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Gesetzgebung Private Sachversicherung

Tierhalterhaftpflicht – jetzt auch in Niedersachsen obligatorisch

Für die Besitzer von Hunden in Niedersachsen gilt seit dem 01. Juli 2011 eine neue Rechtslage, denn die gesetzliche Versicherungspflicht gegen Haftungsschäden für Hundehalter ist eingetreten.

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Altersvorsorge Gesetzgebung Kranken & Pflege

Gleichstellung: Frauen und Männer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche entschieden, dass die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mit unterschiedlichen Versicherungsprämien vereinbar ist, die auf das Merkmal Geschlecht zurückgehen. Bevor wir hier in das Jammern der Versicherer mit einstimmen, möchten wir erst einmal anhand einiger Beispiele den zukünftig nicht mehr haltbaren Tatbestand erläutern:

  1. Versicherer kalkulieren mit mit sogenannten Sterbetabellen (hier: DAV 2004 R) mit unterschiedlichen Lebenserwartungen für Männer und Frauen.
    • ein heute Geborener wird statistisch als Frau demnach 106 Jahre, als Mann nur 103 Jahre alt
    • eine Mensch, der heute 65 Jahre alt ist, wird statistisch als Frau 92 Jahre, als Mann nur 89 Jahre alt
  2. Auswirkungen in der Risikolebensversicherung: bei gleicher Leistung, zahlt eine Frau nur ca. 2/3 des Beitrags, den ein Mann zahlen muss
  3. Auswirkung in der Rentenversicherung: eine Frau muss ca. 5 – 10% mehr einzahlen, um eine gleich hohe Rente zu erhalten
  4. Auswirkung in der Privaten Krankenversicherung (PKV): auch hier spielt die höhere Lebenserwartung eine wichtige Rolle, so dass Frauen derzeit einen höheren Beitrag als Männer zahlen. Je nach Versicherer und Tarif können hier Beitragsunterschiede von bis zu 30% bestehen. Falsch ist jedoch die Annahme, dass Frauen in der PKV die möglichen Schwangerschaftskosten alleine tragen müssen. Diese wurden bereits im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gleichmäßig auf Männer- und Frauentarife verteilt.

Zukünftig gilt für Neuverträge ab spätestens Dezember 2012, dass Versicherungsprämien sich nicht mehr am Geschlecht einer Person orientieren dürfen. Somit werden die Versicherungsunternehmen sogenannte Unisex-Tarife anbieten müssen. Bestehende Verträge sind davon nicht direkt betroffen.

Versicherungsprämien werden steigen

Die Entscheidung des EuGH, so ist es derzeit in fast allen Presseartikeln nachzulesen, mehrheitlich abgelehnt. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz sagt dazu:„Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämie einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“

„Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Andere freuen sich, dass nun ein weiterer Schritt zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern gegangen werden muss. Festzuhalten ist auf jeden Fall, dass die gleiche Behandlung von Männer und Frauen den Versicherern ein Unterscheidungsmerkmal nimmt, mit dem bisher versucht wurde, Tarife dem individuellen Risiko anzupassen. Zukünftig werden Frauen die Risikolebensversicherungstarife von Männern subventionieren, während Männer mit ihren Beiträgen die Rentenversicherungen von Frauen bezuschussen.

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Geldanlage Gesetzgebung Immobilien

Offene Immobilienfonds: was heißt hier offen?

Offene Immobilienfonds werden zum Leidwesen vieler Anleger ihrem Namen nicht mehr gerecht. Manch einer spricht davon auch schon von offenen offenen Immobilienfonds und geschlossenen offenen Immobilienfonds. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, listen wir hier kurz auf, welche Fonds tatsächlich offen sind und welche Regelungen Investoren in Zukunft zu erwarten haben.

Den aktuellen Stand der Diskussion haben wir in unserem Beitrag Mitte Dezember zusammen gestellt: Neuregelungen 2011 in der Verhandlungsphase. Laut Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung sollen diese Regelungen durch das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ im ersten Quartal 2011 umgesetzt werden. Dies hat das Kabinett am 22. September 2010 entschieden. Die Lesungen im Bundestag stehen jedoch noch aus.

