Kategorien
Ausbildung, Studium & Berufsstart Berufsunfähigkeit Rund ums Kind

Früher Start zahlt sich aus

Es gibt gute Gründe, Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bereits für Schulkinder oder Studenten abzuschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt während des Arbeitslebens zu den wichtigsten privaten Verträgen. Sie sichert das Einkommen ab und zahlt eine Rente, falls ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Aber wer bereits Vorerkrankungen mitbringt, hat häufig kaum eine Chance auf bezahlbaren Versicherungsschutz. Menschen mit einem Beruf, in dem das Risiko einer Berufsunfähigkeit hoch ist, stehen vor demselben Problem.

Kategorien
Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Steuern

Studienkosten steuermindernd absetzen

Aus unserem Schwesterblog: Studium und Finanzen. Viele Studierende sind der Meinung, dass Kosten rund ums Studium sich steuermindernd auswirken. Analog zu Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Erwerbsarbeit entstehen, und die ja auch zu einer Minderung des steuerpflichtigen Einkommens führen.Außerdem dient das Studium ja der späteren Erwerbsarbeit, so die gängige Meinung vieler Studenten.

Kategorien
Allgemein Ausbildung, Studium & Berufsstart Honorarberatung Produkte, die keiner braucht

Warum sich Finanzberater auf Studenten stürzen

Unter dem klangvollen Titel Finanzberatung für Studenten: Geist ist Geld schrieb Svetlana Kerschner in Das Investment einen lesenswerten Artikel über die akademische Ausrichtung diverser Finanzvertriebe. Acht Tage später veröffentlichte Spiegel online den Artikel wortgleich allerdings mit einer etwas offensiveren Headline unter „Wie sich Finanzberater auf Studenten stürzen“. Doch die bei Lektüre des Artikels sofort aufkeimende Frage, warum Finanzberater das tun, wurde nicht gestellt und schon gar nicht beantwortet.

Kategorien
Ausbildung, Studium & Berufsstart Kranken & Pflege

Studentische Krankenversicherung: einmal befreit – immer befreit

Das Sozialgericht Trier hat mit Urteil vom 16. Februar 2011 entschieden (Az.: S 5 KR 119/10), dass ein privat krankenversicherter Student, der sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hat befreien lassen, auch nach der Aufnahme eines neuen Studiums in einer anderen Fachrichtung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann.