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Der Honorarberater – immer eine gute Wahl?

Unter diesem Titel erschien am Sonntag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Artikel von Nadine Oberhuber – allerdings ohne Fragezeichen. Wir bei Claritos bieten ebenfalls Honorarberatung an, doch meinen wir, dass es nur redlich ist, auch die Nachteile der Honorarberatung deutlich zu machen, so dass Sie sich als Kunde ein Bild von den Vor- und Nachteilen machen können. Damit sind Sie in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Lösung für Sie die beste ist.

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Produkte, die keiner braucht

Flexibler VorsorgePlan von COSMOS direkt

Wir nehmen häufig Produktwerbung wahr, die sich zunächst sehr interessant anhört, bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch häufig: dieses Produkt ist überflüssig. Fangen wir an mit dem Flexiblen VorsorgeKonto von COSMOS direkt, das vom Hersteller wie folgt beworben wird:

„Mit dem Flexiblen VorsorgeKonto profitieren Sie für Ihre Geldanlage von garantiert steigenden Zinsen in den ersten 5 Jahren bei monatlicher Verfügbarkeit und maximaler Sicherheit.

  • Steigende Zinsen von 1,5% bis 3,5% p.a. garantiert
  • Attraktive Zinsen auch ab dem 6. Jahr
  • Guthaben zu jedem Monatsersten frei verfügbar
  • Einmalzahlung zu Vertragsbeginn ab 5.000 €
  • Zuzahlungen ab 1.000 € jederzeit möglich
  • Keine zusätzlichen Kosten“

Gucken wir uns die Zinsstaffel doch mal genau an: im ersten Jahr: 1,50%, im zweiten Jahr: 2,00%, im dritten Jahr: 2,30%, im vierten Jahr: 2,60% und im fünften Jahr: 3,50% p.a.. Ab dem sechsten Jahr gibt es einen Mischzins aus 2,25% p.a. garantiertem Zins plus Überschusszins, der jedes Jahr neu festgelegt wird, und derzeit mit 1,75% p.a. angegeben wird.

Unsere Zinsberechnung aus den in der Werbung zur Verfügung gestellten Zahlen ergeben eine durchschnittliche Verzinsung von 2,75% p.a. für die ersten fünf Jahre. Das ist aus heutiger Sicht akzeptabel. Allerdings erreicht man dieses Ergebnis nur, wenn das Geld auch tatsächlich fünf Jahre inverstiert bleibt. Steigt man nach vier Jahren aus, erreicht man noch 2,335 p.a., nach drei Jahren nur noch 2,11% p.a.. Alle Zinsangaben erfolgen hier vor Steuern. Die Frage, die sich der geneigte Anleger nun stellen sollte, lautet: warum über fünf Jahre binden, wenn ich den selben Zins auch schon mit kürzerer Laufzeit erzielen kann. Vielleicht gibt uns der nächste beworbene Punkt Aufschluss darüber.

COSMOS bewirbt dieses Produkt als flexibles Vorsorgekonto. Es handelt sich rechtlich gesehen um eine Rentenversicherung. Drei Vorteile sollen dafür sprechen, dieses Produkt zur Altersvorsorge zu nutzen: Planungssicherheit durch garantierte Zinsen bis zur Rente, das Wahlrecht auf Einmalauszahlung oder Verrentung im Alter und eine gerantierte Mindestrente. Dieses drei Aspekte gelten für jede kapitalgebundene in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Rentenersicherung. Es sind also keine besonderen Merkmale des Vorsorgeplans. Das neue an diesem Produkt ist, dass die Kosten nicht von der Gesamtverzinsung abzuziehen sind, sondern dass der Anleger einen echten Zinssatz für seine Einlagen genannt bekommt, in dem alle Kosten schon berücksichtigt sind. Hier müssen wir den Hersteller ausnahmsweise auch mal loben: das sorgt für Transparenz. Doch möchten wir das erste Argument noch einmal aufgreifen:

Planungssicherheit durch garantierte Zinsen bis zur Rente – eine gefährliche Planungssicherheit. Die durchschnittliche Inflation der vergangenen 20 Jahre lag bei 2,08% p.a. Rechnet man nun diesen Kaufkraftverlust gegen die Rendite des Vorsorgeplans, erhält man vor Steuern noch ein Ergebnis von ca. 1,9%. Die Rente muss jedoch versteuert werden. Wählt der Kunde die Verrentung des Kapitals, fährt er damit aus heutiger Sicht am günstigsten. Die monatliche Bruttorente mindert sich dann je nach steuerlicher Situation* noch einmal um ca. 6% Steuern, das heißt im Klartext: von 100 € Auszahlung erhält der Anleger 94 € auf seinem Konto. Die Planungssicherheit dieser Altersvorsorge geht damit ganz klar zu lasten der Rendite.Das Risiko einer langfristig zunehmenden Inflation wird durch dieses Produkt gar nicht berücksichtigt. Es bleibt da nur die Hoffnung, dass dann irgendwann auch die nicht garantierten Überschoüsse steigen werden.

Gerade aber bei langfristigen Anlagen wie der Altersvorsorge ist eine Rendite deutlich oberhalb der Inflationsrate wichtig. Kann man das heute mit konservativen rentenversicherungen überhaupt noch schaffen? Wir sind der Meinung, dass langfristige Kapitalanlage anders ausgerichtet sein müsste:

  • Substanzwerte, um das Inflationsrisiko zu mindern
  • Aktien, um an zusätzlichen Renditen zu generieren
  • Einfluss des Kunden auf die Art der Geldanlage

Das zeigt auch unsere Renditebetrachtung über 30 Jahre rückwirkend zum 30. Juni 2010:

Gerechnet wurde ein Sparplan in Höhe von 100 € monatlich. Die Wahl eines Festgeldkontos hätte nur knapp mehr als den Inflationsausgleich gebracht. Wie wichtig die Beimischung anderer Anlageklassen im langfristigen Geldanlagebereich ist, zeigt die rechte Seite der Grafik. Weltweite Aktienanlage oder in Aktien Deutschland bzw. Europa hätten Renditen zwischen 6,5 und 8% p.a. erbracht.

Unser Fazit: der flexibler VorsorgePlan ist ein interessanter Zwitter aus Rentenversicherung und Banksparplan. Wir empfehlen jedoch, bei den Originalen zu bleiben: dem Banksparplan, wenn kurz- bis mittelfristige Geldanlage mit klar kalkulierbaren Zinsen gewünscht ist, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, wenn im Alter eine Verrentung des Kapitals gewünscht ist.

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* Steuern nach Grundtabelle 26.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen im Ruhestand. Rentenbeginn mit 65 Jahren.

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Geldanlage

Claritos Kapitalmarktbericht Q3.2010

Im zurückliegenden Quartal konnten Aktienmärkte weiter zulegen. Die Renditen von deutschen oder amerikanischen Staatspapieren sind gleichzeitig auf Rekordtiefs gesunken.

Immunsystems der Kapitalmärkte stabilisiert sich

Zunächst verlief die Berichtssaison überwiegend positiv und hat in fast allen Fällen die Erwartungen der Investoren übertroffen. Ebenso erfreulich war zu Beginn des Quartals der positiv verlaufene Stresstest der Banken, was wiederum zu einer Zunahme des Vertrauens am Interbankenmarkt führte. Nach der Berichtssaison richtete sich der Fokus wieder mehr auf die Konjunkturdaten. So meldete etwa China eine sinkende Rohstoffnachfrage und rückläufige Häuserpreise und Notenbankchef Ben Bernanke verkündete eine Abschwächung der US-Konjunktur. Noch zu Beginn des Jahres hätte jede dieser schlechten Nachrichten mit einem Donnerschlag ihren Nachhall auf dem Parkett gefunden. Nun allerdings zeigten die Aktienmärkte eine neue ungeahnte Widerstandskraft und trotzen weitgehend diesen Nachrichten.

Nachfrage nach Staatsanleihen ist enorm

Die Wachstumsbedenken der US-Notenbank schürten die Angst der Investoren vor dem Szenario eines sogenannten „Double Dip“ – einer Rückkehr in die Rezession. Vor allem Staatsanleihen erstklassiger Bonität profitierten von der „Flucht in den sicheren Hafen“. Die starke Nachfrage nach solchen Staatsanleihen führte dazu, dass sich die Renditen deutlich verringerten und neue historische Tiefststände erreichten. So verzeichnete beispielsweise die 10-jährige deutsche Bundesanleihe zwischenzeitlich eine Rendite von 2,09 Prozent. Ob das Ende der „Staatsanleihen-Rallye“ bereits bevorsteht, ist schwer zu sagen, denn solange die Angst herrscht, dass es zu einer erneuten Rezession kommen könnte, behalten Staatsanleihen sehr guter Bonität ihre Anziehungskraft.