Die Tabelle zum Speichern und übersichtlichen Ausdruck: Offene Immofonds geschlossen

Zu diesem Thema liegt uns außerdem die interessante Stellungnahme des Fondsmanagements vom AXA Immoselect vom letzten Oktober vor: ein Fonds in Zeiten der Fondsschliessung

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Allgemein Gesetzgebung Kranken & Pflege

Aus zwei mach zwei: nebeneinander von GKV und PKV abschaffen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) sind Anfang des Jahres immer wieder Gegenstand politischer Diskussion und öffentlichkeitswirksamer Medienberichte. Auch wir haben im Claritos Blog in der jüngsten Vergangenheit immer wieder darüber berichtet (Claritos Blog – Artikel Krankenversicherung).  Diese Diskussionen und Berichte sind nicht neu, ihre Inhalte werden erötert seitdem es die Krankenversicherung gibt. Die Frage ist: wie bleibt Gesundheit für alle Menschen bezahlbar.

Derzeit haben wir eine vertikale Trennung zwischen GKV und PKV. Jeder Versicherte ist in einem der beiden Systeme gegen die finanziellen Folgen von Krankheit versichert. Seit einiger Zeit besteht sogar die Pflicht zur Versicherung in einem der beiden Systeme. Einige Menschen können frei entscheiden, in welchem der Systeme sie versichert sein möchten, für viele ist das System vorgegeben. Während im gesetzlichen System direkt zwischen Versicherung und Arzt abgerechnet wird, besteht im privaten System ein vertragliches Dreiecksverhältnis, bei dem der Versicherte nicht nur Patient, sondern auch Kunde des Arztes ist, weil er dessen Dienstleistung in der Regel direkt bezahlt.

Während sich derzeit die meisten Diskussionen um die Frage drehen, welches der Systeme besser ist, oder günstiger oder zukunftsfähiger, möchten wir hier der Frage nachgehen, ob es überhaupt sinnvoll ist, zwei Systeme parallel aufrecht zu erhalten. In der ZEIT vom 06. Januar 2011 bezieht Stefan Etgeton (Bundesverband der Verbraucherzentralen) Stellung:“Zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu trennen ist teuer und nutzlos“. Wir nehmen diese Vorlage mal vorsichtig auf und spinnen Sie etwas weiter. Unsere Vorhersage (ab 2020) für das deutsche Gesundheitssystem:

  • In Deutschland gibt es eine Bürgerversicherung für alle. Mitglieder sind gut und weniger gut verdienende Angestellte, Beamten, Selbständige, Rentner, Kinder und Arbeitslose.
  • Die Beiträge werden pro Person berechnet, jeder Versicherte zahlt in etwa 275 € monatlich*.
  • Die Beiträge für Kinder bis zum 18. Lebensjahr übernimmt der Bund, dafür wurde das Kindergeld gekürzt.
  • Während Ausbildung und Studium wird der Beitrag durch staatliche Unterstützung auf ca. 100 € subventioniert.
  • Arbeitgeber beteiligen sich nicht mehr an den Gesundheitskosten. Dafür wurden die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung 2018 in Bruttolohn umgewandelt.
  • Die Beihilfe für Beamten wurde abgeschafft, lediglich einige Pensionäre von Bund und Ländern erhalten darüber noch Unterstützung bei ihren Krankheitskosten.
  • Menschen ohne Einkommen und in den unteren Einkommensklassen erhalten eine Unterstützung bei Krankheitskosten und allen anderen Kosten, die nicht zumutbar sind. Dies wird über das Steuersystem berechnet und ausgezahlt.
  • Die Bürgerversicherung leistet nur noch medizinisch absolut notwendige ärztliche Behandlungen.
  • Leistungen beim Zahnarzt sowie Komfortleistungen beispielsweise bei stationärer Behandlung, kann jeder Versicherte über eine beitragspflichtige Zusatzversicherungs absichern.
  • Zusatzversicherungen starten dazu 2019 eine einmalige Öffnungsaktion, in der sich jeder unabhängig von bestehenden Vorerkrankungen versichern kann.

