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Altersvorsorge Rund ums Kind

Weiblich, älter, arm: Frauen brauchen mehr Vorsorge

Frauen haben zwar durchschnittlich eine höhere Lebenserwartung als Männer – aber auch eine niedrigere Rente. Das liegt in erster Linie an ihren Erwerbsbiografien, Kinder- und Erziehungszeiten oder der familiären Pflegesituation. Doch was viele Frauen derzeit noch zu wenig bedenken: sie stehen im Ruhestand mitunter vor erheblichen Einbußen.

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Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Gesetzgebung Kranken & Pflege

Unisex – bald sind Frauen und Männer gleich

Männer und Frauen sind doch gleich – zumindest in der Kalkulation neuer Versicherungstarife. Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherer ab Ende 2012 nicht länger nach Geschlecht unterschiedliche Beiträge verlangen dürfen. Bislang haben deutsche Versicherungsunternehmen in vielen Sparten für Männer und Frauen getrennt kalkuliert.

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Altersvorsorge Freiberufler & Gewerbe

Auch Selbstständige zukünftig in der Pflicht?

Ein aktueller Gesetzentwurf zur Rentenreform sieht zukünftig auch eine Versicherungspflicht für eine Alters- und Erwerbsminderungsrente für Selbstständige vor. Das Ziel: Drohender Altersarmut vorzubeugen.

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Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart

Private Rente wird immer wichtiger

Die Diskussion in der Öffentlichkeit, die Berichterstattung in den Medien und eigene Erfahrungen im privaten Kreis machen es offensichtlich: Eine zusätzliche private Rente wird für immer mehr Menschen zu einem wichtigen Thema.

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Altersvorsorge

Ohne zusätzliche Altersvorsorge sehen viele im Alter alt aus

Alt werden wollen die deutschen Bürger ja schon ganz gerne. Nahezu jeder Dritte rechnet damit, mindestens das 90. Lebensjahr zu erreichen. Fast jeder Siebte will sogar 100 werden. Doch viele tun in finanzieller Hinsicht (noch) nicht genügend für ihr Alter.

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Altersvorsorge Freiberufler & Gewerbe

Wenn es um Ihre Existenz(gründung) geht

Als Existenzgründer müssen Sie an vieles denken; vor allem aber sollten Sie mit vielem rechnen. Denn neben der richtigen Finanzierungsentscheidung und einem bedarfsgerechten Versicherungsschutz sollten Sie das Thema Altersvorsorge nicht außen vor lassen. Auch, wenn Sie gerade in der Gründungsphase “viel um die Ohren haben”.

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Altersvorsorge Gesetzgebung

Rente mit 67 bleibt ein Thema

Ab diesem Jahr beginnt die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Doch die politische Diskussion und die damit verbundene Unsicherheit sind geblieben. Prominente Politiker stellen das eigentlich bereits beschlossene Procedere in Frage oder wünschen sich eine Aussetzung der Rente mit 67. Denn derzeit geht nur circa ein Viertel der Beschäftigten nach dem 60. Lebensjahr noch einer sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit nach. Hier werden nicht nur die Politik sondern auch die Unternehmen gefragt sein, altersgerechte Modelle und Möglichkeiten zu schaffen.

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Allgemein

Was haben Reha-Maßnahmen mit meiner Rente zu tun?

In punkto Reha-Maßnahmen und die damit verbundenen Folgen für die (eigene) spätere Rente herrscht oftmals große Unsicherheit bzw. kursieren oft Irrtümer und verschiedene Meinungen. Mitunter wird dabei sogar gemutmaßt, dass eine absolvierte Rehabilitationsmaßnahme sich negativ auf das so genannte Rentenkonto und die damit verbundenen Entgeltpunkte auswirken könnte. Das weisen allerdings Experten strikt zurück und verweisen darauf, dass eigentlich eher das Gegenteil in Betracht gezogen werden könnte. Denn Arbeitnehmer, die dank einer Rehabilitation weiter im Erwerbsleben stehen, können auch weiterhin und damit länger Beiträge zahlen. Somit können sie sogar später mehr Rente bekommen – und eben nicht weniger.

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Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Urteile sonstige

BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. April 2011 entschieden (Az.: X R 1/10), dass Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, grundsätzlich dem durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführten Besteuerungsanteil unterliegen. In einem weiteren Verfahren ging es um Grundsatzfragen der Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.

