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Immobilien

Zinsen steigen auch in Deutschland

von Robert Haselsteiner (Gründer und Vorstand der Interhyp AG)

Während in Phase 1 der Eurokrise, die von Griechenland ausgelöst wurde, die Investoren massenweise in Bundesanleihen wechselten und damit die Renditen der deutschen Staatsanleihen auf Rekordtiefstand trieben, wird das Bild in Phase 2, die mit der Zuspitzung der Irland-Krise im September begonnen hat, schon differenzierter. Seit September steigen die Zinsen für deutsche Staatsanleihen an. Natürlich bei weitem nicht so stark wie in den Krisenländern Irland, Portugal oder Spanien – aber immerhin um 0,80 Prozentpunkte. Das heißt konkret, dass es selbst für deutsche Staatsanleihen, die die beste Bonität und auch höchste Liquidität in Euroland bieten, inzwischen mehr Verkäufer als Käufer gibt.

Offensichtlich beginnen die Marktteilnehmer über Phase 3 der Eurokrise nachzudenken. Phase 3 wird der Test von Spanien und eventuell sogar Italien sein. Damit wird es um Grundpfeiler des Eurogebietes gehen. Bis jetzt treten diese beiden Länder selber als Retter der Schwachen auf, sehen aber inzwischen ihre eigene Fähigkeit, ihre Verschuldung vor dem Hintergrund einer chronisch schwachen Wirtschaftsentwicklung im Griff zu behalten, zunehmend in Frage gestellt. Damit wird immer klarer, dass am Ende nur eine Handvoll von Staaten übrig bleiben könnte, deren Bonität den Rest stützen muss, soll die gemeinsame Währung erhalten bleiben. Deutschland wird dabei die größte Bürde tragen: Entweder als großer Zahler in einer immer stärker auf Transferleistungen angewiesenen Eurolandzone. Oder als größter betroffener Gläubiger, sollte es zu echten Umschuldungen und Forderungsverzichten gegenüber Krisenländern kommen. Egal wie es kommt: Deutschland wird belastet werden und das wird auch die Finanzierungskosten, die Deutschland bezahlen muss, erhöhen. Die Mechanismen dafür schaffen die drei großen Euroländer Frankreich, Italien und Spanien gerade. Diese drei haben es in den vergangenen Jahren ihrer Prosperität versäumt, dringend notwendige Strukturreformen vorzunehmen und stehen jetzt in der Krise zunehmend unter Druck. Klassensprecher dieser Gruppe ist der charmante Herr Sarkozy, der es mit dem Hinweis auf die Stabilität der Achse Paris-Berlin jedes Mal schafft, die anfangs konsequenten Forderungen von Frau Merkel zu verwässern und die eigene Position – und die seiner Klassenkameraden – durchzusetzen. Markantestes Beispiel ist die Etablierung einer Zweckgesellschaft für den Rettungsschirm, die zukünftig mit AAA-Rating ausgestattete Anleihen begeben und das Geld an die Krisenstaaten weiterreichen wird. Das AAA kommt natürlich von Deutschland und nicht von Irland, Spanien oder Italien. Das AAA gibt es auch nur, weil am Ende wenn es ernst wird, Deutschland der Garant für die Rückzahlung ist. Damit hat es das Sarkozy-Trio unter Verwendung der Griechenland- und Irland-Krise geschafft, die Bonität Deutschlands zu kapern und für den Rest von Euroland in Form niedrigerer Finanzierungskosten nutzbar zu machen.

Deutschland stellt so einen praktisch unbegrenzten Wechsel auf die Zukunft aus, will es nicht als Verräter an der Euro-Idee dastehen. Parallel dazu verstärkt das Trio den Druck auf die Europäische Zentralbank, um auch diese immer mehr zu instrumentalisieren und zu weiteren Käufen von Staatsanleihen zu treiben. Die Gefahr, dass das alte deutsche Erfolgsmodell „geringe Inflation, starker Außenwert der Währung“ durch das Trio-Modell „etwas mehr Inflation schadet nicht, eine schwächere Währung hilft dem Export“ abgelöst wird, steigt in dieser Eurokrise von Tag zu Tag. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass auch Deutschland mit zukünftig höheren Zinsen zu rechnen hat.