Höhenflug des Goldes hält an

Der Goldpreis hat sich auch im letzten Quartal in ungewohnten Höhen bewegt und überstieg letzten Monat erstmals die Marke von 1300 Dollar. Die Gründe hierfür liegen vor allem an der Schuldenkrise der Eurozone, die noch lange nicht ausgestanden ist, was die Herabstufung des Kreditratings von Spanien durch die Ratingagentur Moody’s zeigt, aber auch an den Spekulationen über weitere Geldspritzen der US-Notenbank. Neuerdings haben auch US-Anleger Gold für sich entdeckt, um sich gegen einen schwachen Dollar abzusichern. Neben Gold blieben aber auch andere Rohstoffe, wie Silber und Platin gefragt.

Fazit und Ausblick

Aufgrund der Fundamentaldaten hätten zumindest die US-Aktien zuletzt unter Druck geraten müssen. Auf Grund konjunktureller Probleme wird sich ihr Wachstum abschwächen, aber verhalten fortsetzen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall in eine Rezession in den USA oder in der Eurozone derzeit gering. Dieses Szenario hat zur Folge, dass die Zentralbanken die Zinsen zunächst niedrig halten können, um die Wirtschaft zu stützen. Folglich werden die Schwellenländer Asiens, allen voran China weiterhin die Lokomotive der Weltwirtschaft bleiben.

Haftungsausschluss: Der Claritos Quartalsbericht stellt keine Kaufaufforderung dar. Wir weisen darauf hin, dass wir vor einem Kauf in jedem Fall die Teilnahme an einer Beratung empfehlen, die Ihre Anlegerinteressen analysiert, auf mögliche Risiken hinweisen wird, und aus der eine fundierte Produktempfehlung folgt.

2010-03 Claritos Quartalsreport

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Gesetzgebung Private Steuern Rund ums Kind

Wie lange ist ein Kind noch ein Kind?

Oder mit anderen Worten: wann endet das Recht auf Kindergeldbezug durch die Eltern? Gemeinhin wird angenommen, dass am Ende der ersten Ausbildung auch die Kindergeldberechtigung der Eltern erlischt. Dies ist nicht immer richtig. Wenn ein „Kind“ nach einer abgeschlossener Berufsausbildung oder einem Studium eine weitere Ausbildung absolviert, handelt es sich um eine Berufsfortbildung im Anschluss an die erste Ausbildung.

Dies hat zwei Auswirkungen:

  1. Steuerrechtlicher Art: es handelt sich um eine Berufsfortbildung. Das „Kind“ kann nun seine Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen – im Gegensatz zur Erstausbildung, bei der Aufwendungen lediglich 4.000 € als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
  2. Kindergeldrechtlich handelt es sich jedoch nach wie vor um Berufsausbildung. Die Eltern des Kindes haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies klärt § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG: ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Das Berufsziel wird weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt.

In dieser Sach hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine nach einer Berusausbildung zur Einzelhandelskauffrau, eine Fortbildung zur Handelsfachwirtin noch zur Berufsausbildung im Kindergeldrecht zählt. Damit haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, bis das Kind 25 Jahre alt wird (BFH-Urteil vom 24.2.2010, III R 3/08).

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Allgemein Altersvorsorge Kranken & Pflege Urteile sonstige

Lebt in vollen Zügen, feiert. Lasst es krachen. Ignoriert alle Vorsorge- und Anlageangebote.

Harald Martenstein fordert im ZEIT Magazin Nr. 43 alle jungen Leser auf, endlich dem Vorsorgehype zu widerstehen, und das Geld im Hier und Jetzt zu verjubeln. Wir sagen: betrachtet man die Erfahrung, die Herr Martenstein gemacht hat, dann ist seine Schlußfolgerung sehr richtig.

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Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Wenn gesetzliche Krankenkassen die freie Arztwahl einschränken.

… dann ist das juristisch in Ordnung. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat am 15. April 2010 rechtskräftig beschlossen (Az.: L 5 KR 5/10 B ER), dass Gesetzliche Krankenkassen in Einzelfällen aus Kostengründen dazu berechtigt sein können, die freie Arztwahl einzuschränken. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Kassen mit bestimmten Krankenhäusern spezielle Versorgungsverträge für die Behandlung mit einem besonders teuren Medikament abgeschlossen haben.