So werden aus dem vertikalen Nebeneinander von GKV und PKV zwei Schichten der Krankenversicherung. Die Bürgerversicherung als Basis, und die Zusatzversicherung als zweite Schicht. Ein Modell, das sich auch bei der Altersvorsorge in Deutschland bewährt hat.

Lediglich die Fragen des Übergangs in ein solches System sind noch zu klären. Darum wissen wir, so vernünftig die oben genannten Ideen auch sein mögen: es wird aller Voraussicht nach nicht dazu kommen!

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* 300 € pro Kopf ergeben sich aus den Gesundheitsausgaben der Bundesrepublik im Jahr 2008 in Höhe von 263 Milliarden € (Quelle: Statistisches Bundesamt).

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Geldanlage Gesetzgebung

Gesetzliche Einlagensicherung auf 100.000 € verdoppelt

Ab dem 31. Dezember 2010 sind Bankeinlagen gesetzlich bis zu einer Höhe von 100.000 € abgesichert. Bisher war die Einlagensicherung auf 50.000 € limitiert. Kunden von Genossenschaftsbanken genießen nach wie vor ein deutlich höheres Schutzniveau. Bei diesen Banken sind alle Einlagen aufgrund des seit über sieben Jahrzehnten praktizierten Institutsschutzes unbegrenzt geschützt. Bei Gemeinschaftskonten versteht sich die Anspruchsgrenze je Gläubiger. Jeder Gläubiger hat für seinen Anteil einen entsprechenden Entschädigungsanspruch. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird. Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind von der Zuordnung zu einer entsprechenden Entschädigungseinrichtung befreit, solange sie durch ihre Verbände einer Einrichtung angehören, welche die Liquidität und die Solvenz dieser Institute absichert.

Freiwillige Einlagensicherung

Daneben existiert das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen, welches bereits vor der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung existierte. Die Leistungen daraus sind nicht gesetzlich garantiert. Während die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und Kreditgenossenschaften das Ziel der Institutssicherung verfolgen, sichert der Einlagensicherungsfonds privater Banken direkt die Einlagen der Gläubiger, und zwar in Höhe von bis zu 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals des betreffenden Kreditinstituts. Die Kundengelder von Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden indirekt, dafür jedoch unbegrenzt Gewähr leistet. Die Leistungen der freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind für die Kunden jedoch nicht gesetzlich garantiert.

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Geldanlage Gesetzgebung Immobilien

Offene Immobilienfonds: Neuregelung 2011 in der Verhandlungsphase

Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung zu Investments in Offene Immobilienfonds wird derzeit im Bundestag diskutiert. Weitere Änderungen sind wahrscheinlich. Eine endgültige Aussage zu den zukünftigen Rahmenbedingungen kann daher noch nicht getroffen werden. Das Gesetz wird nach aktuellem Stand im März 2011 verabschiedet.

Die wesentlichen Eckpunkte für derzeit investierte Anleger sind:

  • Haltefristen:
    • Vorgeschlagen wird eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren für alle Neu-Anleger.
    • Wird der Fondsanteil im 3. Jahr nach Erwerb verkauft, erfolgt ein 10%-iger Abschlag,  im 4. Jahr ein 5%-igen Abschlag.
    • Der Abschlag steht dem Fondsvermögen zu und damit den Anlegern, die weiterhin investiert bleiben.
    • Ab dem 5. Jahr ist eine abschlagsfreie Rückgabe möglich, sofern die Fondsgesellschaft nicht einer weitergehende Regelung getroffen hat.
    • Für bereits heute investierte Anleger, findet die zweijährige Mindesthaltefrist keine Anwendung; sie genießen Bestandsschutz.
    • Der Rücknahmeabschlag von 10 % bzw. 5 % soll nach derzeitigem Stand auch Alt-Anleger treffen.
    • Die gesetzliche Übergangsfrist ist noch nicht hinreichend formuliert.
  • 5.000 Euro jederzeit verfügbar
    • 5.000 € kann jeder Anleger monatlich aus dem Investment abziehen. Damit kann der typische Anleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren und über begrenzte Beträge verfügen. Im Rahmen der 5.000 € können Fondsanleger auch weiterhin monatliche Auszahlpläne nutzen.

