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Selbständige BU-Versicherung zukünftig absetzbar?

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung künftig auch als Rüruprente steuerlich absetzbar?

Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, hat der Bundestag nach Passieren des Vermittlungsverfahens mit dem Bundesrat den Paragraf 10 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) modifiziert. Dort wird geregelt, welche Bedingungen ein Vorsorgevertrag erfüllen muss, um als sog. Rürup- oder Basisrente steuerlich abzugsfähig zu sein.

Unter der Ziffer 2. b) wurde nun ein zweiter Absatz eingefügt, der etwas sperrig formuliert, die Abzugsfähigkeit reiner Berufsunfähigkeitsrenten ermöglicht. Demnach sind „Beiträge des Steuerpflichtigen für seine Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit …, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente für einen Versicherungsfall vorsieht, der bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist. Der Vertrag kann die Beendigung der Rentenzahlung wegen eines medizinisch begründeten Wegfalls der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit vorsehen. Die Höhe der zugesagten Rente kann vom Alter des Steuerpflichtigen bei Eintritt des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat.“

Zunächst einmal fällt die Bedingung der lebenslangen Rente auf, die der Vertrag erfüllen muss. Dies schließt viele klassiche BU-Produkte erst einmal von der Förderung aus, da die Rentenleistung in der Regel befristet bis zum 60. bis 67. Lebensjahr gezahlt wird. Doch einige Anbieter bieten bereits heute Produkte an, die eine lebenslange Rentenzahlung im Falle der Berufsunfähigkiet vorsehen. Wir haben daher diese Anbieter angefragt, ob es konkrete Pläne zur Zertifizierung der Produkte als Basisrente gibt. Antworten stehen bis dato aus. Wir werden an dieser Stelle informieren.

3-schichtenWas bedeutet dies für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit? Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) war bisher nur in Schicht 2 (betriebliche Altersvorsorge) oder Schicht 3 (private Vorsorge) möglich. Eine steuerliche Förderung war daher für den normalen Privatkunden in der Regel nicht möglich. Die einzige private Möglichkeit zur steuerlichen Förderung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) war die Kopplung des Vertrags an eine Basisrente. Bei dieser Kopplung darf der Beitragsanteil für die BU den Beitrag für die Altersrente nicht übersteigen. Vereinfacht gesagt: bei 50 € Beitrag für die BU, müssen zusätzlich min. noch 50 € für die Altersrente zur Seite gelegt werden. Unter dem Strich lohnt sich das jedoch in vielen Fällen, da der Gesamtbeitrag von 100 € zur Zeit mit 76% steuerlich ansetzbar ist. Je nach Steuersatz erhält der Steuerpflichtige dann einen Steuernachlass von 15 – 38%.

Wenn zukünftig auch selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als Basisrente steuerlich ansetzbar sein werden, ist zu erwarten, dass viele Kunden diesen Weg wählen werden, um Vorsorgesparen und Absicherung gegen BU nicht in einem Koppelprodukt verbinden zu müssen. Dies scheint uns auch der Grund zu sein, warum derzeit bei Versicherungen wenig bis gar nichts zu diesem Thema zu hören ist. Allerdings ergibt sich neues Potential: Kunden, die bisher eine ungeförderte SBU-Versicherung haben, könnten sich für den Wechsel in eine geförderte Variante entscheiden. Es gibt zwar einige Gründe gegen solch einen Wechsel:

  • durch höheres Eingangsalter wird die Prämie teurer
  • durch neue Erkrankungen ist ein Produktwechsel gar nicht mehr möglich, oder nur mit Ausschlüssen bzw. Zuschlägen
  • wegen der lebenslangen Rente ist auch ein höherer Beitrag zu zahlen
  • evtl. schlechtere Bedingungen im neuen Vertrag
  • volle Steuerpflicht für die evtl. ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente

Doch diese Nachteile können durch die steuerliche Abzusfähigkeit aufgewogen werden. Dies ist jedenfalls im einzelfall zu prüfen, wenn es denn dann irgendwann einmal entsprechende Produkte geben wird.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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