Eine Versicherte litt unter einer altersbedingten feuchten Makuladegeneration (AMD). Von dieser Augenkrankheit sind allein in Deutschland ca. zwei Millionen Menschen betroffen. Die Erkrankung führt zu einem schnellen Verlust des zentralen Sehens und kann unbehandelt eine Erblindung zur Folge haben. Für die Behandlung ist hierzulande derzeit ausschließlich ein Mittel namens Lucentis® zugelassen – ein teures Medikament. Eine dreimalige Injektion des Medikaments, welche mindestens erforderlich ist, um auch nur ein halbwegs befriedigendes Ergebnis zu erzielen, kostet etwa 3.200 Euro.

Um die Kosten für eine solche Behandlung in Grenzen zu halten, kann sie von frei praktizierenden Ärzten derzeit in der Regel nicht abgerechnet werden. In Bundesländern wie Sachsen-Anhalt haben Krankenkassen daher Versorgungsverträge mit einzelnen Kliniken abgeschlossen, in denen sich die Erkrankten behandeln lassen können. Dort wird eine Ampulle des Medikaments aus Kostengründen jedoch in zwei Einzeldosen aufgeteilt. Diese Methode hielt die Klägerin für unzumutbar. Denn nach ihrer Auffassung war die Behandlung ihrer Augenkrankheit durch eine nur halbe Dosis von geringerer Qualität als bei der Injektion einer kompletten Dosis. Sie wollte sich daher von ihrem Augenarzt mit Lucentis® behandeln lassen. Denn dieser hielt eine Halbierung der Dosis ebenfalls für nicht ausreichend.

Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch ihren Augenarzt lehnte die Krankenkasse der Klägerin jedoch ab und verwies die Versicherte vielmehr auf eine Behandlungsmöglichkeit durch die Universitätsklinik Halle, mit welcher die Kasse einen Vertrag über die Behandlung mit dem Medikament abgeschlossen hatte. Die Klägerin argumentierte, dass ihr ein gesetzliches Recht auf freie Arztwahl zustehe. Dies ließ die Kasse ebenfalls nicht gelten.

Vor Gericht erlitt die Frau eine Niederlage. Nach Ansicht des Gerichts durfte es die Krankenkasse zu Recht ablehnen, die Kosten für eine Behandlung durch den Augenarzt der Klägerin zu übernehmen. Denn dadurch wäre die Therapie fast doppelt so teuer geworden wie im Fall einer Behandlung durch die von der Kasse vorgeschlagenen Uni-Klinik. Die Richter waren auch davon überzeugt, dass eine Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen nicht zwangsläufig zu einem schlechteren Behandlungsergebnis führt. Die Ausstattung und die gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik sind den Möglichkeiten eines frei praktizierenden Arztes zwangsläufig überlegen. Wegen der ungleich geringeren Kosten muss die Versicherte ferner hinnehmen, dass ihre freie Arztwahl eingeschränkt wird. Das gebietet das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen.

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Geldanlage Immobilien Interessante Produkte

AXA Immoselect – ein offener Immobilienfonds in Zeiten der Fondsschließung

Axa Investment Managers hat heute folgendes mitgeteilt:

  1. AXA Investment Managers bestärkt trotz der derzeitigen Unruhe im Markt das Bekenntnis zur Wiedereröffnung von AXA Immoselect
  2. Anteilspreisänderung 25.10.2010

Die Unruhe am Markt zugenommen, ausgehend von der Ende September veröffentlichten Entscheidung eines Mitbewerbers, einen offenen Immobilienfonds nach Ablauf der zweijährigen Suspendierungsmöglichkeit auflösen zu wollen. Am vergangenen Freitag wurde zudem bekannt, dass ein weiterer Wettbewerber ebenfalls die Auflösung eines Fonds beschlossen hat.

Wie ist diese Entwicklung zu verstehen?