Für die nächsten Tage erwarten wir vor dem Hintergrund steigender Marktzinsen auch Anhebungen der Konditionen durch unsere Partnerbanken. Trotzdem: Im langjährigen Vergleich sind die Baugeldzinsen immer noch extrem günstig. Auf sinkende Zinsen zu spekulieren, halten wir für Immobilienkäufer und für Anschlussfinanzierer für gefährlich. Immobilienkunden, die bei ihrer Finanzierung in Zeithorizonten von 20 bis 30 Jahren denken müssen, sollten konsequent handeln. Diese Periode heute zu historisch tiefen Zinssätzen abzusichern, kann kein Fehler sein. Wir empfehlen, zumindest einen großen Teil der Finanzierungssumme über lange Sollzinsbindungen festzuschreiben und damit für Kalkulationssicherheit zu sorgen. Grundsätzlich ist bei diesem niedrigen Zinsniveau eine Tilgung von 2% bis 3% ratsam, damit die Gesamtlaufzeit des Darlehens überschaubar bleibt. Gefragt sind aus diesem Grund derzeit auch sogenannte Volltilger-Darlehen. Dabei steht über eine höhere laufende Tilgung heute schon eine Rate fest, die nach 20 oder 25 Jahren zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens führt. Das Risiko, später zu deutlich höheren Zinsen eine Anschlussfinanzierung vornehmen zu müssen, wird damit schon heute ausgeschlossen. Die Finanzierungsspezialisten bei Interhyp können auf mehr als 250 Banken zugreifen und erarbeiten gerne eine individuelle Lösung. Zur Analyse der eigenen Situation und zur Beobachtung der Zinsentwicklung eignen sich auch die Zins-Charts und Tools auf der Interhyp-Website.

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Interessante Produkte Private Sachversicherung

Kfz-Versicherung: gönnen Sie sich den Maklerbonus

Für viele Kfz-Versicherer ist das Kfz-Geschäft nicht einfach. In Großanzeigen und Internetportalen wird um die billigsten Prämien gefeilscht. Die Konditionen müssen zwangsläufig unter diesem Preiskampf leiden. Nicht immer wird dabei den Kunden vorab auch deutlich gemacht, welche Leistungen inbegriffen sind, und welche nicht.

Wir gehen einen anderen Weg. Zusammen mit dem Versicherer HDI-Gerling haben wir einen Weg entwickelt, Ihnen gute oder sehr gute Konditionen zu bieten und gleichzeitig eine Prämie, die zu den günstigsten im Markt gehört. Dazu gewährt uns der Versicherer 13% Kompetenzrabatt auf die reguläre Prämie. Dies ist möglich, weil wir als Makler Beratungsqualität sicherstellen. Diese Ersparnis können wir voll umfänglich an unsere Kunden weiter geben. Außerdem räumt HDI-Gerling unseren Kunden diverse Leistungsverbesserungen ein. Mehr dazu am Ende des Artikels.

Möchten Sie auch von diesem Vorteil profitieren? Gerne prüfen wir Ihren derzeitigen Versicherungsschutz und Ihre Wechselmöglichkeit.

Senden Sie uns lediglich folgende zwei Unterlagen per Fax an: 040  386 640 12 oder E-Mail an: kfz@claritos.de:

  • Kopie des jüngsten Versicherungsscheins
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Alternativ können Sie hier den Fragebogen Kfz-Versicherungscheck ausdrucken und uns die Angaben später zusenden.

