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Urteile Versicherung

BGH stärkt Rechte von LV-Policenkündigern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Az.: IV ZR 17/13), dass für alle zwischen 2002 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen (LV) beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkaufswert die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten dürfen. Damit folgt der BGH seiner Linie, die er bereits für die Tarifgeneration 1994 bis 2001 mit Urteil vom 12. Oktober 2005 vorgezeichnet hatte. Damals ging es auch um die Frage, wie im Falle rechtsunwirksamer Klauseln in den Versicherungsbedingungen der Rückkaufswert von Lebensversicherungen bei Kündigung zu berechnen ist.