  • Offene Immobilienfonds wurden nicht konzipiert um plötzlich und kurzfristig große Vermögensgegenstände zur Schaffung von Liquidität freizusetzen. Der Anlageklasse Immobilien sind große Einzelvolumen und eine relativ geringe Fungibilität sowie hohe Transaktionskosten eigen. Immobilien sollten alleine schon aus diesen Gründen mittel- bis langfristig gehalten werden.
  • Insbesondere in rezessiven Immobilienmarktzyklen sind Veräußerungen großer Immobilienbestände performanceschädlich, schwächen die Ertragskraft des Fondsvermögens und führen zu einem Vertrauensverlust. So entsteht eine negative Spirale, die zu einem noch höheren Liquiditätsbedarf führt und die Performancesituation des Fonds weiter belastet.
  • Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Immobilienanlagen grundsätzlich für den Anleger in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu einer stabilen Ertragslage führen. Der Sachwertcharakter hat auf mittlere bis lange Sicht eine stabilisierende Wirkung. Die Stimmigkeit dieser Aussage haben wir in den vergangenen Geschäftsjahren des AXA Immoselect, wie auch des AXA Immosolutions unter Beweis gestellt.

Was bedeutet diese Entwicklung nun konkret für AXA Immoselect?

  1. AXA Immoselect kann zunächst bis zum 16. November 2011 die Anteilscheinrücknahme suspendieren. Das heißt, es stehen bis dahin noch knapp 13 Monate zur Verfügung, um den Fonds für eine Wiedereröffnung auszurichten.
  2. Sehr klar war uns, dass es im Zuge der auslaufenden zweijährigen Suspendierungsmöglichkeit einiger Wettbewerber im Herbst 2010 zu erneuter Unruhe im Markt kommen würde. Die Erfahrungen, die jetzt gemacht werden, werden wir bei der erfolgreichen Neuaufstellung des AXA Immoselect beachten. Insofern ist es für uns positiv, jetzt noch Zeit für die weitere Feinabstimmung eines Wiedereröffnungskonzeptes zu haben. Dies gilt auch im Hinblick auf das noch nicht beendete Gesetzgebungsverfahren zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz.
  3. Entsprechend haben wir im Sinne und zum Schutze unserer Investoren Abstand von Immobilienverkäufen zu nicht angemessenen Bedingungen genommen.
  4. Wir nutzen die Zeit, weiter an Modellen zu arbeiten, um den unterschiedlichen Interessenlagen der Investoren gerecht werden zu können, ohne aber die Attraktivität des Fonds für bestandswillige und neue Investoren zu stark zu beeinträchtigen. Der Fonds soll weiterhin für den bestandswilligen Anleger insbesondere auf mittlere und lange Sicht möglichst attraktiv bleiben, um auch den rückgabewilligen Anlegern eine adäquate Ausstiegs-Möglichkeit bieten zu können. Kurzfristige Marktbewegungen in Verbindung mit rückgabewilligen Kunden sollen möglichst nicht dazu führen, dass der Langfristcharakter der Anlage ausgehebelt wird. Wir zielen darauf ab, die negative Spirale zu durchbrechen.
  5. AXA Investment Managers steht fest zu dem Vorhaben, den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect in einem gesicherten Konzept wieder erfolgreicher am Markt zu platzieren. Die wichtigsten Faktoren dazu werden sein:  professionelles Immobilienmanagement, zukunftsorientierte Strategie, transparente Kommunikation, weitere Stabilisierung der Immobilienmärkte und als nicht zu unterschätzendes Element Ruhe und Besonnenheit bei den Anlegern sowie das richtige Timing für die Maßnahmen.
  6. Ihre Anleger können sich auch in schwierigen Situationen auf das AXA Real Estate Netzwerk mit mehr als 500 hochprofessionellen Mitarbeitern in Europa verlassen. AXA Real Estate ist in nahezu jedem Immoselect-Investitionsland vor Ort mit eigenem Personal vertreten. Dies bringt große Vorteile bei der Verfolgung der Fondsinteressen und der Steuerung von Dienstleistern. Die Nutzung der europaweiten Organisation für unsere Produkte ist Geschäftsprinzip und letztlich eine besondere Form von Unterstützung.

Gerade aufgrund der jüngsten Branchenentwicklungen sind wir davon überzeugt richtig zu handeln. Wir verstehen uns auch in der schwierigen Marktsituation als „Treuhänder“ der uns anvertrauten Gelder und werden weiter daran arbeiten, das zwischenzeitlich zurückgegangene Anlegervertrauen in unser Produkt zu verbessern. Ihr Feed-Back der letzten Monate zeigt uns, dass wir hier bereits wieder auf dem richtigen Weg sind.

