In Deutschland sind derzeit bereits über 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Zwei Drittel davon werden meist von Angehörigen und / oder ambulant zu Hause oder in der Familie versorgt. Das kann belastend werden: physisch, psychisch und finanziell. Auch wenn dafür zum 1. Januar 2012 fast alle Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung geringfügig angehoben wurden und auch die Pflegezeit für Angehörige neu geregelt wurde. Neu ist zudem, dass pflegende Angehörige nunmehr eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können, um persönliche Pflegeaufgaben und Erwerbstätigkeit über 2 Jahre verbinden zu können. Dies ist jedoch an die Einwilligung des Arbeitgebers und zusätzliche Bedingungen geknüpft.
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Pflegereport 2011: Risiko steigt
Das wir insgesamt älter werden ist schön. Allerdings steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Das zeigt der Barmer GEK Pflegereport 2011, der vor kurzem in Berlin veröffentlicht wurde. Die Zahlen sprechen ein deutliche Sprache: Hierzulande sind bereits die Hälfte der männlichen Bevölkerung und – aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung – sogar nahezu Dreiviertel aller Frauen im Laufe ihres Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen. Damit ist in Deutschland die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, weiter angestiegen.
Von Vincent Schmalbach Elternunterhalt ist ein Thema, vor dem es Vielen graut. Angst macht sich breit, wenn das Sozialamt Auskunft über die Einkünfte der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern unterstützen, wenn sie zu einem Pflegefall werden. Die Pflegekasse übernimmt hier einen Zuschussbetrag für die Pflege, Unterkunft und Versorgung sind aber vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Wenn nun aber die Rente oder das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, dann sind verschiedene Maßnahmen ins Auge zu fassen, bei denen auch die Kinder des Pflegebedürftigen finanziell einbezogen werden können.
Mit der neuen Unfall-Rente PLUS bietet der Volkswohl Bund jetzt eine Unfallversicherung, die es in sich hat: Eine lebenslange Rente, doppeltes Geld im Pflegefall, dazu wertvolle Hilfe für den Haushalt und viele Vorteile mehr. Ab sofort und für alle ab 50.
Eltern planen die Zukunft ihrer Kinder mit viel Sorgfalt: Früherziehung im Kindergarten, Fremdsprachen schon im Grundschulalter, Musikunterricht, Reitsport oder Hockey und ein Auslandsaufenthalt – all das soll die Jüngsten fit machen für ein sorgenfreies Leben. Aber manchmal stellt ein einziger Moment alles infrage.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 14. April 2011 mit Beschluss entschieden (Az.: VI R 8/10), dass ein Pflegebedürftiger, der von ihm selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen will, dabei sowohl Leistungen der Beihilfe, der Pflegeversicherung als auch die einer ergänzenden privaten Pflegezusatz-Versicherung zu berücksichtigen hat.
Die Pflegepflichtversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, dies hat auch der Vizekanzler erkannt und strickt derzeit an einer Reform. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier einen Beitrag unseres Partners Concordia Versicherung.
Wenn ein Pflegefall eintritt, sind Kinder oder Ehepartner oft nicht in der Lage, die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen auch langfristig selbst zu übernehmen. Jetzt wird ein Thema akut, das bis dahin meist ausgeblendet wurde: die finanzielle Versorgung. Zwar sind in Deutschland alle Bürger für den Pflegefall versichert, aber die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung und die eigene Rente reichen in den meisten Fällen nicht aus.
Wenn die Pflege ebenso fürsorglich wie professionell und die Unterbringung angemessen sein soll, sind bei diesen Beträgen schnell Grenzen erreicht. Ein Platz im Pflegeheim kostet häufig 3.000 Euro oder mehr, nach oben gibt es keine Grenzen. Da ist es beruhigend, wenn zusätzlich Vorsorge getroffen wurde. Dafür bietet die private Krankenversicherung gleich zwei Varianten:
- Pflegetagegeld: Hier wird, ähnlich wie beim Krankentagegeld, für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ein fester Betrag gezahlt. Damit kann die Differenz zwischen Aufwand und den gesetzlichen Leistungen bestritten werden, oder kleine Annehmlichkeiten und zusätzliche Behandlungen für den Pflegebedürftigen werden aus den Mitteln finanziert.
- Pflegekosten: Die Leistungen orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die durch die Pflege entstehen. Je nach Tarif werden die Kosten nach Abzug der gesetzlichen Leistungen voll oder anteilig erstattet.
Wem diese Auswahl noch nicht reicht, der kann auch bei Lebensversicherern fündig werden. Die haben lebenslange Pflegerenten im Angebot. Egal welche Lösung – wichtig ist vor allem, sich rechtzeitig zu entscheiden, damit aus dem Pflegefall kein Sozialfall wird.
Eine leistungsstarke Pflegetagegeldversicherung gibt es für einen 40jährigen Mann bereits ab 17 € im Monat, für eine gleichaltrige Frau ab 23 €. Grundsätzlich ist es wichtig, schon in jüngeren Jahren das Pflegerisiko abzusichern. Nicht nur, um das Risiko eines Pflegefalls in jungen Jahren abzusichern, sondern vor allem, damit zu dem Zeitpunkt, wenn eine Pflegeversicherung gewünscht wird, Versicherungsschutz möglich ist. Wir haben häufig die Erfahrung gemacht, dass die Kunden, die kurz vor Beginn des Ruhestands das Pflegerisiko absichern möchten, keinen Versicherungsschutz mehr erhalten, weil der Versicherer den Vertrag aufgrund von Vorerkrankungen ablehnt.