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Kranken & Pflege

Beitragssteigerung der GKV

Privat Krankenversicherte kennen es: gegen Ende des Jahres flattern (meist am Samstag, wenn man niemenanden erreichen kann, um sich zu beschweren) die Mitteilungen über die Beitragsanpaasung im kommenden Jahr ins Haus. So wird der Musterknabe Debeka, der sich sich lange Zeit rühmen konnte, die Beiträge stabil zu halten, die Beiträge ab Januar 2021 um durchschnittlich gut 17% anheben.

Kostensteigerung im Gesundheitswesen

Die Ursachen für Kostensteigerungen sind im privaten und gesetzlichen Versicherungssystem die selben. Gesundheitsausgaben steigen aufgrund des medizinisch, technischen Fortschritts, normaler Kostensteigerung infoge von Infaltion oder auch durch den demografischen Wandel. Für den priovaten Versicherungssektor kommt noch die anhaltende Niedrigzinspolitik hinzu, da die Alterungsrückstellungen geringe Erträge erwirtschaften, als vor zehn oder zwanzig Jahren kalkuliert wurde.

Beitragssteigerungen der GKV

Während privat Versicherte die Kostensteigerung dem Versicherungsnachtrag entnehmen können, müssen gesetzlich Versicherte diese Daten erst einmal zusammentragen. Durch Steuermittel, Rabatte für Arzneien, Deckelungen der Ärztehonorare, Reduzierung des Leistungsumfangs und Reglementierung der Verwaltungskosten kompensieren, wird das gesetzliche Versicherungssystem gestützt. Dennoch bleibt es bei einer Kostensteigerung durch Anpassung des Beitragssatzes bzw. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Letztere steigt zum Beispiel 2021 von 4.687,50 € im Monat auf 4.837,50 €. Allein hieraus ergibt sich für gutverdienende Mitglieder der GKV ein Mehrbeitrag von 342 € (individueller Zusatzbeitrag 1,1%, kinderlos).

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der 2020 bereits von 0,9 % auf 1,1 % gestiegen ist, wird nicht zuletzt wegen den Corona-Folgen im neuen Jahr auf voraussichtlich 1,3% steigen. Diese Steigerung betrifft dann alle beitragspflichtigen GKV-Versicherten, für den Maximalbeitrag bedeutet dies 2021 eine weitere Beitragssteigerung von 116 €.

Durch Anhebung der BBG sowie durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages beläuft sich der maximale GKV-Höchstbeitrag (inkl. Pflegepflichtversicherung) für das Jahr 2021 auf nunmehr 928,80 € monatlich.

Leistungsreduzierung der GKV

Während die PKV Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen dauerhaft erbringen muss, wird der Leistungskatalog der GKV via Sozialgesetzbuch (s. Wikipedia: Gesundheitsreform in Deutschland) regelmäßig bearbeitet.

1993 Gesundheitsstrukturgesetz: Einführung der Budgetierung

1996 Beitragsentlastungsgesetz: Streichung Zuschüsse Zahnersatz udn Brillen, Zuzahlungen bei Arzneimitteln

1997 GKV-Neuordnungsgesetze: erhöhte Zuzahlungen für Arzneien und Heilmittel

1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz: Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittel.

2000 GKV-Gesundheitsreform: Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser sowie Regress bei Überschreitung des Budgets.

2004 GKV-Modernisierungsgesetz: Eigenbeteiligung der Patienten (u.a. Praxisgebühr)

2007 Gesundheitsreform: Erhöhung der Beitragssätze, Arzneimittelrabatt bei Apotheken, Einführung von Fallpauschalen

2015 Gesundheitsreform: zukünftige Beitragssteigerungen sollen die Kassen durch individuelle Zuatzbeiträge auffangen, diese sind nicht arbeitgeberzuschussfähig

Aktuelle Entwicklung

Am 23.09.2020 beschließt das Kabinett das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“. Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV im kommenden Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln i.H.v. 5 Milliarden Euro.  Die Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze soll über das Anhebungsverbot und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven sichergestellt werden (Pressemitteilung BMG).

Der Bundeszuschuss aus Steuermitteln steigt somit im kommenden Jahr auf 22,5 Mrd. € (2020: 14,5 Mrd. €).

Ausblick

Das defizitäre Gesundheitssystem wird auch in Zukunft Finanzmittel aus Steuergeldern benötigen, um die die magsiche Grenze von 40% Sozialabgaben auf Gehälter nicht zu überschreiten.

Nach wie vor empfehlen wir unseren Kunden, in deren Lebensplanung es passt, den Schritt in das private Versicherungssystem zu gehen, trotz (oder vielleicht gerade wegen?) regelmäßiger Beitragsanpassungen. Unsere professionelle Beratung und Auswahl qualitativ hochwertiger PKV-Tarife bzw. Krankenversicherungsgesellschaften verspricht einen Mehrwert!

Darüber hinaus unterstützen privat Versicherte auch den gesamten Gesundheitssektor in Deutschland und stellen die gute Versorgung sicher, die alle Versicherten, egal ob in GKV oder PKV, hierzulande genießen können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl. Sprechen Sie uns an!

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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