Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 15. Mai 2011 (Az.: 12 U 45/11) entschieden, dass die Modalitäten einer zulässigen Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen festgelegt werden und daher je nach Bedingungswerk unterschiedlich weit gehen können.