Die Verlässlichkeit eines offenen Immobilienfonds setzt aber neben dem Regelwerk des Produktes zur Fristentransformation auch das unbeirrte Management eines langfristig ausgelegten Immobilienportfolios sowie ein vorhersehbares stabiles Verhalten der Anleger voraus. Daher sind wir als Ihre Fondsgesellschaft gemeinsam mit Ihnen als Investorenvertreter oder Investor dazu aufgerufen, uns weiter besonnen und nachhaltig, das heißt mittelfristig planbar zu verhalten. So wird es uns gemeinsam gelingen, das über die Jahre professionell aufgebaute und gemanagte Produkt AXA Immoselect mit seinem erstklassigen Immobilienbestandsportfolio und die einmalige Anlageklasse Offener Immobilienfonds zu sichern, um die wir seit langem weltweit beneidet werden.

Anteilspreisänderung 25.10.2010

Zu Ihrer weiteren Information erhalten Sie Ende der Woche den Monatsreport zu AXA Immoselect, in dem wir unter anderem über die Bewertungen des Monats Oktober berichten. Soviel vorab: Es wurden im Laufe des Monats Oktober sechs Immobilien mit rund 420 Mio. Euro Verkehrswert bewertet. Alle Bewertungen des Monats Oktober wurden bereits in das Fondsvermögen eingebucht. Die heutige Anteilspreisreduzierung in Höhe von 8 Cent resultiert aus der turnusmäßigen Nachbewertung eines Hotels in Mailand, bei dem der jetzt festgestellte Verkehrswert in Höhe von 87,88 Mio. Euro um 5,66 Mio. Euro niedriger liegt als der Verkehrswert des vorigen Jahres und der turnusmäßigen Nachbewertung einer Büroimmobilie in Rom, deren Verkehrswert sich um 410.000 Euro erhöht hat.

Claritos bietet Ihnen mehr:

INVESTMENTFONDS OHNE AGIO

Sie möchten Fonds ohne Agio (Ausgabeaufschlag) erwerben? Wir zeigen Ihnen, wie das geht!

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Geldanlage Gesetzgebung

Gesetzesentwurf zur Anteilsrücknahme offener Immobilienfonds

Am 22. September hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zu Änderungen für offene Immobilienfonds beschlossen.  Kernpunkt ist eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren für alle Neu-Anleger. Im dritten und vierten Jahr nach Erwerb eines Offenen Immobilienfonds ist eine gestaffelte Rückgabe mit einem zehn- bzw. fünfprozentigen Abschlag vorgesehen. Dies fördert vor allem den zielgerichteten Einsatz als langfristig orientierte Vermögensanlage.  Unabhängig von Mindesthaltedauer und Rücknahmeabschlägen kann jeder Anleger jederzeit  mit Inkrafttreten der Regelungen für den jeweiligen Fonds über bis zu 5.000 € monatlich verfügen, also Anteile wie gehabt abschlagsfrei zurückgeben. Damit kann der typische Privatanleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren.

Die konkrete Ausarbeitung des neuen Gesetzes wird noch einige Monate in Anspruch nehmen und so weitere Verbesserungen im Dialog mit der Politik erreicht werden. Nach vorliegenden Informationen sollen die Lesungen im Plenum des Bundestag zwischen November 2010 und Januar 2011 stattfinden. Das Gesetz würde damit frühestens im März 2011 verabschiedet und für den Anleger mit Anpassung der Vertragsbedingungen Anfang 2012 in Kraft.

Frühere Blogs zu diesem Thema: Bundesregierung gefährdet Zukunft offener Immobilienfonds

Wir begrüßen diese Änderung, weil der Einsatz offener Immobilienfonds als sicheres und stabiles Kerninvestment für Privatkunden so weiterhin möglich ist. Kurzfristige, spekulativ orientierte Anleger können durch diese Regelung den langfristig orientierten Sparer nicht mehr negativ beeinflussen, wie es derzeit der Fall ist.

Für Juristen und alle, die es gerne werden wollen: Zusammenfassung des Kabinettsbeschlusses

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Kranken & Pflege

GKV: Wahltarife adieu

Mit der letzten Gesundheitsreform bekam die GKV die Möglichkeit, Versicherungsschutz nach Art der PKV anzubieten. Krankenkassen können dadurch seit dem 1. April 2007 Selbstbehalttarife, Tarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, variable Kostenerstattungstarife und Tarife zur Übernahme der Kosten für ausgeschlossene Arzneimittel anbieten.Weiter beinhaltet die Reform die Möglichkeit,Zusatztarife wie z.B. Chefarzt-Behandlung, Einbett- oder Zweibettzimmer-Unterbringung, Zahnbehandlungen sowie Auslandskrankenversicherungen anzubieten. Die daraus entstandenen Wahltarife geraten derzeit in die Kritik der Koalition.

