…auch für Besser-Verdienende. Dieses Jubiläum fand nur wenig Beachtung: Vor zehn Jahren beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung“, auch Riester-Rente genannt. Seither fördert der Staat private Altersvorsorge. Das ist allerdings keine zusätzliche Wohltat des Staates, sondern sollte die Rentensenkungen einer vorausgegangenen Rentenreform ausgleichen.
Wer das Rentenniveau beibehalten wollte, musste und muss auch in Zukunft „riestern“. Ende 2010 bestanden bereits mehr als 14 Millionen Riesterverträge. Den Löwenanteil von über 70 Prozent machen Riesterversicherungen aus. Investmentfonds tragen mit knapp 20 Prozent zum Bestand bei.
Während viele Sozialpolitiker die Riestervorsorge als Mittel gegen Altersarmut ansehen, blieb häufig unbeachtet, dass diese geförderte Altersvorsorge auch Besserverdienern Vorteile bringt. Für sie ist der Steuerabzug besonders attraktiv. Beiträge, die in eine Riester-Rente fließen, können zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Dies sind 2.100 Euro (bzw. 4.200 Euro bei Verheirateten) pro Jahr. Von der Steuererstattung werden nur die Zulagen, die in dem Jahr in den Vertrag geflossen sind, abgezogen.
Die Förderquote ist ungefähr so hoch wie der persönliche Steuersatz. Bei Besserverdienenden liegt daher die Förderquote der Riester-Rente meist deutlich über 35, teilweise sogar über 40 Prozent.
Förderbeispiel für einen gut verdienenden Single
Jahres-einkommen | Beitrag | Grundzulage | Sparleistung | Steuerersparnis | Förderquote |
50.000 | 1.946 | 154 | 2.100 | 687 | 40% |
100.000 | 1.946 | 154 | 2.100 | 728 | 42% |
Riester-Fondssparpläne haben neben der Förderung im Vergleich zu anderen Fondssparplänen weitere Vorteile, denn während der Laufzeit fällt keine Abgeltungssteuer an, die das Anlagekapital schmälern würde. Das steigert den Zinseszinseffekt und damit die Rendite. Ein besonderer Clou: Riesterfonds lassen sich „übersparen“, Anleger können mehr als den Mindestbetrag einzahlen. Für den übersparten Anteil greift bei Auszahlung in einer Summe das günstige Halbeinkünfteverfahren, und 50 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei. Wir zeigen Ihnen gern die Gestaltungsmöglichkeiten auf.