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Was macht ein Versicherungsmakler?

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Urteile Versicherung

Makler ist Sachwalter des Kunden

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat mit Urteil vom 23. 10. 2012 11 U 90710 entschieden, dass die Verpflichtung des Versicherungsmaklers zur Vermittlung eines passenden Versicherungsschutzes und damit zu der notwendigerweise vorangehenden Beratung und Bedarfsermittlung seine Hauptleistungspflicht darstellt.

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Freiberufler & Gewerbe Urteile Versicherung

Bordell ist kein Bürobetrieb

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Beschluss vom 20. Juni 2012 entschieden (Az.: IV ZR 150/11), dass ein Gebäudeversicherer im Schadenfall von der Leistungsverpflichtung frei wird, wenn ein Versicherter die beabsichtigte Umnutzung eines Bürogebäudes in ein Bordell nicht umgehend anzeigt. Der Versicherer ist ferner zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

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Berufsunfähigkeit Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Falsch beantwortete Gesundheitsfragen

Das Landgericht Karlsruhe hat mit – noch nach altem Recht gefällten – Urteil vom 13. Mai 2011 ent-schieden (Az.: 6 O 375/10), dass der Versicherer beweisen muss, dass der Antragsteller dafür verantwortlich ist, wenn in einem durch einen Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag zu einer Personenversicherung unzureichende Angaben zu den Gesundheitsfragen gemacht werden.

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Allgemein Honorarberatung

Beratung für Menschen – Verstand für Finanzen

Makler sind diese unabhängigen Experten, Berater und Vermittler für den privaten und gewerblichen Versicherungs- und Finanzbedarf. Sie zählen zu den Expertenberufen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Entsprechend weitreichend sind ihre Kompetenzen. Sie kennen den Markt, seine Anbieter, die Produkte und verfügen über das fachliche Know-how zu deren Beurteilung und Bewertung. Versicherungs- und Finanzmakler beraten ihre Kunden professionell und bedarfsgerecht, suchen für jede Absicherung bzw. Kapitalanlage individuell einen nach Solidität, Qualität und Preis geeigneten Anbieter aus und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

Vertrauen von Beginn an. Mit seiner Unabhängigkeit ist der Versicherungs- und Finanzmakler der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden. Die im BMVF organisierten Versicherungs- und Finanzmakler sind Profis und stehen für die hohe Qualität ihrer Dienstleistungen. Zum Schutz ihrer Kunden unterhalten alle
Mitgliedsbetriebe des BMVF eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlich fixierter Summe, teilweise auch höher. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses – Grundstein einer langjährigen Kundenbeziehung – steht so von Beginn an unter einem guten Stern.

Berufsbild des Maklers. Versicherungs- und Finanzmakler stehen traditionell auf der Seite ihrer Kunden. Im sogenannten „Sachwalterurteil“ stellte der Bundesgerichtshof schon im Jahr 1985 klar, dass der Versicherungsmakler als „treuhänderischer Sachwalter“ seines Kunden anzusehen ist und „als Vertrauter und
Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz oft kurzfristig zu besorgen hat“. Versicherungsmakler sind unabhängig tätig und nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen und deren Interessen gebunden und unterscheiden sich dadurch von Vertretern, die geschäftsplanmäßig die Produkte ihrer Versicherer verkaufen müssen. Jeder Vermittler ist beim ersten Kontakt mit einem Kunden verpflichtet, über seinen Status
Auskunft zu geben.

Auf Basis der EU-Vermittlerrichtline regelt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an die berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie an die Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sämtliche Versicherungsvermittler sind bei der IHK registriert. Das Internet gibt
unter www.vermittlerregister.info Aufschluss über den Status des Vermittlers.

Wie arbeitet ein Versicherungs- und Finanzmakler für Sie?

  1. Risikoerfassung und –bewertung
  2. Versicherungsschutzerfassung und –bewertung
  3. Risikotransfer
  4. Verwaltung der Versicherungsverträge
  5. Schadensassistenz

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler?

Beratung und Abwicklung aus einer Hand. Versicherungsmakler unterhalten Geschäftsbeziehungen zu einer Vielzahl von Versicherern. Im Büro des Versicherungsmaklers werden die Beziehungen zwischen Kunden und Versicherern koordiniert. Jeder Kunde erhält seinen passenden Versicherungsschutz bei einem oder mehreren geeigneten Versicherern und hat immer nur seinen Makler als vertrauten Ansprechpartner – auch wenn der Versicherer mal wechselt.

Versicherungsschutz nach Maß. Neben den üblichen und weit verbreiteten Versicherungen für Eigenheim, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz und Kfz kennt sich der Versicherungsmakler auch in den Spezialgebieten der Sachversicherung und der Personenversicherung aus. Ob es um wertvolle Kunst oder Antiquitäten, Oldtimer
oder andere Liebhaber- und Sammlerstücke geht, um Krankheits- und Berufsunfähigkeitsvorsorge oder um finanzielle Absicherung des Ruhestands: Versicherungsmakler haben Zugang zu speziellen Versicherungsangeboten für nahezu jede Sache und Situation. Ihr Vorteil: die von Maklern gewählten Versicherer sind in der Regel günstiger, ihr Bedingungswerk ist oft umfassender und die Abwicklung im Schadenfall professioneller als bei den Standard-Gesellschaften.

Professionelle Abwicklung. Der Versicherungsmakler schließt mit seinen Kunden einen – in der Regel schriftlichen – Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem festgehalten wird, welche Aufgaben der Makler für seinen Kunden übernimmt. Außerdem bevollmächtigt der Kunde den Makler gegenüber den Versicherern, die im
Maklerauftrag festgelegten Aufgaben in seinem Namen umzusetzen. Der Versicherungsmakler übernimmt dann die komplette Abwicklung und Korrespondenz und informiert den Kunden regelmäßig über seine Aktivitäten. Einfach – effizient – sicher.

Kosten. Durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungs- und Finanzmakler entstehen dem Kunden in der Regel keine zusätzlichen Kosten für die Beratung, Vermittlung und laufende Überwachung der Verträge. Im Gegenteil: Die Kosten werden üblicherweise durch Courtagezahlungen der Versicherungsunternehmen
abgegolten. Im Übrigen sind auch Honorarvereinbarungen im rechtlich zulässigen Rahmen möglich. Durch die Beauftragung eines Maklers zahlt der Kunde aufgrund verwendeter Rahmenvereinbarungen i. d. R. weniger als direkt beim Versicherungsunternehmen.