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Berufsunfähigkeit

Besser Beten als BU-versichert?

Der Tatort Dresden „Auge um Auge“ vom 12.11.2017 spielt mit Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, den wir auf den Grund gehen möchten.

Am 12. November 2017 lief in der ARD der Dresdner Tatort („Auge um Auge“), der anhand der fiktiven Versicherung ALVA darstellte, dass es für manche Kunden scheinbar unmöglich ist, im Falle einer Berufsunfähigkeit auch eine Leistung zu beziehen, die zumindest finanziell die Weiterführung eines normalen Lebensstils und Alltags bedeuten würde. Dabei fielen auch einige Zahlen, denen wir hier auf den Grund gehen möchten.

Verweigern BU-Versicherer 60% der Leistungsanfragen?

Gemäß Dresden-Tatort würden angeblich bei 60 % der Versicherungen die Leistungen verweigert.  Woher die Kommissarinnen diese Zahl haben, bleibt uns ein Rätsel.  Allerdings basiert unsere Erfahrung auch nur aus einem kleinen Marktausschnitt. Aus einer Mitteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht hervor, dass im Jahr 2014 in 77 % aller Leistungsfälle eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wurde. Zwei Fragen ergeben sich aus dieser Zahl:

Welche Hindernisse müssen die 77 % der Versicherten überwinden, deren Leistungsantrag bewilligt wird? Und warum werden 23 % der Leistungsanträge abgelehnt?

In 6 % aller Anträge auf Berufsunfähigkeit wird gemäß GDV ein externer Gutachter beauftragt, der in 60 % aller geprüften Fälle zum Ergebnis kommt, dass der Versicherte zurecht einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat. Aus dieser Zahl können wir also ablesen, dass in ca. 2-3 % aller Rentenanträge eine Ablehnung erfolgt, nachdem ein externer Gutachter den Fall bewertet hat .

Eine weitere Zahl des GDV klingt auf den ersten Blick ganz schön: 13 Tage vergehen im Schnitt bis zur Leistungsentscheidung, nachdem alle Unterlagen zur Beurteilung durch den Kunden vorgelegt wurden. Diese Zahl wirft jedoch fast mehr Fragen auf, als sie beantwortet:  welche Unterlagen müssen die Kunden den beibringen? Darüber wäre es natürlich interessant zu wissen, ob der Versicherer von Anfang an einen vollständigen Anforderungskatalog vorlegt, oder ob er scheibchenweise nach Eintreffen von Unterlagen, immer weitere anfordert. Wie sagte doch der Sachbearbeiter bei der ALVA: „Die Zeit ist unsere beste Mitarbeiterin.“ (oder so ähnlich). Hierzu legt der GDV leider keine Statistiken vor.

Leider verlassen uns nun schon die Pfade des GDV, da wir hier keine weiteren brauchbaren Zahlen gefunden haben. Morgen & Morgen, ein Analysehaus im Versicherungsbereich, hat allerdings aussagekräftige Zahlen zusammengetragen: auffällig ist die Zahl der Kunden, die nicht auf Schreiben der Versicherung reagieren (35%). Umgerechnet auf die Zahl aller Leistungsanträge ergibt dies etwa 8%. Ein weiteres Drittel (32%) erhält die Berufsunfähigkeitsrente nicht, da der versicherte  Berufsunfähigkeitsgrad (in der Regel sind das 50 %) nicht erreicht wird (umgerechnet auf alle Leistungsanträge: 7%).

Zusammenfassend können wir also festhalten:

  • 77% der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente werden bewilligt,
  • 8% der Anträge werden nicht weiterverfolgt, da der Kunde nicht antwortet,
  • 7% der Anträge werden bgelehnt, da Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht wird,
  • 2 % der Anträge werden abgelehnt, da der Kunde eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen haben soll. Im Klartext, der Kunde hat falsche Angaben beim Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht. Häufigstes Beispiel: es wurde zum eine Erkrankung verschwiegen.
  • 2 % der Anträge werden abgelehnt, da es zu einer Anfechtung kommt oder der Versicherer sogar einen Betrugsfall vermutet,
  • 4 % der Anträge werden aus sonstigen Gründen abgelehnt. Dies beinhaltet unter anderem, dass der Versicherte weiter Einkünfte bezieht, oder dass er berufsunfähig geworden ist, der Versicherer jedoch nicht leistet, da beim Antrag eine Ausschlussklausel für genau diese Krankheit vereinbart worden war.

Ehrlichkeit bei Antragstellung geht vor

Die meisten Gründe, die zu einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente führen, können also vermieden werden. So ist es aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, bei Antragstellung richtige und vollständige Angaben zum Gesundheitszustand zu machen. Dies ist nicht immer ganz einfach, da bei Antragstellung von den Versicherern durchweg Jahreszeiträume von bis zu 10 Jahren abgefragt werden. Wer weiß noch, welche Arztbesuche er vor 7, 8, 9 oder 10 Jahren hatte? Dennoch sollte man sich hier die Mühe machen und im Zweifel seinen Hausarzt konsultieren, der eine Patientenakte führt, die man als Patient auch einsehen darf und kann. Privatversicherte können anhand der Arztrechnung nachvollziehen, welche Diagnosen gestellt und welche Behandlung durchgeführt wurden.

Unbedingt empfehlenswert ist aus unserer Sicht eine Voranfrage, sobald der Verdacht besteht, dass ein Antrag mit Schwierigkeiten aufgrund der gesundheitlichen Situation verbunden ist. Die Voranfrage hat den Vorteil, dass dem Versicherer der Name des Interessenten nicht bekannt wird. Allerdings ist das Ergebnis einer Voranfrage für den Versicherer auch nicht verbindlich, dennoch zeigt sich in unserem Beratungsalltag, dass es fast immer funktioniert.

Neben der gründlichen Vorbereitung eines Antrags spielt natürlich auch die Auswahl des Versicherers eine große Rolle. Ein Versicherer, der schon viele Jahrzehnte Erfahrung in der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos hat, ist tendenziell einem Versicherer  vorzuziehen, für den Berufsunfähigkeitsversicherungen Neuland darstellen. Warum? Die Prämien sind voraussichtlich langfristig stabil kalkuliert, der Versicherer wird das Geschäft wahrscheinlich auch in den nächsten Jahrzehnten anbieten, und im Leistungsfall hat der Versicherer aller Wahrscheinlichkeit nach Erfahrung in der Regulierung. Daneben spielen die Solidität des Versicherers und natürlich die Bedingung des Produkts eine wichtige Rolle. Doch keine Angst: hier können Sie sich auf unsere Expertise verlassen!

Zurück zum Dresdner Tatort: die beiden Kommissarinnen fragen sich während einer Autofahrt gegenseitig, ob sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Die eine verlässt sich auf ihre Kollegin, diese wiederum auf ihr Maskottchen, welches immer im Handschuhfach mitfährt. Wir wünschen den beiden weiterhin viele erfolgreiche Dienstjahre und hoffen, dass sie nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen. Wir wollen sie nämlich noch häufiger sehen!

Ach ja, für Kommissare und andere Verbeamtete gilt: eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist besser als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber das ist eine andere Geschichte und die wird ein anderes Mal erzählt.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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