Folgende Leistungsverbesserungen haben wir mit HDI-Gerling für unsere Kunden vereinbart:

  • Beitragsnachlass von 13% bei Kfz von Privatkunden und Firmen-PKW mit privater Nutzung.
  • Sofern das Erstfahrzeug bereits beim HDI-Gerling (oder zur nächsten Hauptfälligkeit folgt) abgesichert ist, wird das weitere Fahrzeuge für Privatkunden in SF 5 eingestuft, sofern das Kfz nicht von Personen unter 23 Jahren gefahren wird und mindestens das 1. Kfz in Stufe 5 läuft.
  • Sofern eine SF-Klasse von 1 – 4 für das 1. Kfz oder weitere Kfz vorliegt, wird analog das hinzukommende Kfz in dieser SF-Klasse eingestuft.
  • Gilt bei Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug das Interesse des Diebes ausschließlich dem Kraftfahrzeuginhalt, so werden auch die Instandsetzungskosten aus der Beschädigung des Kraftfahrzeuges im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung vom Versicherer übernommen, soweit der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Die Entschädigung ist auf € 5.000,– begrenzt.
  • Mehrwerte für PKW und Kräder sind bis € 5.000,– (brutto) zuschlagsfrei mitversichert.
  • Kosten, für den Ersatz auf bzw. an den Scheiben befindlichen Vignetten oder Datengeräte werden bei Nachweis ersetzt.
  • Bei Schlüsselverlust durch Entwendung ersetzt der Versicherer im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung die notwendigen Kosten für den Austausch der Kraftfahrtzeugschlösser oder die Änderung der Schlüsselcodierung bis zu einem Betrag von 1000,- €.
  • Zusammenstoß mit Tieren in der Teilkaskoversicherung durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit im Rahmen der Fahrzeugversicherung und Haftpflicht Plus (außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls infolge Alkohols oder anderer berauschender Mittel).
  • Keinen Abzug Neu für Alt: Bei einem als PKW zugelassenem Fahrzeug (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) wir auf den Abzug verzichtet.

Diese Information stellt keine Beratung oder den Aufruf zum Produktkauf dar! Eine ordnungsgemäße Beratung besteht in jedem Fall aus einer umfassenden Risikoanalyse, Empfehlung eines oder mehrerer geeigneter Produkte und einer Begründung dieser Empfehlung.

Diese Beratung übernehmen wir gerne – kontaktieren Sie uns.

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Produkte, die keiner braucht

Überflüssiges Postbank Aktiv-Sparen

In unserer Rubrik „Produkte, die die Welt nicht braucht“ stellen wir heute das Postbank Aktiv Sparen vor. Bis wir als Profis verstanden haben, wo der Kick für den Sparer liegt, ist schon einige Zeit vergangen. Wir versuchen hier dennoch mal ganz objektiv darzustellen, wie das Aktiv sparen funktioniert.

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Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Steuern Rund ums Kind

Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grenzbetrag

Wer steigt da noch durch? Meistens stellt erst das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung fest, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht, weil das Kind zu viel verdient. Wir zeigen hier in aller Kürze, worauf zu achten ist, damit der Kindergeldbezug nicht an ein paar Euro scheitert.

  1. Ihr Kind ist noch nicht volljährig. Minderjährige können so viel verdienen, wie sie wollen (oder können) und bleiben jederzeit kindergeldberechtigt.
  2. Ab dem Monat nach dem 18 Geburtstag, ist die Kindergeldberechtigung abhängig vom Einkommen des Kindes. Es gilt der Grenzbetrag von 8.004 €.

Diese 8.004 € heißen Grenzbetrag, weil bei einem Verdienst des Kindes ab 8.005 € p.a. aufwärts keine Kindergeldberechtigung mehr besteht. Verdient das Kind jedoch maximal 8.004 € besteht Kindergeldanspruch in voller Höhe. Im Volksmund spricht man von einer Fallbeilwirkung, die im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht auch so bestätigt wurde.

Welche Einkommen des Kindes werden dabei angerechnet?