Vor dem Hintergrund, künftig wieder eine klare Trennung zwischen GKV- und PKV-Tarifen zu erhalten, sollen die Wahltarife der GKV wieder abgeschafft werden und das Angebot von Zusatztarifen wieder überwiegend in die Hände der PKV gelegt werden. Diese seien kein Geschäftsfeld der GKV. Die Abschaffung der Möglichkeit,ein PKV-ähnliches Leistungsspektrum anzubieten, entspricht auch dem Wunsch des PKV-Verbandes, welcher sichbereits bei Einführung der Wahltarife kritisch äußerte.

Nach Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium plant die Bundesregierung eine Korrektur: So sollen einzelne GKV-Wahltarife wieder abgeschafft und das Angebot von Zusatztarifen überwiegend in den Bereich der PKV gelegt werden. Die privaten Krankenversicherer, die eine Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag bereits mehrfach angemahnt hatten, freut diese Entwicklung (Quelle: FTD).

Erschwerend hinzu kommen erste Fälle von fehlerhaften Beitragskalkulationen seitens der GKV. So mussdie TK den Wahltarif „privat“ zum Ende diesen Jahres schließen. Dies bedeutet für die Versicherten der Wahltarife, einen sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes! Dieses Problem hätte im Bereich der PKV nicht auftreten können, weil die PKV anders als die GKV ein einmal versprochenes Leistungsniveau nie wieder einseitig kündigen kann.

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Kranken & Pflege

Kunden mit Ihrer PKV sehr zufrieden

Von dieser Kundenzufriedenheit können andere Branchen nur träumen: Nach einer Emnid-Umfrage fühlen sich 96 Prozent der Privatversicherten gut oder sogar sehr gut für den Krankheitsfall abgesichert (April 2010). Auch andere große Umfragen renommierter Meinungsforschungs-Institute ergeben regelmäßig Spitzenwerte bei der Kundenzufriedenheit von Privatversicherten. So kam die Forschungsgruppe Wahlen bei ihrer Versichertenumfrage 2009 im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu dem Ergebnis, dass 90 Prozent der Privatversicherten davon überzeugt sind, gut oder sehr gut versorgt zu sein. Bei den gesetzlich Versicherten liegt dieser Wert mit 75 Prozent deutlich niedriger.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt das Allensbach-Institut für den MLP-Gesundheitsreport 2009.Hier geben ebenfalls 90 Prozent der Privatversicherten aber nur 58 Prozent der gesetzlich Versicherten an, gut oder sehr gut abgesichert zu sein. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Zufriedenheit der Privatpatienten demnach sogar noch zugenommen, wogegen sie bei den gesetzlich Versicherten zurückging.

Und auch die Unternehmensberatung Ernst & Young kommt in ihrem Gesundheitsbarometer 2009 zu dem Ergebnis, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kunden der privaten Krankenversicherung gut versorgt fühlen (87%).

Privatversicherte fühlen sich aber nicht nur aktuell gut versorgt, sie haben auch ein deutlich höheres Vertrauen in zukünftige Entwicklungen im Gesundheitssystem. (Bertelsmann Stiftung, Gesundheitsmonitor 2001-2009.

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Zins Neuigkeiten: Tendenz seitwärts

Mit klaren Aussagen zur weiterhin angespannten Lage der amerikanischen Konjunkturentwicklung und mit dem Hinweis, alle Möglichkeiten der geldpolitischen Unterstützung nutzen zu wollen, hat die US-Notenbank diese Woche die Nachfrage am Anleihemarkt wieder anspringen lassen.

image Die Marktteilnehmer interpretieren die Aussagen als klares Zeichen, dass die Leitzinsen noch sehr lange bei praktisch Null Prozent bleiben werden und dass die Notenbank im Eventualfall mit weiteren Aufkäufen von Staats- und Hypothekenanleihen Geld drucken wird. Das Problem bleibt die schwache Konsumnachfrage weltweit, vor allem in den USA und in vielen Teilen Europas. Selbst in China sind es die Investitionen, die treiben – und nicht der Konsum. Deutschland kann zwar derzeit von dieser starken Nachfrage im Investitionsgüterbereich stark profitieren – mittelfristig muss aber entweder der Konsum steigen oder man muss sich mit weniger Wachstum zufrieden geben.

