Geringfügig entlohnte Beschäftigte (sog. Minijobber gem. Sozialgesetzbuch) können ab dem nächsten Jahr (2013) bis 450 € monatlich verdienen (bis 31.12.2012: 400 €). Dies wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig wird für neue Minijobs die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Die Beschäftigten erwerben dadurch Anwartschaften auf die Leistungen der Rentenversicherung.
Kategorie: Beratungssituation
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Da brauchen Sie nicht länger drüber lächeln! Schließlich ist im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vieles möglich. Das denken auch immer mehr Arbeitnehmer und Angestellte – und deshalb steigt ihr Interesse an optionalen Zusatzleistungen im Rahmen der bKV.
Nachdem wir gestern deutlich gemacht haben, dass bei einer Einkommenserhöhung lediglich 45% des Mehraufwands bei unserer Beispielkundin Frau Zuverlässig ankommen („Mehr Netto vom Brutto – das Problem„), stellen wir Ihnen heute eine mögliche Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung vor: betriebliche Altersvorsorge (bAV).
In unserer losen Folge zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden wir heute ein ganz simples Beispiel darstellen, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse haben sollten, bei der nächste Gehaltserhöhung über den Spielraum nachzudenken, den die bAV bietet.
Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a des BetrAVG und die daraus abgeleitete Haftung des Arbeitgebers, wenn er seine Mitarbeiter nicht über diese Möglichkeit aufklärt, ist seit Einführung der Gesetzesänderung vor zehn Jahren Gegenstand zahlreicher Debatten. Nicht umsonst haben viele Anbeiter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) diesen Haftungsanspruch als Einstiegspunkt gewählt, um mit Betrieben ins Gespräch zu kommen. Doch wie sieht es tatsächlich aus? Ist der Arbeitgeber nur zur Durchführung verpflichtet oder muss er seine Arbeitnehmer sogar aktiv informieren?
Bereits seit einiger Zeit ist sie schon im Gespräch, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Freiberufler, Selbstständige und damit eben oft auch für Existenzgründer. Der Bundestag debattierte ebenfalls bereits darüber, schließlich soll damit ein gravierendes Problem angegangen werden: Die spätere Altersarmut, die vielen Selbstständigen droht.
In ihren Urteilen (Aktenzeichen 8 C 40.09 und 8 C 23.09) bestätigten die Leipziger Richter, was Verwaltungsgerichte in München (VGH München, Aktenzeichen 5 BV 08.118, VG München, AZ 3 K 05.3031) und in Gera (VG Gera AZ 6 K 791/04 Ge) gegenüber den Unternehmen so schon festgestellt hatten. An der Pensionssicherungsverein- kurz: PSV-Beitragspflicht führt kein Weg vorbei.
Frühzeitig den Beruf aufgrund einer Erkrankung aufgeben zu müssen (Berufsunfähigkeit = BU) – darauf sind die wenigsten Arbeitnehmer vorbereitet. Dabei passiert das bereits jedem Vierten. Und doch sorgen die wenigstens dafür ausreichend vor.
Gut zehn Jahre nach Einführung des Rechts auf Entgeltumwandlung, stellt sich die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine Erfolgsgeschichte ist. Sie ist es, und sie ist es nicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr gut bis hervorragend, doch an der tatsächlichen Umsetzung in den Betrieben besteht immer noch Verbesserungsbedarf. Dass die bAV durch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung eine Hebelwirkung erzielt, die bei richtiger Umsetzung mit wenig Einsatz viel Wirkung erzielen lässt, steht in der Regel außer Frage. Wir wollen hier der Frage nachgehen, warum die bAV in vielen Betrieben noch nicht angekommen ist.
Je jünger, desto weniger abgesichert: Unfallversicherungen – so könnte ein Fazit einer Studie lauten, die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag eines Versicherers durchgeführt wurde. Ebenso kam bei dieser Untersuchung heraus, dass nur circa die Hälfte aller Bundesbürger über eine Unfallversicherung verfügt.
Kinder sollen wohlbehütet aufwachsen, Gefahren werden so gut es geht von ihnen fern gehalten. Eltern tun nahezu alles, damit ihren Kindern nichts passiert. Doch wenn, dann sind die meisten Kinder nicht ausreichend abgesichert – das zeigte jetzt eine Studie, die in Kooperation zwischen der Zeitschrift “Eltern” und einem Versicherungsunternehmen durchgeführt wurde.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat auf dem 63. Deutschen Anwaltstag am 14.-16. Juni 2012 in München angekündigt, dass Anwälte und Gerichte bald teurer werden. Der Gesetzentwurf zur Kosten-Rechtsmodernisierung soll noch in diesem Sommer veröffentlicht werden. Gegenüber dem Handelsblatt sagte die Ministerin, dass die Anwaltshonorare um fast 11 % angehoben werden sollen. Gleichzeitig fordern die Länder eine Erhöhung der Gerichtsgebühren von fast 20 %.