Kommt es zu einem Wohnungsbrand, entstehen in der Regel immense Schäden, wenn nicht sogar Gefahr „für Leib und Leben“ droht. Besonders tragisch ist in vielen Fällen, dass keine Rauchmelder installiert waren, die in vielen (Brand-)Fällen als wahre Lebensretter fungieren können.
Erfahrungsgemäß helfen diese gerade bei so genannten stillen Brände, die während der Nachtstunden entstehen, noch rechtzeitig den Gefahrenherd zu erkennen und den Gefahrenort zu verlassen. In 90% der Fälle sterben die Bewohner nicht durch das Feuer, sondern durch eine Rauchvergiftung. Da während des Schlafs der Geruchssinn des Menschen nicht aktiv ist, wird die tödliche Gefahr durch Rauch in vielen Fällen nicht als Warnsignal wahrgenommen. Deshalb besteht in der Mehrzahl der Bundesländer bereits eine Installationspflicht für Privathaushalte.
Besonders prekär kann es also für den Hausbesitzer werden, wenn diese Pflicht besteht, aber nicht umgesetzt wurde. In derartigen Fällen wird bei einem Brand stets auch die Frage erörtert, inwieweit der Versicherungsschutz gilt. Denn Versicherer können bei Obliegenheitsverletzungen Leistungen kürzen oder sogar verweigern. Dies richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen und wird je nach Schadenssituation und -höhe unterschiedlich gehandhabt. Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, behördliche oder (bau-)rechtliche Auflagen konsequent zu berücksichtigen und umzusetzen.
Im Zweifelsfalle gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen der Wohngebäude- bzw. Hausrat-Police. Sie können sich von Ihrem Versicherer bestätigen lassen, ob ggf. trotz fehlender Rauchmelder keine Leistungsminderung erfolgt. Einfacher und sicherer ist es natürlich, den sinnvollen Schutz gleich in der eigenen Wohnung zu installieren. Dazu ist in den meisten Fällen, kein besonderer technischer Sachverstand erforderlich. Der Rauchmelder wird in Schlafräumen und den notwendigen Fluchtwegen an der Decke montiert (geschraubt oder geklebt) und ist sofort aktiv. Gute Modelle laufen ohne Batteriewechsel wartungsfrei zehn Jahre und länger.
Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder gibt es hier: www.rauchmelderpfllicht.net
Eine übersichtliche Darstellung zur Rauchmelderpflichten in den Bundesländern: www.moebel.de/rauchmelderpflicht
In jedem Fall empfiehlt sich eine persönliche Überprüfung von bestehender Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Dabei können Sie auch gleich die aktuelle Versicherungssumme prüfen lassen. Denn häufig schlummern diese Versicherungsverträge jahrelang vor sich hin, bis sie eines Tages benötigt werden. Die häufigsten Punkte, die uns bei neuen Interessenten bei der erstmaligen Überprüfung des Versicherungsschutz auffallen sind:
- Dem Hausratversicherer wurde die neue Adresse nicht mitgeteilt. In diesem Fall besteht nach einer Übergangsfrist oft gar kein Versicherungsschutz für die aktuelle Wohnung!
- Bei einem Wohnungswechsel wurde die neue (größere) Wohnfläche nicht mitgeteilt. Es besteht daher eine Unterversicherung und der Versicherer kürzt im Schadensfall die Leistung.
- Es gelten alte Versicherungsbedingungen. Dies kann sich ggf. auswirken, weil Überspannungsschäden nicht oder nur sehr gering versichert sind, keine Leistung beim Elementarschäden erfolgt oder andere Punkte nicht versichert sind.
- Werterhöhende Baumaßmen (neuer Wintergarten, Photovoltaikanlage, Anbau etc.) wurden dem Wohngebäudeversicherer nicht angezeigt. Auch hier kommt es zu einer Unterversicherung und Leistungslürzung im Schadensfall.
Dabei beraten wir Sie gern! Nutzen Sie unseren Versicherungscheck für Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.