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Lebt in vollen Zügen, feiert. Lasst es krachen. Ignoriert alle Vorsorge- und Anlageangebote.

Harald Martenstein fordert im ZEIT Magazin Nr. 43 alle jungen Leser auf, endlich dem Vorsorgehype zu widerstehen, und das Geld im Hier und Jetzt zu verjubeln. Wir sagen: betrachtet man die Erfahrung, die Herr Martenstein gemacht hat, dann ist seine Schlußfolgerung sehr richtig.

Harald Martenstein fordert im ZEIT Magazin Nr. 43 alle jungen Leser auf, endlich dem Vorsorgehype zu widerstehen, und das Geld im Hier und Jetzt zu verjubeln. Wir sagen: betrachtet man die Erfahrung, die Herr Martenstein gemacht hat, dann ist seine Schlußfolgerung sehr richtig.

Dennoch glauben wir, dass Herr Martenstein bei seiner Vorsorgeplanung nicht gut beraten war.Daher möchten wir hier einige Stolpersteine bei der Vorsorge entschärfen und sagen, worauf man als junger Sparer achten sollte, wenn man sich gegen Martensteins Ratschlag entscheiden sollte.

Krankenversicherungsbeiträge für private Zusatzversicherungen

Martenstein beklagt, dass von seiner mühevoll angesparten privaten Zusatzversicherung im Alter Krankenversicherungsbeiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgezogen werden. Dies droht nach derzeitiger Rechtslage vor allem freiwllig GKV-Versicherten. Das sind Freiberufler und Selbständige sowie Angestellte, die mehr als 49.950 € p.a. verdienen. Entscheidet man sich als Zugehöriger einer dieser Gruppen für die Versicherung in der GKV, dann werden im Rentenalter alle Einkommensarten bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt. Vorausgesetzt natürlich, es gilt dann noch die heutige Gesetzgebung.

Unsere Empfehlung: rechtzeitig über einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nachdenken. Dort erfolgt die Beitragsbemessung gänzlich unabhängig vom Einkommen. Das ist sicherlich ein Nachteil, wenn man sich gerade selbständig macht oder als Nachwuchskolumnist startet. Im Alter, oder wenn das eigene Einkommen steit, senkt sich die Beitragswaage allerdings zugunsten der PKV.

Krankenversicherungsbeiträge für Einmalauszahlungen aus Lebensversicherungen

Noch unerwarteter trifft es manchen Vorsorgesparer, der eine Einmalauszahlung aus einer Lebensversicherung erhält. Selbst diese Kapitalzahlung kann beitragspflichtig in der GKV sein. Grundlage dafür ist ein Passus in der Satzung der jeweiligen Krankenkassen. Dieser besagt, dass sowohl laufende Geldleistungen (Renten), sondern auch nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Kapitalauszahlungen) als Einnahmen gewertet werden müssen. Darauf haben wir in unserem Beitrag vom April diesen Jahres hingewiesen: Auszahlung aus LV…

Unsere Empfehlung für freiwillig GKV-Versicherte: rechtezitig in eine Krankenkasse wechseln, die diesen Passus nicht in Ihrer Satzung aufführt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass aufgrund der Mittelknappheit der GKV, die anderen Kassen nachziehen werden, um diese Einnahmequelle für sich zu erschließen. Dann bleibt nur: zusätzliche Beiträge akzeptieren oder Wechsel in die PKV (s.o.).

Krankenversicherungsbeträge für Betriebsrenten

Betriebsrenten sind generell beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegenzug sind die Beiträge für die Betriebsrente sozialabgabenfrei. So muss der Träger der Betriebsrente die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten und an die zuständige Krankenkasse weiter leiten. Dabei ist es nicht relevant, um welche Form der Betriebsrente es sich handelt: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds…

Allerdings gibt es hier ein interessantes Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 1660/08), das ein kleines Hintertüchen offen lässt. Nämlich dann, wenn eine betriebliche Altersvorsorge vor Eintritt in den Ruhestand privat fortgeführt wird. beispielsweise dann, wenn der neue Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet, oder wenn man sich selbständig macht.

Übrigens, Herr Martenstein, wer sagt denn, dass es die einkommensbasierte Beitragsberechnung in der GKV in einigen Jahren noch gibt. Vielleicht kommt ja doch die Kopfprämie oder Gesundheitspauschale – dann wäre Ihr Einkommen im Alter nicht mehr relevant, und Ihre private Zusatzrente hätte sich doch gelohnt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die diesjährige Gesundheitsreform nur eine von vielen weiteren sein wird.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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