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Private Sachversicherung

Haftpflicht versichern – aber richtig!

Experten sind sich einig: die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Aber nicht jeder Vertrag ist sein Geld wirklich wert. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen, und das unbegrenzt. Schnell kommen hohe Forderungen zusammen.

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Freiberufler & Gewerbe

Unterversichert oder überteuert

Und meist am Bedarf vorbei, so lautet unser Urteil nach Erstberatungen kleiner und mittelständischer Unternehmen, Arztpraxen und Kanzleien. Gerade bei Firmenpolicen sollte man als kosten- und risikobewusster Unternehmer ruhig einmal genauer hinschauen (oder hinschauen lassen). Denn Experten warnen: Ganz besonders KMU’s, also die Klein- und Mittelstandsunternehmen sind oftmals unterversichert; oder zahlen langfristig richtig drauf.

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Freiberufler & Gewerbe Private Sachversicherung

60.000 können nicht irren!

In unserer Maklergenossenschaft germanBroker.net begrüßen wir 60.000sten privaten Sachversicherungsvertrag. Zusammen mit mehr als 250 Maklerkollegen haben wir für unsere Kunden zwei einmalige Versicherungslinien auf den Markt gebracht. Dabei haben wir uns unserer täglichen Beratungserfahrung bedient und mit etablierten Versicherer ein Konzept umgesetzt, in dem jeder Kunde geeigneten Versicherungsschutz findet.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Ehrenamt und Versicherungsschutz

Ohne sie geht kulturell, sozial und anderweitig so gut wie gar nichts mehr: die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen. Heutzutage engagieren sich bereits ca. 23 Millionen Bundesbürger ehrenamtlich – in sozialen Einrichtungen, in Sport- oder anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Dafür werden diese Menschen zu Recht als eine wesentliche Stütze der Gesellschaft gefeiert und ihnen von vielen Seiten für ihre Unterstützung gedankt.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Augen auf beim Rückwärtsfahren

Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 10. Dezember 2010 entschieden (Az.: 13 S 80/10), dass einen rückwärts aus einer Parklücke ausparkenden Autofahrer in der Regel ein alleiniges Verschulden trifft, wenn er mit einem Fahrzeug zusammenstößt, das aus einer in unmittelbarer Nähe der Parklücke befindlichen Ausfahrt kommt.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Großer Entscheidungsspielraum für Kfz-Versicherer

Das Amtsgericht Gummersbach hat mit Urteil vom 30. Oktober 2010 entschieden (Az.: 18 C 17/10), dass ein Kfz-Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht an das erteilte Regulierungsverbot seines Versicherten gebunden ist, da es in der Regel im freien Ermessen des Versicherers liegt, ob und in welcher Höhe er einen Schaden reguliert.

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Allgemein Urteile Versicherung

Bedauerliche Verletzung durch olle Kamelle

Unglaublich aber wahr, damit beschäftigt sich die deutsche Justiz: das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 7. Januar 2011 entschieden (Az.: 123 C 254/10), dass Zuschauer, die an einem Karnevalsumzug teilnehmen, damit rechnen müssen, von Süßigkeiten und anderen kleineren Gegenständen getroffen zu werden. Im Fall einer Verletzung besteht daher kein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Falschparker trifft Mitverschulden

Das Amtsgericht München hat am 23. September 2009 entschieden (Az.: 341 C 15805/09), dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen und engen Stelle im absoluten Halteverbot parkt, im Fall eines Unfalls gegebenenfalls einen Teil seines Schadens selber zu bezahlen hat. Das gilt auch dann, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in die Halteverbotszone ragt.

Geklagt hatte ein Taxifahrer, der seinen Wagen im Januar 2009 am Ende eines Taxistandes abgestellt hatte. Dabei ragte das Heck des Fahrzeuges knapp 1,30 m in eine unmittelbar hinter dem Taxistand befindliche, absolute Halteverbotszone. Diese Zone war eingerichtet worden, da es an der Stelle ausgesprochen eng und übersichtlich war. Mit ihrer Hilfe sollte außerdem dort regelmäßig verkehrenden Bussen das gefahrlose Durchfahren einer in diesem Bereich befindlichen Kurve erleichtert werden. Als ein Busfahrer das verbotswidrig abgestellte Taxi passieren wollte, ereignete sich der Unfall, indem der Bus den linken Heckbereich des Fahrzeugs streifte.

Der Taxifahrer wollte den dadurch entstanden Schaden in Höhe über 3.500 Euro von dem Versicherer des Busunternehmens ersetzt haben. Dieser gab zu, dass der Busfahrer den Unfall überwiegend verschuldet hatte. Wegen des verbotswidrigen Parkens wollte sich der Versicherer trotz allem nur zu einem Teil an dem Schaden beteiligen. Das von dem Taxibesitzer angerufene Münchener Amtsgericht bestätigte das und gab seiner Klage nur zum Teil statt.

Nach Meinung des Gerichts ist ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen oder engen Stelle in einer Halteverbotszone abstellt, auch dann für die Folgen eines Unfalls mitverantwortlich, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in diese Zone ragt. Es war offenkundig, dass ein Vorbeifahren an dem Taxi des Klägers insbesondere für größere Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen möglich war. Die Beweisaufnahme ergab, dass bei dem Unfall nämlich nur jener Teil des Taxis beschädigt wurde, der in die Halteverbotszone hineinragte.

Zwar hätte der Busfahrer das Taxi nicht ohne Weiteres passieren dürfen. Trotz allem trifft den Taxifahrer ein nicht unerhebliches Mitverschulden. Das Angebot des Versicherers des Busunternehmens, sich zu 60 % an dem Schaden zu beteiligen, hielt das Gericht allerdings für zu gering und bemaß das Mitverschulden des Klägers mit einem Drittel.

Das Urteil ist rechtskräftig.