufler & Gewerbe Private Sachversicherung

60.000 können nicht irren!

In unserer Maklergenossenschaft germanBroker.net begrüßen wir 60.000sten privaten Sachversicherungsvertrag. Zusammen mit mehr als 250 Maklerkollegen haben wir für unsere Kunden zwei einmalige Versicherungslinien auf den Markt gebracht. Dabei haben wir uns unserer täglichen Beratungserfahrung bedient und mit etablierten Versicherer ein Konzept umgesetzt, in dem jeder Kunde geeigneten Versicherungsschutz findet.

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Private Sachversicherung

Schäden durch Starkregen – wer zahlt

Das Wetter schlägt zunehmend Kapriolen. Nachrichten über Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Schneemassen sind uns längst vertraut. Für diese kommen herkömmliche Versicherungen nicht auf. Hier hilft nur ein Schutz gegen Elementarschäden.

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Allgemein Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Sachversicherung Rund ums Kind

So schützen Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl

6 MINUTEN LESEN = 6 MONATE SORGENFREIER FAHRSPASS

Täglich werden 1.000 Fahrräder in Deutschland als gestohlen gemeldet. Bei ca. 124 Mio. € (2009) Schadenssumme werden seit nur zehn Prozent der Fahrraddiebstähle durch die Polizei aufgeklärt. Über die niedrige Aufklärungsquote ärgern sich nicht nur die Bestohlenen, sondern auch Hausrat- und Fahrradversicherer. Dabei reichen oft ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen aus, um den Langfingern das Leben schwer zu machen.

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Private Sachversicherung

Marodes Schloss? Dann kein Einbruch!

Das Landgericht Essen hat am 15. September 2009 entschieden (Az.: 15 S 297/08), dass Versicherungsnehmer im Falle eines Einbruchs nicht mit einer Entschädigung ihrer Hausratversicherung rechnen können, wenn Außenschlösser versicherter Räume nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.

Der Kläger war bei der Beklagten hausratversichert. Er behauptete, dass unbekannte Täter seine verschlossene Garage aufgebrochen und daraus vier Reifen entwendet hätten. Nach Ansicht des Versicherers befand sich das Schloss der Garage jedoch in einem derart maroden Zustand, dass nicht mehr von einem Einbruch im Sinne der Versicherungs-Bedingungen ausgegangen werden konnte.

Daher lehnte der Hausratversicherer die Regulierung des Schadens ab, so dass der Kläger vor Gericht zog. Dort siegte er erstinstanzlich. Das von dem Versicherer in Berufung angerufene Essener Landgericht hob die Entscheidung des Amtsgerichts jedoch auf und wies die Klage des Versicherten als unbegründet zurück.
Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherungs-Bedingungen liegt vor, wenn ein Täter im Sinne von § 243 Abs. 1 (1) StGB in einen verschlossenen Raum eingedrungen ist. Als „Einbrechen“ ist das gewaltsame Öffnen von Umschließungen zu verstehen, die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen. Bei der Gewaltanwendung muss es sich um eine „dem Hindernis angemessene“ Kraftanstrengung handeln.

Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass das Schloss des Garagentors des Klägers jedoch stark verrottet war, da die Verschlussbolzen korrodiert waren. Sie passten daher nicht mehr exakt in die Bohrungen, die eine Verriegelung des Tors bewirken sollten. Das Tor konnte folglich durch seitliches Verschieben geöffnet werden. Denn dabei war es möglich, die Verschlussbolzen aus den Riegellöchern zu ziehen. Eine besondere, dem Hindernis angemessene Kraftanstrengung war dazu nach Meinung des Sachverständigen nicht nötig.

Nach Auffassung des Gerichts bot das Tor unter den geschilderten Voraussetzungen keinen besseren Schutz als eine klemmende Tür, die sich ohne Anwendung von Gewalt und mit ein wenig Gefühl öffnen lässt. Unter diesen Umständen wollten die Richter daher nicht von einem Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherungs-Bedingungen ausgehen.

Die Claritos Empfehlung: als Versicherungsnehmer sind Sie allgemeinen Sorgfaltspflichten unterworfen. Prüfen Sie daher von Zeit zu Zeit “Haus und Hof”, als wären Sie nicht versichert. Eine Versicherung ist kein Ersatz für gedankenloses handeln, sondern soll gerade nur die unabwendbaren Gefahren ausgleichen, für die der Einzelne keine Verantwortung trägt.