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Freiberufler & Gewerbe Gesetzgebung

GWGs – was kann sofort abgeschrieben werden?

Achtung, dieser Artikel behandelt die Neuregelung 2010: unser Beitrag zur Neuregelung 2018.

Früher gab es die Grenze 410 €, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden konnten. Teurere Anschaffungen mussten mit der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dann gab es die Verpflichtungen, so genannte Sammelposten zu bilden und alle GWGs eines Jahres über mehrere Jahre zusammen abzuschreiben. Seit 01. Januar 2010 wurde auch diese Regelung revidiert.

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Gesetzgebung Private Steuern Rund ums Kind

Wie lange ist ein Kind noch ein Kind?

Oder mit anderen Worten: wann endet das Recht auf Kindergeldbezug durch die Eltern? Gemeinhin wird angenommen, dass am Ende der ersten Ausbildung auch die Kindergeldberechtigung der Eltern erlischt. Dies ist nicht immer richtig. Wenn ein „Kind“ nach einer abgeschlossener Berufsausbildung oder einem Studium eine weitere Ausbildung absolviert, handelt es sich um eine Berufsfortbildung im Anschluss an die erste Ausbildung.

Dies hat zwei Auswirkungen:

  1. Steuerrechtlicher Art: es handelt sich um eine Berufsfortbildung. Das „Kind“ kann nun seine Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen – im Gegensatz zur Erstausbildung, bei der Aufwendungen lediglich 4.000 € als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
  2. Kindergeldrechtlich handelt es sich jedoch nach wie vor um Berufsausbildung. Die Eltern des Kindes haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies klärt § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG: ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Das Berufsziel wird weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt.

In dieser Sach hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine nach einer Berusausbildung zur Einzelhandelskauffrau, eine Fortbildung zur Handelsfachwirtin noch zur Berufsausbildung im Kindergeldrecht zählt. Damit haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, bis das Kind 25 Jahre alt wird (BFH-Urteil vom 24.2.2010, III R 3/08).

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Geldanlage Gesetzgebung

Gesetzesentwurf zur Anteilsrücknahme offener Immobilienfonds

Am 22. September hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zu Änderungen für offene Immobilienfonds beschlossen.  Kernpunkt ist eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren für alle Neu-Anleger. Im dritten und vierten Jahr nach Erwerb eines Offenen Immobilienfonds ist eine gestaffelte Rückgabe mit einem zehn- bzw. fünfprozentigen Abschlag vorgesehen. Dies fördert vor allem den zielgerichteten Einsatz als langfristig orientierte Vermögensanlage.  Unabhängig von Mindesthaltedauer und Rücknahmeabschlägen kann jeder Anleger jederzeit  mit Inkrafttreten der Regelungen für den jeweiligen Fonds über bis zu 5.000 € monatlich verfügen, also Anteile wie gehabt abschlagsfrei zurückgeben. Damit kann der typische Privatanleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren.

Die konkrete Ausarbeitung des neuen Gesetzes wird noch einige Monate in Anspruch nehmen und so weitere Verbesserungen im Dialog mit der Politik erreicht werden. Nach vorliegenden Informationen sollen die Lesungen im Plenum des Bundestag zwischen November 2010 und Januar 2011 stattfinden. Das Gesetz würde damit frühestens im März 2011 verabschiedet und für den Anleger mit Anpassung der Vertragsbedingungen Anfang 2012 in Kraft.

Frühere Blogs zu diesem Thema: Bundesregierung gefährdet Zukunft offener Immobilienfonds

Wir begrüßen diese Änderung, weil der Einsatz offener Immobilienfonds als sicheres und stabiles Kerninvestment für Privatkunden so weiterhin möglich ist. Kurzfristige, spekulativ orientierte Anleger können durch diese Regelung den langfristig orientierten Sparer nicht mehr negativ beeinflussen, wie es derzeit der Fall ist.

Für Juristen und alle, die es gerne werden wollen: Zusammenfassung des Kabinettsbeschlusses