Viele Eltern denken, ihr Kind sei ausreichend geschützt. Leider ist das nicht immer der Fall. Was Sie beachten sollten. Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Haben sie damit an alles gedacht? Nur beinhahe, wie die Praxis zeigt.
Zunächst sollten junge Eltern an sich selbst denken. Was passiert, wenn ihnen etwas zustößt? Die wichtigsten Versicherungen für Eltern
- eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod eines Elternteils oder beider Elterneinen Kapitalbetrag, der zum Beispiel die Ausbildung des Kindes sichern hilft.
- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Vater oder Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Denn die gesetzliche Rentenversicherung sieht keine Leistung bei Berufsunfähigkeit vor.
Doch auch Kinder brauchen Versicherungsschutz. Die wichtigsten Versicherungen für Kinder:
- In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder über ein Elternteil kostenlos versichert. Eine zusätzliche private Krankenzusatzversicherung schließt die Deckungslücken der Gesetzlichen. Privat Krankenversicherte können ihr Kind beitragspflichtig in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst gewählt haben.
- Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn Ihr Kind unfallbedingt eine anhaltende Gesundheitsbeeinträchtigung erleidet.
- Auch Kinder können bereits vor den finanziellen Folgen von Invalidität, Schul- oder Erwerbsunfähigkeit geschützt werden. Je früher der Vertrag beginnt, umso günstiger ist er.
- Ausbildung kostet Geld. Versicherer und Kapitalanlagegesellschaften bieten viele Möglichkeiten, steuerbegünstigt Kapital anzusparen.
- Private Pflegeversicherung, auch Kinder können zum Pflegefall werden.
- Zu guter Letzt sollten Eltern von Kleinkindern prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung Deckung für deliktunfähige Kinder bietet.
Zur Krankenversicherung: sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert (GKV), wird auch das Kind gesetzlich krankenversichert. Sind beide Eltern privat krankenversichert (PKV), dann können die Eltern entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind privat mitversichert werden soll. Knifflig ist die Frage, wo ein Kind zu versichern ist, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist. Kein Anspruch auf Familienversicherung in der GKV besteht, wenn folgende Bedingungen zusammentreffen:
- die Eltern sind miteinander verheiratet und
- ein Ehegatte ist PKV-versichert und
- das Gesamteinkommen des PKV-versicherten Ehegatten liegt oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze (2013: 52.200 €) und
- sein Einkommen ist regelmäßig höher als das des GKV-versicherten
Ehegatten.
In diesem Fall muss das Kind beitragspflichtig PKV- oder GKV-versichert werden. Übrigens: bei Aufnahme in die PKV durch Geburt gilt der sog. Kontrahierungszwang. Das heißt, die PKV muss den neuen Erdenbürger zumindest im Tarif des Elternteils ohne Einschränkung, Ausschlüsse, Beitragszuschläge auch dann versichern, wenn er mit einer Erkrankung zur Welt kommt.
Die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen in allen Lebensbereichen. Während die gesetzliche Unfallversicherung für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen gerade steht, sofern der Unfall sich im Kindergarten, Schule oder Ausbildungsstätte ereignet hat, leistet die private Unfallversicherung immer dann, wenn es durch einen Unfall zu einer bleibenden Einschränkung (Invalidität) kommt. Der Unfallbegriff kann dabei auch weit verstanden werden, so zählen bei vielen Produkten auch Insektenstiche, Einwirkung von Gasen etc. als versichertes Unfallereignis. Übrigens: in vielen Unfallversicherungen sind Kinder im ersten Lebensjahr kostenfrei mitversichert, sofern min. ein Elternteil unfallversichert ist.
Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit: ein Kind muss nicht unbedingt gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert sein. Das interessante an diesen Produkten ist aus unserer Sicht aber die Möglichkeit, ein Kind bereits in jungen Jahren zu versichern, was zwei Vorteile mit sich bringt. Zum einen ist der Beitrag aufgrund der geringen Risikowahrscheinlichkeit noch sehr gering. Der zweite noch wichtigere Vorteil ist die Möglichkeit, diese Versicherung bei Eintritt ins Berufsleben gegen eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung eintauschen zu können. Damit entfällt zu diesem Zeitpunkt die obligatorische Gesundheitsprüfung. Das Kind kann sich dann auf jeden Fall, auch bei bestehenden Vorerkrankungen gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern.
Finanzielle Vorsorge für die Ausbildung Viele Eltern investieren das Kindergeld in eine Ausbildungsvorsorge. Wird das konsequent sechszehn Jahre gemacht, kommen bei 5% Rendite auch gut 54.000 € zusammen, nach neunzehn Jahren sogar gut 70.000 €. Also keine schlechte Idee. Flexibles Vorsorgesparen ist Trumpf: die meisten Produkte sehen auch zwischenzeitliche Entnahmen (z.B. für den Führerschein, eine große Reise zum Schulabschluss) sowie Zuzahlungen auch durch Dritte bei Taufe, Konfirmation oder Geburtstagen vor.
Für die private Pflegeversicherung gilt das selbe wie für die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit. Schon für einen sehr geringen Monatsbeitrag können Kinder hier abgesichert werden und der frühe Versicherungsschutz vermeidet Komplikationen, die bei Antragstellung in späteren Jahren entstehen können. Eine Pflegebedürftigkeit von Kinder ist zwar sehr selten, wenn Sie jedoch eintritt, ist sie in der Regel von sehr langer Dauer und kann dadurch sehr kostspielig werden.
Die Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung auf deliktunfähige Kinder ist immer dann wertvoll, wenn durch Kinder ein Schaden entsteht und die Eltern ein Interesse haben, dass dieser Schaden auch ersetzt wird. Denn grundsätzlich sind Kinder in den ersten sieben Lebensjahren gem. § 828 BGB nicht haftbar zu machen. Im Straßenverkehr wird die Schonphase sogar auf die ersten zehn Lebensjahre ausgedehnt. Auch die Eltern können nicht ersatzweise für Ihre Kinder haften, wie es manches Baustellenschild gerne suggeriert. Für Eltern und alle anderen Personen gilt der Grundsatz: Haftung nur bei schuldhaftem Verhalten.
Dennoch ist es manchmal wünschenswert, dass ein Schaden, den das eigene Kind verursacht hat, vom Versicherer übernommen wird. Zum Beispiel dann, wenn es sich bei der geschädigten Person, um Freunde handelt. Sind nicht deliktfähige Kinder mitversichert, ist das kein Problem. Der Versicherer leistet dann auch bei Schäden durch das Kind.
Diese Kurzeinführung in die einzelnen Themen ersetzt keine ausführliche Beratung. Das übernehmen wir gerne! Fragen Sie einfach bei uns an.