  • Arbeitseinkommen oder Ersatzleistungen für Arbeitseinkommen (auch Elterngeld des Kindes für ein eigenes Kind)
  • Im Ausland erzielte Einkünfte, auch wenn Sie in Deutschland steuerfrei sind
  • Renten aus gesetzlicher Unfallkasse
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Elternteil

Abgezogen werden dürfen:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 €) oder tatsächliche Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Studiengebühren, Seminargebühren…)
  • Sparerpauschbetrag (801 €)
  • pauschal versteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Nicht angerechnet werden:

  • Unterhaltsleistungen der Eltern
  • Leistungen, die behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken
  • steuerfreie Einnahmen für nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter bis 2.100 € p.a.
  • Ehrenamtspoauschale bis 500 € p.a.
  • Muttschafts- und Erziehungsgeld
  • Darlehensanteil des BAföG

Es lohnt sich also rechtzeitig vor Jahresende mit den eigenen Kindern die finanzielle Situation zu klären. Kinder in der Ausbildung und im Studium können so noch rechtzeitig durch Werbungskosten (z.B. Bücher / Materialien für die Ausbildung) den Jahresverdienst senken. Oder sie jobben im Dezember einfach einige Stunden weniger.

Zur Erinnerung – die Kindergeldhöhe beträgt:

  • 184 € für das erste und zweite Kind (2.208 € p.a.)
  • 190 € für das dritte Kind (2.280 € p.a.)
  • 215 € für jedes weitere Kind (2.580 € p.a.)
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Freiberufler & Gewerbe Produkte, die keiner braucht

Neue Gesellschaft gegründet und auf Bauernfänger reingefallen?

Kaum haben Sie einen neue Gesellschaft gegründet, die in ein öffentliches Register, wie zum Beispiel das Handelsregister, eingetragen wird, bekommen Sie eine Anzahl ordentlicher Rechnungen ins Haus. Diese Erfahrung haben wir jedenfalls bei unserer eigenen Geselschaft gemacht, der Claritos – Sozietät für Finanzplanung. Kaumwar das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen, haben uns diverse mehr oder weniger gut getarnte Schreiben erreicht, das nun eine Eintragungsgebühr fällig würde. Doch Vorsicht ist geboten: wer solche Rechnungen vorschnell abzeichnet, verliert unnötig Geld. Denn in den meisten Fällen handelt es sich um unnütze Services.

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Kranken & Pflege

Jetzt laufen sie wieder…

…wurden Sie auch schon aufgefordert, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Nein? Macht nichts, es wird Ihnen in den kommenden Wochen sicherlich ein fleissiger Vertriebler über den Weg laufen, der Sie dazu animieren möchte.

Hintergrund ist das GKV-Finanzierungsgesetz. Dies hat sich zur Aufgabe gesetzt, durch Ausgabenbegrenzung und Einnahmenstabilisierung dür ein nachhaltig finanziertes Gesundheitssystem zu sorgen. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:

  • Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten: Einfrieren des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung
  • Einführung eines automatischen Sozialausgleichs aus Steuermittel
  • Pharmaindustrie, Pharmagroßhandel und Apotheken werden zu Einsparungen in die Pflicht genommen
  • Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen auf das Niveau von 2010 für die beiden kommenden Jahre
  • der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird gedeckelt
  • die Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird begrenzt

Zu all den mehr oder wenigen beitrags- oder kostenorietierten Punkten hat sich jedoch noch ein kleiner Passus mit eingeschlichen: der Wegfall der 3-jährigen Wechselfrist beim Wechsel von der gesetzlichen (GKV) indie private Krankenversicherung (PKV). Diese von Ulla Schmidt eingeführte Mindestverweildauer in der GKV wurde von Doc Rössler wieder gekippt. So können Sie als Angestellter künftig bereits dann in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAVG) in einem Jahr überschreitet. Die JAVG beträgt im kommenden Jahr 49.500 € (2010: 49.950 €). Als erstmalig Beschäftigter mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze, kann man sich auch sofort privat krankenversichern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird zum 01.01.2011 in Kraft treten.

Damit wir uns richtig verstehen: aus unserer Sicht spricht nichts gegen einen Wechsel in die Private Krankenversicherung. Dennoch sollten Sie sich nicht durch Befristungen und Termindruck verrückt machen lassen. Der Wechsel in die PKV sollte gut durchdacht sein, alle Vor- und Nachteile sollten dabei bedacht werden und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers sollte besonders gründlich erfolgen. Ein Fehlentscheidung und ein späterer Wechsel des Versicherers können nämlich deutlich mehr kosten, als einige Monatsbeiträge in der GKV.

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Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart Freiberufler & Gewerbe Geldanlage Honorarberatung Private Sachversicherung

Der Honorarberater – immer eine gute Wahl?

Unter diesem Titel erschien am Sonntag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Artikel von Nadine Oberhuber – allerdings ohne Fragezeichen. Wir bei Claritos bieten ebenfalls Honorarberatung an, doch meinen wir, dass es nur redlich ist, auch die Nachteile der Honorarberatung deutlich zu machen, so dass Sie sich als Kunde ein Bild von den Vor- und Nachteilen machen können. Damit sind Sie in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Lösung für Sie die beste ist.

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Produkte, die keiner braucht

Flexibler VorsorgePlan von COSMOS direkt

Wir nehmen häufig Produktwerbung wahr, die sich zunächst sehr interessant anhört, bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch häufig: dieses Produkt ist überflüssig. Fangen wir an mit dem Flexiblen VorsorgeKonto von COSMOS direkt, das vom Hersteller wie folgt beworben wird:

„Mit dem Flexiblen VorsorgeKonto profitieren Sie für Ihre Geldanlage von garantiert steigenden Zinsen in den ersten 5 Jahren bei monatlicher Verfügbarkeit und maximaler Sicherheit.

  • Steigende Zinsen von 1,5% bis 3,5% p.a. garantiert
  • Attraktive Zinsen auch ab dem 6. Jahr
  • Guthaben zu jedem Monatsersten frei verfügbar
  • Einmalzahlung zu Vertragsbeginn ab 5.000 €
  • Zuzahlungen ab 1.000 € jederzeit möglich
  • Keine zusätzlichen Kosten“

Gucken wir uns die Zinsstaffel doch mal genau an: im ersten Jahr: 1,50%, im zweiten Jahr: 2,00%, im dritten Jahr: 2,30%, im vierten Jahr: 2,60% und im fünften Jahr: 3,50% p.a.. Ab dem sechsten Jahr gibt es einen Mischzins aus 2,25% p.a. garantiertem Zins plus Überschusszins, der jedes Jahr neu festgelegt wird, und derzeit mit 1,75% p.a. angegeben wird.

Unsere Zinsberechnung aus den in der Werbung zur Verfügung gestellten Zahlen ergeben eine durchschnittliche Verzinsung von 2,75% p.a. für die ersten fünf Jahre. Das ist aus heutiger Sicht akzeptabel. Allerdings erreicht man dieses Ergebnis nur, wenn das Geld auch tatsächlich fünf Jahre inverstiert bleibt. Steigt man nach vier Jahren aus, erreicht man noch 2,335 p.a., nach drei Jahren nur noch 2,11% p.a.. Alle Zinsangaben erfolgen hier vor Steuern. Die Frage, die sich der geneigte Anleger nun stellen sollte, lautet: warum über fünf Jahre binden, wenn ich den selben Zins auch schon mit kürzerer Laufzeit erzielen kann. Vielleicht gibt uns der nächste beworbene Punkt Aufschluss darüber.

COSMOS bewirbt dieses Produkt als flexibles Vorsorgekonto. Es handelt sich rechtlich gesehen um eine Rentenversicherung. Drei Vorteile sollen dafür sprechen, dieses Produkt zur Altersvorsorge zu nutzen: Planungssicherheit durch garantierte Zinsen bis zur Rente, das Wahlrecht auf Einmalauszahlung oder Verrentung im Alter und eine gerantierte Mindestrente. Dieses drei Aspekte gelten für jede kapitalgebundene in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Rentenersicherung. Es sind also keine besonderen Merkmale des Vorsorgeplans. Das neue an diesem Produkt ist, dass die Kosten nicht von der Gesamtverzinsung abzuziehen sind, sondern dass der Anleger einen echten Zinssatz für seine Einlagen genannt bekommt, in dem alle Kosten schon berücksichtigt sind. Hier müssen wir den Hersteller ausnahmsweise auch mal loben: das sorgt für Transparenz. Doch möchten wir das erste Argument noch einmal aufgreifen:

Planungssicherheit durch garantierte Zinsen bis zur Rente – eine gefährliche Planungssicherheit. Die durchschnittliche Inflation der vergangenen 20 Jahre lag bei 2,08% p.a. Rechnet man nun diesen Kaufkraftverlust gegen die Rendite des Vorsorgeplans, erhält man vor Steuern noch ein Ergebnis von ca. 1,9%. Die Rente muss jedoch versteuert werden. Wählt der Kunde die Verrentung des Kapitals, fährt er damit aus heutiger Sicht am günstigsten. Die monatliche Bruttorente mindert sich dann je nach steuerlicher Situation* noch einmal um ca. 6% Steuern, das heißt im Klartext: von 100 € Auszahlung erhält der Anleger 94 € auf seinem Konto. Die Planungssicherheit dieser Altersvorsorge geht damit ganz klar zu lasten der Rendite.Das Risiko einer langfristig zunehmenden Inflation wird durch dieses Produkt gar nicht berücksichtigt. Es bleibt da nur die Hoffnung, dass dann irgendwann auch die nicht garantierten Überschoüsse steigen werden.

Gerade aber bei langfristigen Anlagen wie der Altersvorsorge ist eine Rendite deutlich oberhalb der Inflationsrate wichtig. Kann man das heute mit konservativen rentenversicherungen überhaupt noch schaffen? Wir sind der Meinung, dass langfristige Kapitalanlage anders ausgerichtet sein müsste:

  • Substanzwerte, um das Inflationsrisiko zu mindern
  • Aktien, um an zusätzlichen Renditen zu generieren
  • Einfluss des Kunden auf die Art der Geldanlage

Das zeigt auch unsere Renditebetrachtung über 30 Jahre rückwirkend zum 30. Juni 2010:

Gerechnet wurde ein Sparplan in Höhe von 100 € monatlich. Die Wahl eines Festgeldkontos hätte nur knapp mehr als den Inflationsausgleich gebracht. Wie wichtig die Beimischung anderer Anlageklassen im langfristigen Geldanlagebereich ist, zeigt die rechte Seite der Grafik. Weltweite Aktienanlage oder in Aktien Deutschland bzw. Europa hätten Renditen zwischen 6,5 und 8% p.a. erbracht.

Unser Fazit: der flexibler VorsorgePlan ist ein interessanter Zwitter aus Rentenversicherung und Banksparplan. Wir empfehlen jedoch, bei den Originalen zu bleiben: dem Banksparplan, wenn kurz- bis mittelfristige Geldanlage mit klar kalkulierbaren Zinsen gewünscht ist, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, wenn im Alter eine Verrentung des Kapitals gewünscht ist.

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* Steuern nach Grundtabelle 26.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen im Ruhestand. Rentenbeginn mit 65 Jahren.

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Geldanlage

Claritos Kapitalmarktbericht Q3.2010

Im zurückliegenden Quartal konnten Aktienmärkte weiter zulegen. Die Renditen von deutschen oder amerikanischen Staatspapieren sind gleichzeitig auf Rekordtiefs gesunken.

Immunsystems der Kapitalmärkte stabilisiert sich

Zunächst verlief die Berichtssaison überwiegend positiv und hat in fast allen Fällen die Erwartungen der Investoren übertroffen. Ebenso erfreulich war zu Beginn des Quartals der positiv verlaufene Stresstest der Banken, was wiederum zu einer Zunahme des Vertrauens am Interbankenmarkt führte. Nach der Berichtssaison richtete sich der Fokus wieder mehr auf die Konjunkturdaten. So meldete etwa China eine sinkende Rohstoffnachfrage und rückläufige Häuserpreise und Notenbankchef Ben Bernanke verkündete eine Abschwächung der US-Konjunktur. Noch zu Beginn des Jahres hätte jede dieser schlechten Nachrichten mit einem Donnerschlag ihren Nachhall auf dem Parkett gefunden. Nun allerdings zeigten die Aktienmärkte eine neue ungeahnte Widerstandskraft und trotzen weitgehend diesen Nachrichten.

Nachfrage nach Staatsanleihen ist enorm

Die Wachstumsbedenken der US-Notenbank schürten die Angst der Investoren vor dem Szenario eines sogenannten „Double Dip“ – einer Rückkehr in die Rezession. Vor allem Staatsanleihen erstklassiger Bonität profitierten von der „Flucht in den sicheren Hafen“. Die starke Nachfrage nach solchen Staatsanleihen führte dazu, dass sich die Renditen deutlich verringerten und neue historische Tiefststände erreichten. So verzeichnete beispielsweise die 10-jährige deutsche Bundesanleihe zwischenzeitlich eine Rendite von 2,09 Prozent. Ob das Ende der „Staatsanleihen-Rallye“ bereits bevorsteht, ist schwer zu sagen, denn solange die Angst herrscht, dass es zu einer erneuten Rezession kommen könnte, behalten Staatsanleihen sehr guter Bonität ihre Anziehungskraft.

Höhenflug des Goldes hält an

Der Goldpreis hat sich auch im letzten Quartal in ungewohnten Höhen bewegt und überstieg letzten Monat erstmals die Marke von 1300 Dollar. Die Gründe hierfür liegen vor allem an der Schuldenkrise der Eurozone, die noch lange nicht ausgestanden ist, was die Herabstufung des Kreditratings von Spanien durch die Ratingagentur Moody’s zeigt, aber auch an den Spekulationen über weitere Geldspritzen der US-Notenbank. Neuerdings haben auch US-Anleger Gold für sich entdeckt, um sich gegen einen schwachen Dollar abzusichern. Neben Gold blieben aber auch andere Rohstoffe, wie Silber und Platin gefragt.

Fazit und Ausblick

Aufgrund der Fundamentaldaten hätten zumindest die US-Aktien zuletzt unter Druck geraten müssen. Auf Grund konjunktureller Probleme wird sich ihr Wachstum abschwächen, aber verhalten fortsetzen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall in eine Rezession in den USA oder in der Eurozone derzeit gering. Dieses Szenario hat zur Folge, dass die Zentralbanken die Zinsen zunächst niedrig halten können, um die Wirtschaft zu stützen. Folglich werden die Schwellenländer Asiens, allen voran China weiterhin die Lokomotive der Weltwirtschaft bleiben.

Haftungsausschluss: Der Claritos Quartalsbericht stellt keine Kaufaufforderung dar. Wir weisen darauf hin, dass wir vor einem Kauf in jedem Fall die Teilnahme an einer Beratung empfehlen, die Ihre Anlegerinteressen analysiert, auf mögliche Risiken hinweisen wird, und aus der eine fundierte Produktempfehlung folgt.

2010-03 Claritos Quartalsreport

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Gesetzgebung Private Steuern Rund ums Kind

Wie lange ist ein Kind noch ein Kind?

Oder mit anderen Worten: wann endet das Recht auf Kindergeldbezug durch die Eltern? Gemeinhin wird angenommen, dass am Ende der ersten Ausbildung auch die Kindergeldberechtigung der Eltern erlischt. Dies ist nicht immer richtig. Wenn ein „Kind“ nach einer abgeschlossener Berufsausbildung oder einem Studium eine weitere Ausbildung absolviert, handelt es sich um eine Berufsfortbildung im Anschluss an die erste Ausbildung.

Dies hat zwei Auswirkungen:

  1. Steuerrechtlicher Art: es handelt sich um eine Berufsfortbildung. Das „Kind“ kann nun seine Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen – im Gegensatz zur Erstausbildung, bei der Aufwendungen lediglich 4.000 € als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
  2. Kindergeldrechtlich handelt es sich jedoch nach wie vor um Berufsausbildung. Die Eltern des Kindes haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies klärt § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG: ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Das Berufsziel wird weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt.

In dieser Sach hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine nach einer Berusausbildung zur Einzelhandelskauffrau, eine Fortbildung zur Handelsfachwirtin noch zur Berufsausbildung im Kindergeldrecht zählt. Damit haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, bis das Kind 25 Jahre alt wird (BFH-Urteil vom 24.2.2010, III R 3/08).

