Kategorien
Geldanlage Immobilien Rund ums Haus Urteile sonstige

Rechtswidrige Kündigung

Rechtswidrige Kündigung von Bausparverträgen laut Urteil des OLG Stuttgart

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 30.03.2016 (Az. 9 U 171/15) die Kündigung von Bausparverträgen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für rechtswidrig erklärt. Danach können Bausparkassen Bausparverträge mit hohen Zinsleistungen nicht ohne weiteres kündigen, wenn Kunden das Ansparen eingestellt haben. Erst wenn der Kunde eine ausdrückliche Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten Sparbeiträge ignoriert, darf die Bausparkasse den Vertrag kurzfristig kündigen.

Kategorien
Geldanlage Immobilien Interessante Produkte

Interessantes Bausparen

In Bezug auf unseren Beitrag „Langweiliges Bausparen“ möchten wir heute einige Ideen entwickeln, um zu zeigen, dass langweiliges Bausparen auch Nutzen bringen kann.

Kategorien
Geldanlage Immobilien Interessante Produkte

Langweiliges Bausparen

Immer wieder hören wir von Kunden, die wir auf das Thema Bausparen ansprechen, das sei langweilig, wenig sexy, uninteressant. Ja, Bausparen ist zu 100% langweilig. Und genau deshalb sollte man darüber nachdenken. Warum? Das zeigen wir Ihnen gerne.

Kategorien
Geldanlage Interessante Produkte

Gute Wertentwicklung bei Geldanlage mit mittlerer Laufzeit: der Bausparvertrag

Lange vergessen, doch nun ist er wieder da: der Bausparvertrag. Kurz- und mittelfristige Anleger haben derzeit ein Problem. Der Zinsmarkt gibt nur sehr magere Renditen her, die kaum über der Inflationsrate liegen, teilweise sogar darunter. Viele Anleger erhöhen daher das Risiko und wählen Sparprodukte zweitrangiger Emittenten, die zwar höhere Zinsen versprechen, aber die ebenfalls vom Ausfallrisiko betroffen sind. In der Mottenkiste der Geldanlagen haben wir aber etwas Interessantes gefunden.

So bietet zum Beispiel die Alte Leipziger Bausparkasse einen 4%er an, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Mindestlaufzeit des Vertrags 7 Jahre
  • Verzicht auf das Bauspardarlehen zum Ende der Laufzeit

Die Alte Leipziger verzinst das Guthaben dann rückwirkend mit 4% p.a.. Wird der Vertrag vor Ende der sieben Jahre aufgelöst, wird nur die Basisverzinsung von 1,5% p.a. gutgeschrieben.

Die 4% machen den Anleger zwar noch nicht wirklich reich, doch für alle, die eine sichere Geldanlage ohne Kursrisiken suchen, ist diese Empfehlung ein Gedanke wert. Zusätzlich können bis zu bestimmten Einkommensgrenzen natürlich noch die bekannten staatlichen Förderungen wie Bausparprämie oder Arbeitnehmersparzulage generiert werden. Dann wird der Bausparvertrag noch attraktiver.

Kategorien
Immobilien Interessante Produkte

Konstant-Darlehen der Alten Leipziger

Das Konstant-Darlehen „Zins-Garant“ der ALTE LEIPZIGER bietet Ihnen einen festen Zinssatz und feste Raten über die gesamte Finanzierungslaufzeit und somit absolute Planungssicherheit bis zur kompletten Rückführung des Darlehens nach 21 bzw. 28 Jahren, ganz wie Sie wünschen. Damit entfällt jedes Zinsänderungs- und Prolongationsrisiko, das eine Immobilienfinanzierung normalerweise mit sich bringt.

image

Kategorien
Ausbildung, Studium & Berufsstart Geldanlage Rund ums Kind

Renditeplus – Wohnungsbauprämie für junge Kunden

Ausgangslage: sichere Anlagen werden derzeit nur mit sehr niedrigen Zinsen vergütet. Sofern von einer Renditeerhöhung durch zusätzliche Risiken abgesehen wird, finden sich am Markt nahezu keine alternativen Geldanlagen. Aus diesem Grund haben wir die staatliche Wohnungsbauprämie als zusätzlichen Renditebringer untersucht.

Modell

Junge Kunden ohne eigenes Einkommen oder mit geringen Einkommen (< 25.600 €) können die Sparförderung gemäß dem Wohnungsbau-Prämiengesetz in Anspruch nehmen. Allerdings sind dabei einige Einschränkungen zu beachten, da über das angelegte Geld nicht jederzeit frei verfügt werden kann.

Der Kunde schließt dazu einen Bausparvertrag ab. Auf die Sparleistung erhält er Jahr für Jahr eine Förderung in Höhe von 8,8%. Der geförderte Sparbetrag ist auf 512 € p.a. begrenzt, die maximale Förderung beträgt somit 46,06 € pro Jahr.

Berechnung

  • Sparbetrag (7 * 512 €) = 3.584,00 €
  • Förderung über 7 Jahre (7 * 46,06 €) = 322,42 €
  • Zinsen abzüglich Konto- und Abschlussgebühren = 374,57 €
  • Vertragsauszahlung = 4.280,99 €

Das Ergebnis entspricht einer Verzinsung des Sparbeitrags in Höhe von 4,7%

Einschränkungen

  • Mindestalter für die Wohnungsbauprämie 16 Jahre
  • Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie (ledig) 25.600 €
  • Sperrfrist des Vertrags 7 Jahre
  • Verfügung des Guthabens, sofern der Kunde bei Vertragsabschluss das 25. Lj. noch nicht vollendet hat einmalig frei
  • Verfügung des Guthabens, sofern der Kunde bei Vertragsabschluss das 25. Lj. vollendet hat nur wohnwirtschaftlich

________________________________

Wohnwirtschaftliche Verwendung: Wohnungskauf, Modernisierung, Anteilserwerb von Wohnungsbaugenossenschaften.