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Bundesverfassungsgericht zur Familienversicherung

Das Bundesverfassungs-Gericht (BVerfG) hat mit einem Beschluss vom 14. Juni 2011 (1 BvR 429/11) abgelehnt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis anzunehmen, dass Kinder verheirateter Eltern nicht in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden, wenn ein Elternteil privat versichert ist und das höhere Einkommen erzielt.