Für die nächsten Wochen erwarten wir weiterhin bewegte Zinsmärkte, da uns der Wettstreit der Deflationsanhänger und der Inflationsgläubigen weiter begleiten wird. Vorerst scheint das Deflationsszenario im Vordergrund zu stehen – es bleibt jedoch für Baufinanzierungskunden gefährlich, auf tiefere Zinsen zu spekulieren. Da eine Baufinanzierung in der Regel 25 Jahre läuft, kann es kein Fehler sein, diese Periode heute zu historisch tiefen Zinssätzen abzusichern. Wir empfehlen, zumindest einen großen Teil der Finanzierungssumme über lange Sollzinsbindungen festzuschreiben und damit für Kalkulationssicherheit zu sorgen. Grundsätzlich empfehlen wir, bei diesem niedrigen Zinsniveau eine Tilgung von zwei bis drei Prozent zu wählen, damit die Gesamtlaufzeit des Darlehens überschaubar bleibt. Gefragt sind momentan zum Beispiel sogenannte Volltilger-Darlehen. Dabei steht über eine höhere laufende Tilgung heute schon eine Rate fest, die nach 20 oder 25 Jahren zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens führt. Das Risiko, später zu deutlich höheren Zinsen eine Anschlussfinanzierung vornehmen zu müssen, wird damit bereits jetzt ausgeschlossen.

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Altersvorsorge Urteile sonstige

Keine Schlechterstellung nachgeheirateter Hinterbliebener

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 26. Mai 2010 entschieden (Az.: 6 A 10320/10.OVG), dass ein Versorgungswerk dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente davon abhängig zu machen, dass die Ehe vor dem Renteneintrittsalter des Mitglieds geschlossen wurde.

Die Klägerin (geb. 1962) hatte im Jahr 2007 einen Arzt geheiratet, der zum Zeitpunkt der Eheschließung 67 Jahre alt war und als Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks eine Altersrente bezog. Als der Mann verstarb, beantragte seine Witwe Zahlung der Witwenrente, die ihr von dem Versorgungswerk unter Hinweis auf die Satzung verweigert wurde. Darin heißt es, dass überlebende Ehegatten nur dann eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente erhalten, wenn die Ehe vor Vollendung des 65. Lebensjahrs geschlossen wird.

In dieser Satzungsbestimmung sah die Klägerin eine rechtswidrige Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen und zog vor Gericht. Doch sie erlitt in allen Instanzen eine Niederlage. Nach Meinung der Richter verstößt eine Klausel in einem Versorgungswerk, welche Hinterbliebene, die ein Mitglied nach dessen Renteneintritt geehelicht und deswegen keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Versorgung haben, weder gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz des Grundgesetzes noch gegen europäisches Recht.

Zwar ist eine Benachteiligung von Personen wegen ihres Alters grundsätzlich unzulässig. Jedoch ist es statthaft, Rechtsfolgen vom Lebensalter abhängig zu machen, wenn dadurch legitime Ziele verfolgt werden. Der Ausschluss sogenannter „nachgeheirateter Hinterbliebener“ von einer Hinterbliebenenversorgung eines Versorgungswerks dient solchen Zwecken. Denn er begründet im Sinne des Solidarprinzips eine zukünftige Einschränkung von Zahlungsverpflichtungen nach dem Beginn des Rentenbezugs. Ein solcher Ausschluss entspricht folglich den Interessen der gesamten Versichertengemeinschaft.

Das Gericht hält die Schlechterstellung nachgeheirateter Hinterbliebener auch nicht für unverhältnismäßig, da durch sie kein Eingriff in die durch das Mitglied eines Versorgungswerks erworbenen Ansprüche erfolgt. Im Übrigen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Partner einer Ehe, die nach Erreichen der Alters-grenze geschlossen wird, bereits über ausreichende eigene Versorgungsanwartschaften verfügt. Die Richter halten es für zumutbar, durch eine Erwerbstätigkeit die Grundlage für eine eigene Altersversorgung zu schaffen, wenn der Ehepartner deutlich jünger ist. Genau dieser Fall lag vor.