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Aus zwei mach zwei: nebeneinander von GKV und PKV abschaffen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) sind Anfang des Jahres immer wieder Gegenstand politischer Diskussion und öffentlichkeitswirksamer Medienberichte. Auch wir haben im Claritos Blog in der jüngsten Vergangenheit immer wieder darüber berichtet (Claritos Blog – Artikel Krankenversicherung).  Diese Diskussionen und Berichte sind nicht neu, ihre Inhalte werden erötert seitdem es die Krankenversicherung gibt. Die Frage ist: wie bleibt Gesundheit für alle Menschen bezahlbar.

Derzeit haben wir eine vertikale Trennung zwischen GKV und PKV. Jeder Versicherte ist in einem der beiden Systeme gegen die finanziellen Folgen von Krankheit versichert. Seit einiger Zeit besteht sogar die Pflicht zur Versicherung in einem der beiden Systeme. Einige Menschen können frei entscheiden, in welchem der Systeme sie versichert sein möchten, für viele ist das System vorgegeben. Während im gesetzlichen System direkt zwischen Versicherung und Arzt abgerechnet wird, besteht im privaten System ein vertragliches Dreiecksverhältnis, bei dem der Versicherte nicht nur Patient, sondern auch Kunde des Arztes ist, weil er dessen Dienstleistung in der Regel direkt bezahlt.

Während sich derzeit die meisten Diskussionen um die Frage drehen, welches der Systeme besser ist, oder günstiger oder zukunftsfähiger, möchten wir hier der Frage nachgehen, ob es überhaupt sinnvoll ist, zwei Systeme parallel aufrecht zu erhalten. In der ZEIT vom 06. Januar 2011 bezieht Stefan Etgeton (Bundesverband der Verbraucherzentralen) Stellung:“Zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu trennen ist teuer und nutzlos“. Wir nehmen diese Vorlage mal vorsichtig auf und spinnen Sie etwas weiter. Unsere Vorhersage (ab 2020) für das deutsche Gesundheitssystem:

  • In Deutschland gibt es eine Bürgerversicherung für alle. Mitglieder sind gut und weniger gut verdienende Angestellte, Beamten, Selbständige, Rentner, Kinder und Arbeitslose.
  • Die Beiträge werden pro Person berechnet, jeder Versicherte zahlt in etwa 275 € monatlich*.
  • Die Beiträge für Kinder bis zum 18. Lebensjahr übernimmt der Bund, dafür wurde das Kindergeld gekürzt.
  • Während Ausbildung und Studium wird der Beitrag durch staatliche Unterstützung auf ca. 100 € subventioniert.
  • Arbeitgeber beteiligen sich nicht mehr an den Gesundheitskosten. Dafür wurden die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung 2018 in Bruttolohn umgewandelt.
  • Die Beihilfe für Beamten wurde abgeschafft, lediglich einige Pensionäre von Bund und Ländern erhalten darüber noch Unterstützung bei ihren Krankheitskosten.
  • Menschen ohne Einkommen und in den unteren Einkommensklassen erhalten eine Unterstützung bei Krankheitskosten und allen anderen Kosten, die nicht zumutbar sind. Dies wird über das Steuersystem berechnet und ausgezahlt.
  • Die Bürgerversicherung leistet nur noch medizinisch absolut notwendige ärztliche Behandlungen.
  • Leistungen beim Zahnarzt sowie Komfortleistungen beispielsweise bei stationärer Behandlung, kann jeder Versicherte über eine beitragspflichtige Zusatzversicherungs absichern.
  • Zusatzversicherungen starten dazu 2019 eine einmalige Öffnungsaktion, in der sich jeder unabhängig von bestehenden Vorerkrankungen versichern kann.

So werden aus dem vertikalen Nebeneinander von GKV und PKV zwei Schichten der Krankenversicherung. Die Bürgerversicherung als Basis, und die Zusatzversicherung als zweite Schicht. Ein Modell, das sich auch bei der Altersvorsorge in Deutschland bewährt hat.

Lediglich die Fragen des Übergangs in ein solches System sind noch zu klären. Darum wissen wir, so vernünftig die oben genannten Ideen auch sein mögen: es wird aller Voraussicht nach nicht dazu kommen!

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* 300 € pro Kopf ergeben sich aus den Gesundheitsausgaben der Bundesrepublik im Jahr 2008 in Höhe von 263 Milliarden € (Quelle: Statistisches Bundesamt).

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Gesetzliche Krankenversicherung: die Kopfpauschale ist da!

Ganz heimlich und leise wurde der Systemwechsel zur Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland vollzogen. Währen die vorherigen Gesundheitsreformen stets heiß debattiert und umkämpft waren, hat Philipp Rösler in aller Stille eine grundlegende Änderung gegen den Willen der CSU im Gesundheitssystem implantiert: die Zusatzbeiträge als einkommensunabhängiges Beitragselement.

Der Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung  durch Arbeitgeber under Arebitnehmer zu jeweils 50% wurde schon vor Jahren vollzogen, so dass der aktuelle Beitragssatz in Höhe von 15,5% wie folgt aufteilt wird:

  • 7,3% Arbeitgeber
  • 8,2% Arbeitnehmer

Neu sind die Zusatzbeiträge, die nun von jeder Krankenkasse als einkommensunabhängiger Betrag erhoben werden können. Die Höhe legt die Krankenkasse fest. Der Zusatzbeitrag gilt dann für alle Mitglieder dieser Kasse. Die Höhe des Verdienst spielt dann keine Rolle mehr. Für einkommensschwache Mitglieder gibt es einen Sozialausgleich aus Steuermittel. Damit gibt es nun ein gesetzlich verankertes Grundgerüst, das den Kassen bei Geldbedarf die Möglichkeit gibt, eigene Beiträge zu generieren. Geschickt wird damit die Verantwortung für die Finanzierung des Gesundheitssystems von der Politik auf die Kassen übertragen. Denn zukünftige Beitragserhöhungen werden nun von den Kassen verkündet. Der politisch festgelegte Beitragssatz muss nun nicht mehr jährlich erhöht werden, da die Kassen den Geldbedarf über ein eigenes Beitragselement regeln können.

Ganz richtig stellt Herr Rösler dazu fest:“Mit unseren Reformen haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass den Menschen auch künftig unser  solidarisches und qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem zur Verfügung stehen wird.“ Das ist richtig – nur über den Preis wird derzeit noch geschwiegen.

Alle Neuigkeiten zur Krankenversicherung finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium