Bei unserem Fotoshooting stießen wir auf dieses überzeugende Motiv….
Autor: Johannes Zeyse
2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.
Durchschnittskosteneffekt
An den Börsen geht es ständig auf und ab. Diese Erkenntnis bestätigt sich gerade jetzt in den Tagen vor und nach dem Referendum der Briten. Den optimalen Zeitpunkt für seine Geldanlage zu erwischen ist nahezu unmöglich. Abhilfe schafft hier der Cost Average Effekt. Anstatt wie bei einer Einmalanlage den vollen Betrag zu investieren, wird dieser über mehrere Perioden aufgeteilt.
„Einbruch“ kein Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11. Mai 2016 entschieden (L 3 U 3922/15), dass ein Arbeitnehmer keinen Arbeitsunfall erleidet, der während seiner Arbeitszeit wegen des Verlustes seines Schlüsselbundes vor verschlossener Haustür steht und bei dem Versuch abstürzt, durch ein Fenster in die Wohnung einzudringen.
Das Sozialgericht (SG) Trier hat mit Beschluss vom 26. April 2016 entschieden (S 5 KR 68/16 ER), dass gesetzliche Krankenversicherer nicht dazu verpflichtet sind, einem Versicherten die Versorgung mit Cannabisprodukten zu ermöglichen, wenn andere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen.
Rechtswidrige Kündigung von Bausparverträgen laut Urteil des OLG Stuttgart
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 30.03.2016 (Az. 9 U 171/15) die Kündigung von Bausparverträgen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für rechtswidrig erklärt. Danach können Bausparkassen Bausparverträge mit hohen Zinsleistungen nicht ohne weiteres kündigen, wenn Kunden das Ansparen eingestellt haben. Erst wenn der Kunde eine ausdrückliche Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten Sparbeiträge ignoriert, darf die Bausparkasse den Vertrag kurzfristig kündigen.
Kapitalmarktbericht Q1.2016
EZB öffnet Geldschleusen
Die EZB hat den Leitzins auf 0% gesenkt und die Geldschleusen noch weiter geöffnet, um die Konjunktur anzukurbeln. Niedrige Energiepreise und eine lahmende Kreditvergabe bereiten ihr die größten Sorgen. Die Fed hält sich derzeit mit weiteren Maßnahmen zurück. Der IWF sieht steigende Risiken für die Weltwirtschaft. Insbesondere bei Schwellen- und Ölländern zeigt er sich besorgt.
Es gibt gute Gründe, Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bereits für Schulkinder oder Studenten abzuschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt während des Arbeitslebens zu den wichtigsten privaten Verträgen. Sie sichert das Einkommen ab und zahlt eine Rente, falls ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Aber wer bereits Vorerkrankungen mitbringt, hat häufig kaum eine Chance auf bezahlbaren Versicherungsschutz. Menschen mit einem Beruf, in dem das Risiko einer Berufsunfähigkeit hoch ist, stehen vor demselben Problem.
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 6. März 2015 entschieden (243 C 18009/14), dass ein Arzt den Wunsch eines Patienten ohne Einschränkungen erfüllen muss, wenn dieser seinen Arzt gegenüber seinem Krankenversicherer von der Schweigepflicht entbindet und zugleich mit der Herausgabe seiner Patientenakte an den Versicherer einverstanden ist.
Claritos Kapitalmarktbericht Q4.2015
Zinswende in den USA
Im vierten Quartal 2015 erhöhte die Fed erstmals seit fast zehn Jahren die Zinsen auf 0,25% bis 0,5%. Die Börsen reagierten positiv darauf. Auch der US-Dollar legte zu. Die Fed geht vom Ende der Finanzkrise aus und verweist in ihrer Begründung auf die gute Situation der US-amerikanischen Wirtschaft. Weitere Zinsschritte sind geplant. Eine Zinswende in Europa hingegen läßt auf sich warten.
Es wird Zeit
Im letzten Drittel des Arbeitslebens müssen die Weichen für einen sorgenfreien Ruhestand noch einmal neu gestellt werden. Wir nennen das Ruhestandsplanung und sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Geiz ungeil
„Jetzt vergleichen und sparen.“ „Kfz Versicherung wechseln leicht gemacht.“ „Kfz-Versicherung einfach vergleichen, wechseln und sparen. Über 260 Tarifkombinationen.“ Mit diesen Angeboten locken derzeit Vergleichsportale im Internet. Denn bis zum 30. November muss seine Kfz-Versicherung kündigen, wer mit einem neuen und vermeintlich günstigeren Versicherungsvertrag ins neue Jahr starten will.
Auch Kündigungsformulare sind bereits vorbereitet und können mit einem Klick heruntergeladen werden. Die Frage ist nur: Lohnt sich das?