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Freiberufler & Gewerbe Gesetzgebung

Ganz schön hochwertig, diese Geringwertigen

Bis Ende 2017 galt die Grenze von 410 €, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden konnten. Teurere Anschaffungen mussten mit der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie jetzt bei der Abschreibung haben. Es wird unterschieden nach folgenden Klassen:

  1. Wirtschaftsgüter bis 250 €
  2. Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 800 € (Gruppe 2)
  3. Wirtschaftsgüter zwischen 800 € und 1.000 € (Gruppe 3)
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Denkmalschutz ist Steuerschutz

Lust auf ein eigenes Denkmal? Es muss nicht immer ein Schloss oder ein zerfallener Bauernhof sein. Denkmalimmobilien gibt es auch mitten in der Stadt. Sie haben meist Charme und die meisten Investoren schrecken aufgrund möglicher Auflagen vor einem Kauf zurück. Steuerlich ist der Kauf jedoch sehr lukrativ. So gilt es abzuwägen, ob die baulichen Einschränkungen nicht durch die steuerlichen Vorteile aufgewogen werden.

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GWGs – was kann sofort abgeschrieben werden?

Achtung, dieser Artikel behandelt die Neuregelung 2010: unser Beitrag zur Neuregelung 2018.

Früher gab es die Grenze 410 €, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden konnten. Teurere Anschaffungen mussten mit der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dann gab es die Verpflichtungen, so genannte Sammelposten zu bilden und alle GWGs eines Jahres über mehrere Jahre zusammen abzuschreiben. Seit 01. Januar 2010 wurde auch diese Regelung revidiert.