Geklagt hatte eine Frau, die im Februar 2003 die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt hatte. Über diesen Antrag wurde jedoch erst zwei Jahre später, wenn auch zugunsten der Klägerin, entschieden. Die fällig werdende Nachzahlung sollte nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes aber nicht etwa nach den für das Jahr 2003 geltenden Regeln versteuert werden, sondern mit den für die Klägerin deutlich ungünstigeren Steuersätzen des Jahres 2005. Wäre die Nachzahlung vor dem Jahr 2005 erfolgt, hätte der steuerpflichtige Rentenanteil lediglich 32 % und nicht 50 % Besteuerungsanteil betragen.

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Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart Geldanlage

Riester für jeden interessant…

…auch für Besser-Verdienende. Dieses Jubiläum fand nur wenig Beachtung: Vor zehn Jahren beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung“, auch Riester-Rente genannt. Seither fördert der Staat private Altersvorsorge. Das ist allerdings keine zusätzliche Wohltat des Staates, sondern sollte die Rentensenkungen einer vorausgegangenen Rentenreform ausgleichen.

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Produkte, die keiner braucht

Flexibler VorsorgePlan von COSMOS direkt

Wir nehmen häufig Produktwerbung wahr, die sich zunächst sehr interessant anhört, bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch häufig: dieses Produkt ist überflüssig. Fangen wir an mit dem Flexiblen VorsorgeKonto von COSMOS direkt, das vom Hersteller wie folgt beworben wird:

„Mit dem Flexiblen VorsorgeKonto profitieren Sie für Ihre Geldanlage von garantiert steigenden Zinsen in den ersten 5 Jahren bei monatlicher Verfügbarkeit und maximaler Sicherheit.

  • Steigende Zinsen von 1,5% bis 3,5% p.a. garantiert
  • Attraktive Zinsen auch ab dem 6. Jahr
  • Guthaben zu jedem Monatsersten frei verfügbar
  • Einmalzahlung zu Vertragsbeginn ab 5.000 €
  • Zuzahlungen ab 1.000 € jederzeit möglich
  • Keine zusätzlichen Kosten“

Gucken wir uns die Zinsstaffel doch mal genau an: im ersten Jahr: 1,50%, im zweiten Jahr: 2,00%, im dritten Jahr: 2,30%, im vierten Jahr: 2,60% und im fünften Jahr: 3,50% p.a.. Ab dem sechsten Jahr gibt es einen Mischzins aus 2,25% p.a. garantiertem Zins plus Überschusszins, der jedes Jahr neu festgelegt wird, und derzeit mit 1,75% p.a. angegeben wird.

Unsere Zinsberechnung aus den in der Werbung zur Verfügung gestellten Zahlen ergeben eine durchschnittliche Verzinsung von 2,75% p.a. für die ersten fünf Jahre. Das ist aus heutiger Sicht akzeptabel. Allerdings erreicht man dieses Ergebnis nur, wenn das Geld auch tatsächlich fünf Jahre inverstiert bleibt. Steigt man nach vier Jahren aus, erreicht man noch 2,335 p.a., nach drei Jahren nur noch 2,11% p.a.. Alle Zinsangaben erfolgen hier vor Steuern. Die Frage, die sich der geneigte Anleger nun stellen sollte, lautet: warum über fünf Jahre binden, wenn ich den selben Zins auch schon mit kürzerer Laufzeit erzielen kann. Vielleicht gibt uns der nächste beworbene Punkt Aufschluss darüber.

COSMOS bewirbt dieses Produkt als flexibles Vorsorgekonto. Es handelt sich rechtlich gesehen um eine Rentenversicherung. Drei Vorteile sollen dafür sprechen, dieses Produkt zur Altersvorsorge zu nutzen: Planungssicherheit durch garantierte Zinsen bis zur Rente, das Wahlrecht auf Einmalauszahlung oder Verrentung im Alter und eine gerantierte Mindestrente. Dieses drei Aspekte gelten für jede kapitalgebundene in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Rentenersicherung. Es sind also keine besonderen Merkmale des Vorsorgeplans. Das neue an diesem Produkt ist, dass die Kosten nicht von der Gesamtverzinsung abzuziehen sind, sondern dass der Anleger einen echten Zinssatz für seine Einlagen genannt bekommt, in dem alle Kosten schon berücksichtigt sind. Hier müssen wir den Hersteller ausnahmsweise auch mal loben: das sorgt für Transparenz. Doch möchten wir das erste Argument noch einmal aufgreifen:

Planungssicherheit durch garantierte Zinsen bis zur Rente – eine gefährliche Planungssicherheit. Die durchschnittliche Inflation der vergangenen 20 Jahre lag bei 2,08% p.a. Rechnet man nun diesen Kaufkraftverlust gegen die Rendite des Vorsorgeplans, erhält man vor Steuern noch ein Ergebnis von ca. 1,9%. Die Rente muss jedoch versteuert werden. Wählt der Kunde die Verrentung des Kapitals, fährt er damit aus heutiger Sicht am günstigsten. Die monatliche Bruttorente mindert sich dann je nach steuerlicher Situation* noch einmal um ca. 6% Steuern, das heißt im Klartext: von 100 € Auszahlung erhält der Anleger 94 € auf seinem Konto. Die Planungssicherheit dieser Altersvorsorge geht damit ganz klar zu lasten der Rendite.Das Risiko einer langfristig zunehmenden Inflation wird durch dieses Produkt gar nicht berücksichtigt. Es bleibt da nur die Hoffnung, dass dann irgendwann auch die nicht garantierten Überschoüsse steigen werden.

Gerade aber bei langfristigen Anlagen wie der Altersvorsorge ist eine Rendite deutlich oberhalb der Inflationsrate wichtig. Kann man das heute mit konservativen rentenversicherungen überhaupt noch schaffen? Wir sind der Meinung, dass langfristige Kapitalanlage anders ausgerichtet sein müsste:

  • Substanzwerte, um das Inflationsrisiko zu mindern
  • Aktien, um an zusätzlichen Renditen zu generieren
  • Einfluss des Kunden auf die Art der Geldanlage

Das zeigt auch unsere Renditebetrachtung über 30 Jahre rückwirkend zum 30. Juni 2010:

Gerechnet wurde ein Sparplan in Höhe von 100 € monatlich. Die Wahl eines Festgeldkontos hätte nur knapp mehr als den Inflationsausgleich gebracht. Wie wichtig die Beimischung anderer Anlageklassen im langfristigen Geldanlagebereich ist, zeigt die rechte Seite der Grafik. Weltweite Aktienanlage oder in Aktien Deutschland bzw. Europa hätten Renditen zwischen 6,5 und 8% p.a. erbracht.

Unser Fazit: der flexibler VorsorgePlan ist ein interessanter Zwitter aus Rentenversicherung und Banksparplan. Wir empfehlen jedoch, bei den Originalen zu bleiben: dem Banksparplan, wenn kurz- bis mittelfristige Geldanlage mit klar kalkulierbaren Zinsen gewünscht ist, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, wenn im Alter eine Verrentung des Kapitals gewünscht ist.

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* Steuern nach Grundtabelle 26.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen im Ruhestand. Rentenbeginn mit 65 Jahren.

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Altersvorsorge Private Steuern

Zahlen Sie Steuern einfach später – die Rüruprente macht´s möglich

Noch für 2010 Steuern sparen und gleichzeitig etwas fürs Alter zurücklegen? Rürup macht’s möglich. Wer die Steuerlast noch für 2010 senken will, sollte sich bald mit der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, beschäftigen. 

Dabei handelt es sich um kein Steuerschlupfloch, sondern um staatliche Anreize für zusätzliche Altersvorsorge. Die Grundlage liefert das Alterseinkünftegesetz, das im Jahr 2005 in Kraft trat. Es hat die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge neu geregelt und den Systemwechsel auf nachgelagerte Besteuerung eingeleitet. Konkret heißt das: Der Aufwand für die Altersversorgung wird steuerfrei, und im Gegenzug müssen die späteren Renten versteuert werden. Das betrifft die gesetzliche Rentenversicherung ebenso wie die Basis-Rente.

Der Steuervorteil steigt in Jahresschritten: 2005 waren 60% des Beitrags abzugsfähig, 2010 sind es schon 70%, und der volle Abzug von maximal 20.000 Euro pro Person ist 2025 möglich. Allerdings wird bei Arbeitnehmern der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

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Weil die Basis-Rente der Altersvorsorge dient, werden ausschließlich lebenslange Altersrenten ohne Kapitalzahlung gefördert. Welchen Anteil der Fiskus besteuert, hängt vom Zeitpunkt der ersten Rente ab. Zum Start im Jahr 2005 war es die Hälfte, in diesem Jahr sind es 60%, und erst ab 2040 muss die gesamte Rente versteuert werden. Für wen sich Rürup rechnet Besonders lukrativ ist eine Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler, denn ihnen bietet sie oftmals sogar die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Hilfe für das Alter vorzusorgen. Gutverdiener mit hohem persönlichem Steuersatz profitieren ebenfalls besonders stark. Wenn Sie wissen wollen, ob sich Rürup auch für Sie rechnet, beraten wir Sie gern.

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