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Zentrales Testamentsregister geht an den Start.

Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Einführung eines Zentralen Testamentsregisters bereitet.

Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Einführung eines Zentralen Testamentsregisters bereitet. Der Initiator dieses Gesetzes, der baden-württembergischen Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) meint dazu:“Wir müssen außerdem unseren Bürgern die Vorteile einer europaweiten Vernetzung eröffnen. Immer mehr Bürger lassen sich in anderen Staaten der EU nieder. Sie sind besonders auf ein effektives Meldesystem angewiesen, damit ihre Testamente rechtzeitig aufgefunden und den zuständigen Nachlassgerichten zur Verfügung gestellt werden können. Das Zentrale Testamentsregister stellt dafür die Weichen“.

Wir können nun erwarten, dass duch die zentrale amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen eine schnelles Auffinden im Todesfall möglich sein wird. Bisher fusste die amtliche Verwahrung von Testamentenauf ca. 15 Mio. Karteikarten. Diese werden bei über 5.000 verschiedenen Ämtern verwahrt. Zwischen Tod des Erblassers und Eintreffen des Testaments beim Nachlassgericht können beim herkömmlichen Postverfahren durchaus mehrere Monate ins Land ziehen. Ab Anfang 2012 ist damit nun Schluß, denn dann wird der moderne Registerbetrieb eingeführt. Die Nachlassgerichte erhalten dann einen elektronischen Zugang zu allen amtlich verwahrten Verträgen, so dass zukünftig mit einer schnelleren Ausstellung von Erbscheinen zu rechnen ist.

Gespeichert werden amtlicherseits dabei nur die Daten, die zum Auffinden der verwahrten Urkunden erforderlich sind. Die Inhalte des Testaments oder Erbvertrags wird dabei nicht gespeichert.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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