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Private Sachversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer ratsam

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am 27. September 2011 (Az.: 5 K 221/11.NW) entschieden, dass ein Lehrer persönlich für die Folgen haftet, wenn er nach dem Kochunterricht vergisst, eine Herdplatte auszustellen. Daher kann er die Kosten für einen Einsatz der Feuerwehr nicht auf seinen Dienstherrn abwälzen.  Ein Realschullehrer hatte geklagt, der Schülerinnen und Schülern einer neunten Klasse im Rahmen des Arbeitslehreunterrichtes zeigen wollte, wie man Pommes Frites zubereitet – mit gravierenden Folgen.

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Erstes BGH-Urteil zur groben Fahrlässigkeit

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 22. Juni 2011 (Az.: IV ZR 225/10) entschieden, dass ein Vollkaskoversicherer nach neuem Recht unter ganz bestimmten Umständen in vollem Umfang von seiner Leistungsverpflichtung befreit sein kann, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit einen Unfall verursacht.