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Allgemein Altersvorsorge Kranken & Pflege Urteile sonstige

Lebt in vollen Zügen, feiert. Lasst es krachen. Ignoriert alle Vorsorge- und Anlageangebote.

Harald Martenstein fordert im ZEIT Magazin Nr. 43 alle jungen Leser auf, endlich dem Vorsorgehype zu widerstehen, und das Geld im Hier und Jetzt zu verjubeln. Wir sagen: betrachtet man die Erfahrung, die Herr Martenstein gemacht hat, dann ist seine Schlußfolgerung sehr richtig.

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Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Wenn gesetzliche Krankenkassen die freie Arztwahl einschränken.

… dann ist das juristisch in Ordnung. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat am 15. April 2010 rechtskräftig beschlossen (Az.: L 5 KR 5/10 B ER), dass Gesetzliche Krankenkassen in Einzelfällen aus Kostengründen dazu berechtigt sein können, die freie Arztwahl einzuschränken. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Kassen mit bestimmten Krankenhäusern spezielle Versorgungsverträge für die Behandlung mit einem besonders teuren Medikament abgeschlossen haben.

Eine Versicherte litt unter einer altersbedingten feuchten Makuladegeneration (AMD). Von dieser Augenkrankheit sind allein in Deutschland ca. zwei Millionen Menschen betroffen. Die Erkrankung führt zu einem schnellen Verlust des zentralen Sehens und kann unbehandelt eine Erblindung zur Folge haben. Für die Behandlung ist hierzulande derzeit ausschließlich ein Mittel namens Lucentis® zugelassen – ein teures Medikament. Eine dreimalige Injektion des Medikaments, welche mindestens erforderlich ist, um auch nur ein halbwegs befriedigendes Ergebnis zu erzielen, kostet etwa 3.200 Euro.

Um die Kosten für eine solche Behandlung in Grenzen zu halten, kann sie von frei praktizierenden Ärzten derzeit in der Regel nicht abgerechnet werden. In Bundesländern wie Sachsen-Anhalt haben Krankenkassen daher Versorgungsverträge mit einzelnen Kliniken abgeschlossen, in denen sich die Erkrankten behandeln lassen können. Dort wird eine Ampulle des Medikaments aus Kostengründen jedoch in zwei Einzeldosen aufgeteilt. Diese Methode hielt die Klägerin für unzumutbar. Denn nach ihrer Auffassung war die Behandlung ihrer Augenkrankheit durch eine nur halbe Dosis von geringerer Qualität als bei der Injektion einer kompletten Dosis. Sie wollte sich daher von ihrem Augenarzt mit Lucentis® behandeln lassen. Denn dieser hielt eine Halbierung der Dosis ebenfalls für nicht ausreichend.

Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch ihren Augenarzt lehnte die Krankenkasse der Klägerin jedoch ab und verwies die Versicherte vielmehr auf eine Behandlungsmöglichkeit durch die Universitätsklinik Halle, mit welcher die Kasse einen Vertrag über die Behandlung mit dem Medikament abgeschlossen hatte. Die Klägerin argumentierte, dass ihr ein gesetzliches Recht auf freie Arztwahl zustehe. Dies ließ die Kasse ebenfalls nicht gelten.

Vor Gericht erlitt die Frau eine Niederlage. Nach Ansicht des Gerichts durfte es die Krankenkasse zu Recht ablehnen, die Kosten für eine Behandlung durch den Augenarzt der Klägerin zu übernehmen. Denn dadurch wäre die Therapie fast doppelt so teuer geworden wie im Fall einer Behandlung durch die von der Kasse vorgeschlagenen Uni-Klinik. Die Richter waren auch davon überzeugt, dass eine Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen nicht zwangsläufig zu einem schlechteren Behandlungsergebnis führt. Die Ausstattung und die gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik sind den Möglichkeiten eines frei praktizierenden Arztes zwangsläufig überlegen. Wegen der ungleich geringeren Kosten muss die Versicherte ferner hinnehmen, dass ihre freie Arztwahl eingeschränkt wird. Das gebietet das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen.