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Allgemein Altersvorsorge Urteile sonstige

BGH zum Anspruch auf Witwergeld für Homosexuelle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 entschieden (Az.: IV ZR 16/09), dass Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Versorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusteht.

Geklagt hatte ein Mann, dessen nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LpartG) eingetragner Lebenspartner verstorben war. Der Verstorbene war zu seinen Lebzeiten Angestellter im öffentlichen Dienst. Nach der VBL-Satzung stand zwar überlebenden Ehe-, nicht aber eingetragenen Lebenspartnern eine Hinterbliebenenrente aus der Zusatzversorgung zu. Das hielt der Kläger für verfassungswidrig und zog vor Gericht. Dort erlitt er zunächst eine Niederlage. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stand dem Mann weder eine Hinterbliebenenrente noch ein Sterbegeld zu. Das hätte vorausgesetzt, dass er mit dem verstorbenen Versicherten verheiratet war. Eingetragene Lebenspartner gelten jedoch nicht als Ehepartner im Sinne der Satzung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, urteilten die Richter in der Vorinstanz.

Die Richter des Bundesgerichtshofs wollten dem nicht folgen.

Mit ihrer jetzigen Entscheidung gaben sie ihre bisherige Rechtsprechung (Az.: IV ZR 267/04) auf, mit der sie im Februar 2007 eine Klage in gleicher Sache als unbegründet abgewiesen hatten. Die Richter haben damit die Vorgaben eines Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 7. Juli 2009 (Az.: 1 BvR 1164/07) umgesetzt, welches die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Rahmen der Hinterbliebenen-Versorgung des öffentlichen Dienstes für Verfassungswidrig erklärt hatte. Der BGH sieht in den entsprechenden Bestimmungen der Satzung der VBL nun ebenfalls einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 GG (Grundgesetz), nach welchem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Nach richterlicher Auffassung liegt die Ungleichbehandlung darin, dass nach § 38 der Satzung der VBL Verheiratete eine Anwartschaft erhalten, nach der im Todesfall der überlebende Ehegatte eine Hinterbliebenen-Versorgung erhält. Eine vergleichbare Regelung besteht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner jedoch nicht.

Durch das jetzige BGH-Urteil haben sich nun alle die für derartige Fragen zuständigen höchsten deutschen Gerichte der Meinung angeschlossen, dass es hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung keine Ungleichbehandlung zwischen verheirateten Heterosexuellen und Homosexuellen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, geben darf.

Bereits Anfang 2009 war auch das Bundesarbeitsgericht zu diesem Ergebnis in einer Entscheidung gelangt.

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Geldanlage Gesetzgebung Immobilien

Offene Immobilienfonds: Neuregelung 2011 in der Verhandlungsphase

Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung zu Investments in Offene Immobilienfonds wird derzeit im Bundestag diskutiert. Weitere Änderungen sind wahrscheinlich. Eine endgültige Aussage zu den zukünftigen Rahmenbedingungen kann daher noch nicht getroffen werden. Das Gesetz wird nach aktuellem Stand im März 2011 verabschiedet.

Die wesentlichen Eckpunkte für derzeit investierte Anleger sind:

  • Haltefristen:
    • Vorgeschlagen wird eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren für alle Neu-Anleger.
    • Wird der Fondsanteil im 3. Jahr nach Erwerb verkauft, erfolgt ein 10%-iger Abschlag,  im 4. Jahr ein 5%-igen Abschlag.
    • Der Abschlag steht dem Fondsvermögen zu und damit den Anlegern, die weiterhin investiert bleiben.
    • Ab dem 5. Jahr ist eine abschlagsfreie Rückgabe möglich, sofern die Fondsgesellschaft nicht einer weitergehende Regelung getroffen hat.
    • Für bereits heute investierte Anleger, findet die zweijährige Mindesthaltefrist keine Anwendung; sie genießen Bestandsschutz.
    • Der Rücknahmeabschlag von 10 % bzw. 5 % soll nach derzeitigem Stand auch Alt-Anleger treffen.
    • Die gesetzliche Übergangsfrist ist noch nicht hinreichend formuliert.
  • 5.000 Euro jederzeit verfügbar
    • 5.000 € kann jeder Anleger monatlich aus dem Investment abziehen. Damit kann der typische Anleger wie gewohnt in Offene Immobilienfonds investieren und über begrenzte Beträge verfügen. Im Rahmen der 5.000 € können Fondsanleger auch weiterhin monatliche Auszahlpläne nutzen.

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Kranken & Pflege Private Steuern

Krankenversicherung: höhere Prämie kann sich lohnen

Sparen, sparen, sparen – meistens freuen wir uns über niedrigere Beiträge und Sparpotential. Heute möchten wir Ihnen empfehlen: heben Sie Ihre Krankenversicherungsprämie an! Vorraussetzung: sie sind privat krankenversichert und sind dadurch überhaupt erst in der Lage, die Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu steuern.

Da es für Angestellte schon immer sinnvoll war, einen niedrigen Selbstbehalt und gleichzeitig eine hohe Versicherungsprämie zu wählen, da sich der Arbeitgeber ja zu 50% an den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt, ergibt sich für diese Berufsgruppe derzeit keine Änderung der Empfehlung. Doch für Freiberufler und Selbständige bringt das Bürgerentlastungsgesetz eine grundlegend neue Situation.

Das regelt das Bürgerentlastungsgesetz: Beiträge zur Krankenversicherung sind  in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar, sofern damit Leistungen abgedeckt werden, die dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Daher erhalten Sie neuerdings von Ihrem privaten Krankenversicherer eine steuerliche Bescheinigung, in der dieser Beitragsanteil bestätigt wird. Damit ergibt sich nun auch für Selbständige eine neue Rechtslage: während der Selbstbehalt bei den Krankenversicherungskosten in der Regel steuerlich nicht* absetzbar ist, führt die Versicherungsprämie zu einer Steuererstattung.

Beispielrechnung: Herr Medicus ist bisher in einem Tarif mit 2.400 € Selbstbehalt versichert. Dafür wendet er 340 € im Monat an Versicherungsprämie auf. Er hat einen Grenzsteuersatz von 40%. Wir gehen davon aus, dass der Selbstbehalt voll ausgeschöpft wird und keine Beitragsrückerstattug des Krankenversicherers erfolgt.

  • Versicherungsprämie: 4.080 € p.a. (davon steuerlich absetzbarer Anteil: 3.265 €)
  • zuzüglich Selbstbehalt: 2.400 € p.a.
  • abzüglich Steuererstattung: 1.305 €
  • ergibt Nettoaufwand von 5.175 €

Nun wechselt Herr Medicus in einen Tarif mit 550 € Selbstbehalt, der Beitrag steigt dadurch auf monatlich 510 €.

  • Versicherungsprämie: 6.120 € p.a. (davon steuerlich absetzbarer Anteil: 4.900  €)
  • zuzuüglich Selbstbehalt: 550 €
  • abzüglich Steuererstattung: 1.960 €
  • ergibt Nettoaufwand von 4.710 €
  • jährliche Ersparnis durch Tarifwechsel: 465 €

Wir begleiten Sie gerne bei Ihrer individuellen Berechnung der günstigsten Tarifvariante. Außerdem zeigen wir Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie beim Tarifwechsel achten müssen.

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* Ausgaben für Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen ebenfalls absetzbar. Allerdings mutet der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen einen prozentuale Eigenbelastung in Höhe von ein bis sieben Prozent der Gesamteinkünfte zu: aktuelle gesetzliche Regelung.

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Private Sachversicherung Rund ums Kind

Fahrradunfall bei Dunkelheit mit Folgen

Das Landgericht München I hat einen Vergleich zweier Radfahrer vom 15.6.2010 veröffentlicht (Az.: 17 O 18396/07), wonach sie bei einem Unfall bei Dunkelheit auf jeden Fall ein Mitverschulden trifft, wenn sie sich nicht genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungs-Vorschriften halten.

Der Kläger befuhr mit seinem Rennrad bei Dunkelheit einen Radweg in den Münchener Isarauen, als ihm eine Gruppe von Mountainbikern entgegen kam. Dann kam es mit einem dieser Radler zu einer Kollision, da sich vermutlich die Lenker der Fahrräder ineinander verhakt hatten. Dabei erlitt der Kläger eine Fraktur des zweiten Halswirbels, eine Gehirnerschütterung, Prellungen sowie Schürfwunden und hatte Glück im Unglück, da die Halswirbelverletzung zu keiner Querschnittslähmung führte. Dennoch erlitt der Mann einen Dauerschaden.

Der Beklagte wurde für den Unfall verantwortlich gemacht, da dieser sein Mountainbike lediglich mit einem Aufstecklicht ausgestattet hatte, welches nach Aussage des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls nur noch schwach geleuchtet haben soll. Er habe den Entgegenkommenden daher zu spät wahrgenommen. Dem gegenüber wies der Beklagte jede Schuld weit von sich. Er behauptete, der Kläger verfügte über keinerlei Fahrradbeleuchtung und war vielmehr mit einer batteriebetriebenen Stirnlampe unterwegs, die er an seinem Fahrradhelm befestigt hatte.

Im anschließenden Rechtsstreit wurde durch Aussagen von Zeugen sowie durch die Ermittlungen eines Sachverständigen festgestellt, dass das Aufstecklicht des Beklagten zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich nicht mehr mit voller Kraft geleuchtet hatte. Die Stirnlampe des Klägers war hingegen möglicherweise aufgrund seiner auf einem Rennrad gebeugten Körperhaltung nicht oder zumindest nicht ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen.

Das Münchener Landgericht ging davon aus, dass es letztlich beiden Unfallbeteiligten an einer ausreichenden und vor allem ordnungsgemäßen Beleuchtung fehlte. Gemäß § 67 Absatz 1 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ist es Fahrradfahrern zwar erlaubt, eine Batterie-Dauerbeleuchtung zu benutzen. Außer bei Rennrädern mit einem Gewicht von nicht mehr als elf Kilogramm besteht trotz allem die Verpflichtung, ein Fahrrad mit einem dynamobetriebenen Licht auszustatten. Selbst wenn das Rennrad des Klägers nicht mehr als elf Kilogramm gewogen haben sollte und somit eine Batteriebeleuchtung ausgereicht hätte, hätte er dafür sorgen müssen, dass die von ihm verwendete Stirnlampe ausreichend im Sinne der StVZO zu sehen war. Wegen der Art der Anbringung der Lampe konnte er diesen Beweis jedoch nicht erbringen.

Letztlich war keine genaue Aufklärung des Unfallgeschehens möglich, so dass sich die Parteien unter Vermittlung des Münchener Landgerichts verglichen. Danach ist jeder der beiden Radler jeweils zur Hälfte für den Unfall verantwortlich.

Für den Kläger bedeutet dies, dass ihm die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000,- Euro sowie die Hälfte der Regulierung seines sonstigen Schadens zugestanden wurde.

Unser Tipp: prüfen Sie gerade in der dunklen Jahreszeit zwei Dinge:

  1. Ihr Fahrradlicht (oder Autobeluchtung) – denn Unfallvermeidung ist der wirksamste Schutz
  2. Ob Sie einen gültigen Privathaftpflicht-Schutz verfügen – für die nicht vermeidbaren Fälle.

Andernfalls müssten Sie die Kosten eines solchen Urteils aus eigener Tasche begleichen.

Für Studenten und Eltern von Studenten haben wir einen kurzen Leitfaden zusammengestellt, um zu prüfen, ob ein eigener Versicherungsschutz notwendig ist: Brauchen Studenten eine eigen Haftpflichtversicherung?

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Immobilien

Zinsen steigen auch in Deutschland

von Robert Haselsteiner (Gründer und Vorstand der Interhyp AG)

Während in Phase 1 der Eurokrise, die von Griechenland ausgelöst wurde, die Investoren massenweise in Bundesanleihen wechselten und damit die Renditen der deutschen Staatsanleihen auf Rekordtiefstand trieben, wird das Bild in Phase 2, die mit der Zuspitzung der Irland-Krise im September begonnen hat, schon differenzierter. Seit September steigen die Zinsen für deutsche Staatsanleihen an. Natürlich bei weitem nicht so stark wie in den Krisenländern Irland, Portugal oder Spanien – aber immerhin um 0,80 Prozentpunkte. Das heißt konkret, dass es selbst für deutsche Staatsanleihen, die die beste Bonität und auch höchste Liquidität in Euroland bieten, inzwischen mehr Verkäufer als Käufer gibt.

Offensichtlich beginnen die Marktteilnehmer über Phase 3 der Eurokrise nachzudenken. Phase 3 wird der Test von Spanien und eventuell sogar Italien sein. Damit wird es um Grundpfeiler des Eurogebietes gehen. Bis jetzt treten diese beiden Länder selber als Retter der Schwachen auf, sehen aber inzwischen ihre eigene Fähigkeit, ihre Verschuldung vor dem Hintergrund einer chronisch schwachen Wirtschaftsentwicklung im Griff zu behalten, zunehmend in Frage gestellt. Damit wird immer klarer, dass am Ende nur eine Handvoll von Staaten übrig bleiben könnte, deren Bonität den Rest stützen muss, soll die gemeinsame Währung erhalten bleiben. Deutschland wird dabei die größte Bürde tragen: Entweder als großer Zahler in einer immer stärker auf Transferleistungen angewiesenen Eurolandzone. Oder als größter betroffener Gläubiger, sollte es zu echten Umschuldungen und Forderungsverzichten gegenüber Krisenländern kommen. Egal wie es kommt: Deutschland wird belastet werden und das wird auch die Finanzierungskosten, die Deutschland bezahlen muss, erhöhen. Die Mechanismen dafür schaffen die drei großen Euroländer Frankreich, Italien und Spanien gerade. Diese drei haben es in den vergangenen Jahren ihrer Prosperität versäumt, dringend notwendige Strukturreformen vorzunehmen und stehen jetzt in der Krise zunehmend unter Druck. Klassensprecher dieser Gruppe ist der charmante Herr Sarkozy, der es mit dem Hinweis auf die Stabilität der Achse Paris-Berlin jedes Mal schafft, die anfangs konsequenten Forderungen von Frau Merkel zu verwässern und die eigene Position – und die seiner Klassenkameraden – durchzusetzen. Markantestes Beispiel ist die Etablierung einer Zweckgesellschaft für den Rettungsschirm, die zukünftig mit AAA-Rating ausgestattete Anleihen begeben und das Geld an die Krisenstaaten weiterreichen wird. Das AAA kommt natürlich von Deutschland und nicht von Irland, Spanien oder Italien. Das AAA gibt es auch nur, weil am Ende wenn es ernst wird, Deutschland der Garant für die Rückzahlung ist. Damit hat es das Sarkozy-Trio unter Verwendung der Griechenland- und Irland-Krise geschafft, die Bonität Deutschlands zu kapern und für den Rest von Euroland in Form niedrigerer Finanzierungskosten nutzbar zu machen.

Deutschland stellt so einen praktisch unbegrenzten Wechsel auf die Zukunft aus, will es nicht als Verräter an der Euro-Idee dastehen. Parallel dazu verstärkt das Trio den Druck auf die Europäische Zentralbank, um auch diese immer mehr zu instrumentalisieren und zu weiteren Käufen von Staatsanleihen zu treiben. Die Gefahr, dass das alte deutsche Erfolgsmodell „geringe Inflation, starker Außenwert der Währung“ durch das Trio-Modell „etwas mehr Inflation schadet nicht, eine schwächere Währung hilft dem Export“ abgelöst wird, steigt in dieser Eurokrise von Tag zu Tag. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass auch Deutschland mit zukünftig höheren Zinsen zu rechnen hat.

Für die nächsten Tage erwarten wir vor dem Hintergrund steigender Marktzinsen auch Anhebungen der Konditionen durch unsere Partnerbanken. Trotzdem: Im langjährigen Vergleich sind die Baugeldzinsen immer noch extrem günstig. Auf sinkende Zinsen zu spekulieren, halten wir für Immobilienkäufer und für Anschlussfinanzierer für gefährlich. Immobilienkunden, die bei ihrer Finanzierung in Zeithorizonten von 20 bis 30 Jahren denken müssen, sollten konsequent handeln. Diese Periode heute zu historisch tiefen Zinssätzen abzusichern, kann kein Fehler sein. Wir empfehlen, zumindest einen großen Teil der Finanzierungssumme über lange Sollzinsbindungen festzuschreiben und damit für Kalkulationssicherheit zu sorgen. Grundsätzlich ist bei diesem niedrigen Zinsniveau eine Tilgung von 2% bis 3% ratsam, damit die Gesamtlaufzeit des Darlehens überschaubar bleibt. Gefragt sind aus diesem Grund derzeit auch sogenannte Volltilger-Darlehen. Dabei steht über eine höhere laufende Tilgung heute schon eine Rate fest, die nach 20 oder 25 Jahren zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens führt. Das Risiko, später zu deutlich höheren Zinsen eine Anschlussfinanzierung vornehmen zu müssen, wird damit schon heute ausgeschlossen. Die Finanzierungsspezialisten bei Interhyp können auf mehr als 250 Banken zugreifen und erarbeiten gerne eine individuelle Lösung. Zur Analyse der eigenen Situation und zur Beobachtung der Zinsentwicklung eignen sich auch die Zins-Charts und Tools auf der Interhyp-Website.

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Interessante Produkte Private Sachversicherung

Kfz-Versicherung: gönnen Sie sich den Maklerbonus

Für viele Kfz-Versicherer ist das Kfz-Geschäft nicht einfach. In Großanzeigen und Internetportalen wird um die billigsten Prämien gefeilscht. Die Konditionen müssen zwangsläufig unter diesem Preiskampf leiden. Nicht immer wird dabei den Kunden vorab auch deutlich gemacht, welche Leistungen inbegriffen sind, und welche nicht.

Wir gehen einen anderen Weg. Zusammen mit dem Versicherer HDI-Gerling haben wir einen Weg entwickelt, Ihnen gute oder sehr gute Konditionen zu bieten und gleichzeitig eine Prämie, die zu den günstigsten im Markt gehört. Dazu gewährt uns der Versicherer 13% Kompetenzrabatt auf die reguläre Prämie. Dies ist möglich, weil wir als Makler Beratungsqualität sicherstellen. Diese Ersparnis können wir voll umfänglich an unsere Kunden weiter geben. Außerdem räumt HDI-Gerling unseren Kunden diverse Leistungsverbesserungen ein. Mehr dazu am Ende des Artikels.

Möchten Sie auch von diesem Vorteil profitieren? Gerne prüfen wir Ihren derzeitigen Versicherungsschutz und Ihre Wechselmöglichkeit.

Senden Sie uns lediglich folgende zwei Unterlagen per Fax an: 040  386 640 12 oder E-Mail an: kfz@claritos.de:

  • Kopie des jüngsten Versicherungsscheins
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Alternativ können Sie hier den Fragebogen Kfz-Versicherungscheck ausdrucken und uns die Angaben später zusenden.

Folgende Leistungsverbesserungen haben wir mit HDI-Gerling für unsere Kunden vereinbart:

  • Beitragsnachlass von 13% bei Kfz von Privatkunden und Firmen-PKW mit privater Nutzung.
  • Sofern das Erstfahrzeug bereits beim HDI-Gerling (oder zur nächsten Hauptfälligkeit folgt) abgesichert ist, wird das weitere Fahrzeuge für Privatkunden in SF 5 eingestuft, sofern das Kfz nicht von Personen unter 23 Jahren gefahren wird und mindestens das 1. Kfz in Stufe 5 läuft.
  • Sofern eine SF-Klasse von 1 – 4 für das 1. Kfz oder weitere Kfz vorliegt, wird analog das hinzukommende Kfz in dieser SF-Klasse eingestuft.
  • Gilt bei Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug das Interesse des Diebes ausschließlich dem Kraftfahrzeuginhalt, so werden auch die Instandsetzungskosten aus der Beschädigung des Kraftfahrzeuges im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung vom Versicherer übernommen, soweit der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Die Entschädigung ist auf € 5.000,– begrenzt.
  • Mehrwerte für PKW und Kräder sind bis € 5.000,– (brutto) zuschlagsfrei mitversichert.
  • Kosten, für den Ersatz auf bzw. an den Scheiben befindlichen Vignetten oder Datengeräte werden bei Nachweis ersetzt.
  • Bei Schlüsselverlust durch Entwendung ersetzt der Versicherer im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung die notwendigen Kosten für den Austausch der Kraftfahrtzeugschlösser oder die Änderung der Schlüsselcodierung bis zu einem Betrag von 1000,- €.
  • Zusammenstoß mit Tieren in der Teilkaskoversicherung durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit im Rahmen der Fahrzeugversicherung und Haftpflicht Plus (außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls infolge Alkohols oder anderer berauschender Mittel).
  • Keinen Abzug Neu für Alt: Bei einem als PKW zugelassenem Fahrzeug (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) wir auf den Abzug verzichtet.

Diese Information stellt keine Beratung oder den Aufruf zum Produktkauf dar! Eine ordnungsgemäße Beratung besteht in jedem Fall aus einer umfassenden Risikoanalyse, Empfehlung eines oder mehrerer geeigneter Produkte und einer Begründung dieser Empfehlung.

Diese Beratung übernehmen wir gerne – kontaktieren Sie uns.

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Kranken & Pflege

Jetzt laufen sie wieder…

…wurden Sie auch schon aufgefordert, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Nein? Macht nichts, es wird Ihnen in den kommenden Wochen sicherlich ein fleissiger Vertriebler über den Weg laufen, der Sie dazu animieren möchte.

Hintergrund ist das GKV-Finanzierungsgesetz. Dies hat sich zur Aufgabe gesetzt, durch Ausgabenbegrenzung und Einnahmenstabilisierung dür ein nachhaltig finanziertes Gesundheitssystem zu sorgen. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:

  • Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten: Einfrieren des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung
  • Einführung eines automatischen Sozialausgleichs aus Steuermittel
  • Pharmaindustrie, Pharmagroßhandel und Apotheken werden zu Einsparungen in die Pflicht genommen
  • Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen auf das Niveau von 2010 für die beiden kommenden Jahre
  • der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird gedeckelt
  • die Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird begrenzt

Zu all den mehr oder wenigen beitrags- oder kostenorietierten Punkten hat sich jedoch noch ein kleiner Passus mit eingeschlichen: der Wegfall der 3-jährigen Wechselfrist beim Wechsel von der gesetzlichen (GKV) indie private Krankenversicherung (PKV). Diese von Ulla Schmidt eingeführte Mindestverweildauer in der GKV wurde von Doc Rössler wieder gekippt. So können Sie als Angestellter künftig bereits dann in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAVG) in einem Jahr überschreitet. Die JAVG beträgt im kommenden Jahr 49.500 € (2010: 49.950 €). Als erstmalig Beschäftigter mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze, kann man sich auch sofort privat krankenversichern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird zum 01.01.2011 in Kraft treten.

Damit wir uns richtig verstehen: aus unserer Sicht spricht nichts gegen einen Wechsel in die Private Krankenversicherung. Dennoch sollten Sie sich nicht durch Befristungen und Termindruck verrückt machen lassen. Der Wechsel in die PKV sollte gut durchdacht sein, alle Vor- und Nachteile sollten dabei bedacht werden und die Auswahl des Privaten Krankenversicherers sollte besonders gründlich erfolgen. Ein Fehlentscheidung und ein späterer Wechsel des Versicherers können nämlich deutlich mehr kosten, als einige Monatsbeiträge in der GKV.

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Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart Freiberufler & Gewerbe Geldanlage Honorarberatung Private Sachversicherung

Der Honorarberater – immer eine gute Wahl?

Unter diesem Titel erschien am Sonntag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Artikel von Nadine Oberhuber – allerdings ohne Fragezeichen. Wir bei Claritos bieten ebenfalls Honorarberatung an, doch meinen wir, dass es nur redlich ist, auch die Nachteile der Honorarberatung deutlich zu machen, so dass Sie sich als Kunde ein Bild von den Vor- und Nachteilen machen können. Damit sind Sie in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Lösung für Sie die beste ist.

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Geldanlage

Claritos Kapitalmarktbericht Q3.2010

Im zurückliegenden Quartal konnten Aktienmärkte weiter zulegen. Die Renditen von deutschen oder amerikanischen Staatspapieren sind gleichzeitig auf Rekordtiefs gesunken.

Immunsystems der Kapitalmärkte stabilisiert sich

Zunächst verlief die Berichtssaison überwiegend positiv und hat in fast allen Fällen die Erwartungen der Investoren übertroffen. Ebenso erfreulich war zu Beginn des Quartals der positiv verlaufene Stresstest der Banken, was wiederum zu einer Zunahme des Vertrauens am Interbankenmarkt führte. Nach der Berichtssaison richtete sich der Fokus wieder mehr auf die Konjunkturdaten. So meldete etwa China eine sinkende Rohstoffnachfrage und rückläufige Häuserpreise und Notenbankchef Ben Bernanke verkündete eine Abschwächung der US-Konjunktur. Noch zu Beginn des Jahres hätte jede dieser schlechten Nachrichten mit einem Donnerschlag ihren Nachhall auf dem Parkett gefunden. Nun allerdings zeigten die Aktienmärkte eine neue ungeahnte Widerstandskraft und trotzen weitgehend diesen Nachrichten.

Nachfrage nach Staatsanleihen ist enorm

Die Wachstumsbedenken der US-Notenbank schürten die Angst der Investoren vor dem Szenario eines sogenannten „Double Dip“ – einer Rückkehr in die Rezession. Vor allem Staatsanleihen erstklassiger Bonität profitierten von der „Flucht in den sicheren Hafen“. Die starke Nachfrage nach solchen Staatsanleihen führte dazu, dass sich die Renditen deutlich verringerten und neue historische Tiefststände erreichten. So verzeichnete beispielsweise die 10-jährige deutsche Bundesanleihe zwischenzeitlich eine Rendite von 2,09 Prozent. Ob das Ende der „Staatsanleihen-Rallye“ bereits bevorsteht, ist schwer zu sagen, denn solange die Angst herrscht, dass es zu einer erneuten Rezession kommen könnte, behalten Staatsanleihen sehr guter Bonität ihre Anziehungskraft.

Höhenflug des Goldes hält an

Der Goldpreis hat sich auch im letzten Quartal in ungewohnten Höhen bewegt und überstieg letzten Monat erstmals die Marke von 1300 Dollar. Die Gründe hierfür liegen vor allem an der Schuldenkrise der Eurozone, die noch lange nicht ausgestanden ist, was die Herabstufung des Kreditratings von Spanien durch die Ratingagentur Moody’s zeigt, aber auch an den Spekulationen über weitere Geldspritzen der US-Notenbank. Neuerdings haben auch US-Anleger Gold für sich entdeckt, um sich gegen einen schwachen Dollar abzusichern. Neben Gold blieben aber auch andere Rohstoffe, wie Silber und Platin gefragt.

Fazit und Ausblick

Aufgrund der Fundamentaldaten hätten zumindest die US-Aktien zuletzt unter Druck geraten müssen. Auf Grund konjunktureller Probleme wird sich ihr Wachstum abschwächen, aber verhalten fortsetzen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall in eine Rezession in den USA oder in der Eurozone derzeit gering. Dieses Szenario hat zur Folge, dass die Zentralbanken die Zinsen zunächst niedrig halten können, um die Wirtschaft zu stützen. Folglich werden die Schwellenländer Asiens, allen voran China weiterhin die Lokomotive der Weltwirtschaft bleiben.

Haftungsausschluss: Der Claritos Quartalsbericht stellt keine Kaufaufforderung dar. Wir weisen darauf hin, dass wir vor einem Kauf in jedem Fall die Teilnahme an einer Beratung empfehlen, die Ihre Anlegerinteressen analysiert, auf mögliche Risiken hinweisen wird, und aus der eine fundierte Produktempfehlung folgt.

2010-03 Claritos Quartalsreport

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Allgemein Altersvorsorge Kranken & Pflege Urteile sonstige

Lebt in vollen Zügen, feiert. Lasst es krachen. Ignoriert alle Vorsorge- und Anlageangebote.

Harald Martenstein fordert im ZEIT Magazin Nr. 43 alle jungen Leser auf, endlich dem Vorsorgehype zu widerstehen, und das Geld im Hier und Jetzt zu verjubeln. Wir sagen: betrachtet man die Erfahrung, die Herr Martenstein gemacht hat, dann ist seine Schlußfolgerung sehr richtig.

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Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Wenn gesetzliche Krankenkassen die freie Arztwahl einschränken.

… dann ist das juristisch in Ordnung. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat am 15. April 2010 rechtskräftig beschlossen (Az.: L 5 KR 5/10 B ER), dass Gesetzliche Krankenkassen in Einzelfällen aus Kostengründen dazu berechtigt sein können, die freie Arztwahl einzuschränken. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Kassen mit bestimmten Krankenhäusern spezielle Versorgungsverträge für die Behandlung mit einem besonders teuren Medikament abgeschlossen haben.

Eine Versicherte litt unter einer altersbedingten feuchten Makuladegeneration (AMD). Von dieser Augenkrankheit sind allein in Deutschland ca. zwei Millionen Menschen betroffen. Die Erkrankung führt zu einem schnellen Verlust des zentralen Sehens und kann unbehandelt eine Erblindung zur Folge haben. Für die Behandlung ist hierzulande derzeit ausschließlich ein Mittel namens Lucentis® zugelassen – ein teures Medikament. Eine dreimalige Injektion des Medikaments, welche mindestens erforderlich ist, um auch nur ein halbwegs befriedigendes Ergebnis zu erzielen, kostet etwa 3.200 Euro.

Um die Kosten für eine solche Behandlung in Grenzen zu halten, kann sie von frei praktizierenden Ärzten derzeit in der Regel nicht abgerechnet werden. In Bundesländern wie Sachsen-Anhalt haben Krankenkassen daher Versorgungsverträge mit einzelnen Kliniken abgeschlossen, in denen sich die Erkrankten behandeln lassen können. Dort wird eine Ampulle des Medikaments aus Kostengründen jedoch in zwei Einzeldosen aufgeteilt. Diese Methode hielt die Klägerin für unzumutbar. Denn nach ihrer Auffassung war die Behandlung ihrer Augenkrankheit durch eine nur halbe Dosis von geringerer Qualität als bei der Injektion einer kompletten Dosis. Sie wollte sich daher von ihrem Augenarzt mit Lucentis® behandeln lassen. Denn dieser hielt eine Halbierung der Dosis ebenfalls für nicht ausreichend.

Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch ihren Augenarzt lehnte die Krankenkasse der Klägerin jedoch ab und verwies die Versicherte vielmehr auf eine Behandlungsmöglichkeit durch die Universitätsklinik Halle, mit welcher die Kasse einen Vertrag über die Behandlung mit dem Medikament abgeschlossen hatte. Die Klägerin argumentierte, dass ihr ein gesetzliches Recht auf freie Arztwahl zustehe. Dies ließ die Kasse ebenfalls nicht gelten.

Vor Gericht erlitt die Frau eine Niederlage. Nach Ansicht des Gerichts durfte es die Krankenkasse zu Recht ablehnen, die Kosten für eine Behandlung durch den Augenarzt der Klägerin zu übernehmen. Denn dadurch wäre die Therapie fast doppelt so teuer geworden wie im Fall einer Behandlung durch die von der Kasse vorgeschlagenen Uni-Klinik. Die Richter waren auch davon überzeugt, dass eine Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen nicht zwangsläufig zu einem schlechteren Behandlungsergebnis führt. Die Ausstattung und die gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik sind den Möglichkeiten eines frei praktizierenden Arztes zwangsläufig überlegen. Wegen der ungleich geringeren Kosten muss die Versicherte ferner hinnehmen, dass ihre freie Arztwahl eingeschränkt wird. Das gebietet das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen.

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Geldanlage Immobilien Interessante Produkte

AXA Immoselect – ein offener Immobilienfonds in Zeiten der Fondsschließung

Axa Investment Managers hat heute folgendes mitgeteilt:

  1. AXA Investment Managers bestärkt trotz der derzeitigen Unruhe im Markt das Bekenntnis zur Wiedereröffnung von AXA Immoselect
  2. Anteilspreisänderung 25.10.2010

Die Unruhe am Markt zugenommen, ausgehend von der Ende September veröffentlichten Entscheidung eines Mitbewerbers, einen offenen Immobilienfonds nach Ablauf der zweijährigen Suspendierungsmöglichkeit auflösen zu wollen. Am vergangenen Freitag wurde zudem bekannt, dass ein weiterer Wettbewerber ebenfalls die Auflösung eines Fonds beschlossen hat.

Wie ist diese Entwicklung zu verstehen?

  • Offene Immobilienfonds wurden nicht konzipiert um plötzlich und kurzfristig große Vermögensgegenstände zur Schaffung von Liquidität freizusetzen. Der Anlageklasse Immobilien sind große Einzelvolumen und eine relativ geringe Fungibilität sowie hohe Transaktionskosten eigen. Immobilien sollten alleine schon aus diesen Gründen mittel- bis langfristig gehalten werden.
  • Insbesondere in rezessiven Immobilienmarktzyklen sind Veräußerungen großer Immobilienbestände performanceschädlich, schwächen die Ertragskraft des Fondsvermögens und führen zu einem Vertrauensverlust. So entsteht eine negative Spirale, die zu einem noch höheren Liquiditätsbedarf führt und die Performancesituation des Fonds weiter belastet.
  • Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Immobilienanlagen grundsätzlich für den Anleger in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu einer stabilen Ertragslage führen. Der Sachwertcharakter hat auf mittlere bis lange Sicht eine stabilisierende Wirkung. Die Stimmigkeit dieser Aussage haben wir in den vergangenen Geschäftsjahren des AXA Immoselect, wie auch des AXA Immosolutions unter Beweis gestellt.

Was bedeutet diese Entwicklung nun konkret für AXA Immoselect?

  1. AXA Immoselect kann zunächst bis zum 16. November 2011 die Anteilscheinrücknahme suspendieren. Das heißt, es stehen bis dahin noch knapp 13 Monate zur Verfügung, um den Fonds für eine Wiedereröffnung auszurichten.
  2. Sehr klar war uns, dass es im Zuge der auslaufenden zweijährigen Suspendierungsmöglichkeit einiger Wettbewerber im Herbst 2010 zu erneuter Unruhe im Markt kommen würde. Die Erfahrungen, die jetzt gemacht werden, werden wir bei der erfolgreichen Neuaufstellung des AXA Immoselect beachten. Insofern ist es für uns positiv, jetzt noch Zeit für die weitere Feinabstimmung eines Wiedereröffnungskonzeptes zu haben. Dies gilt auch im Hinblick auf das noch nicht beendete Gesetzgebungsverfahren zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz.
  3. Entsprechend haben wir im Sinne und zum Schutze unserer Investoren Abstand von Immobilienverkäufen zu nicht angemessenen Bedingungen genommen.
  4. Wir nutzen die Zeit, weiter an Modellen zu arbeiten, um den unterschiedlichen Interessenlagen der Investoren gerecht werden zu können, ohne aber die Attraktivität des Fonds für bestandswillige und neue Investoren zu stark zu beeinträchtigen. Der Fonds soll weiterhin für den bestandswilligen Anleger insbesondere auf mittlere und lange Sicht möglichst attraktiv bleiben, um auch den rückgabewilligen Anlegern eine adäquate Ausstiegs-Möglichkeit bieten zu können. Kurzfristige Marktbewegungen in Verbindung mit rückgabewilligen Kunden sollen möglichst nicht dazu führen, dass der Langfristcharakter der Anlage ausgehebelt wird. Wir zielen darauf ab, die negative Spirale zu durchbrechen.
  5. AXA Investment Managers steht fest zu dem Vorhaben, den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect in einem gesicherten Konzept wieder erfolgreicher am Markt zu platzieren. Die wichtigsten Faktoren dazu werden sein:  professionelles Immobilienmanagement, zukunftsorientierte Strategie, transparente Kommunikation, weitere Stabilisierung der Immobilienmärkte und als nicht zu unterschätzendes Element Ruhe und Besonnenheit bei den Anlegern sowie das richtige Timing für die Maßnahmen.
  6. Ihre Anleger können sich auch in schwierigen Situationen auf das AXA Real Estate Netzwerk mit mehr als 500 hochprofessionellen Mitarbeitern in Europa verlassen. AXA Real Estate ist in nahezu jedem Immoselect-Investitionsland vor Ort mit eigenem Personal vertreten. Dies bringt große Vorteile bei der Verfolgung der Fondsinteressen und der Steuerung von Dienstleistern. Die Nutzung der europaweiten Organisation für unsere Produkte ist Geschäftsprinzip und letztlich eine besondere Form von Unterstützung.

Gerade aufgrund der jüngsten Branchenentwicklungen sind wir davon überzeugt richtig zu handeln. Wir verstehen uns auch in der schwierigen Marktsituation als „Treuhänder“ der uns anvertrauten Gelder und werden weiter daran arbeiten, das zwischenzeitlich zurückgegangene Anlegervertrauen in unser Produkt zu verbessern. Ihr Feed-Back der letzten Monate zeigt uns, dass wir hier bereits wieder auf dem richtigen Weg sind.

Die Verlässlichkeit eines offenen Immobilienfonds setzt aber neben dem Regelwerk des Produktes zur Fristentransformation auch das unbeirrte Management eines langfristig ausgelegten Immobilienportfolios sowie ein vorhersehbares stabiles Verhalten der Anleger voraus. Daher sind wir als Ihre Fondsgesellschaft gemeinsam mit Ihnen als Investorenvertreter oder Investor dazu aufgerufen, uns weiter besonnen und nachhaltig, das heißt mittelfristig planbar zu verhalten. So wird es uns gemeinsam gelingen, das über die Jahre professionell aufgebaute und gemanagte Produkt AXA Immoselect mit seinem erstklassigen Immobilienbestandsportfolio und die einmalige Anlageklasse Offener Immobilienfonds zu sichern, um die wir seit langem weltweit beneidet werden.

Anteilspreisänderung 25.10.2010

Zu Ihrer weiteren Information erhalten Sie Ende der Woche den Monatsreport zu AXA Immoselect, in dem wir unter anderem über die Bewertungen des Monats Oktober berichten. Soviel vorab: Es wurden im Laufe des Monats Oktober sechs Immobilien mit rund 420 Mio. Euro Verkehrswert bewertet. Alle Bewertungen des Monats Oktober wurden bereits in das Fondsvermögen eingebucht. Die heutige Anteilspreisreduzierung in Höhe von 8 Cent resultiert aus der turnusmäßigen Nachbewertung eines Hotels in Mailand, bei dem der jetzt festgestellte Verkehrswert in Höhe von 87,88 Mio. Euro um 5,66 Mio. Euro niedriger liegt als der Verkehrswert des vorigen Jahres und der turnusmäßigen Nachbewertung einer Büroimmobilie in Rom, deren Verkehrswert sich um 410.000 Euro erhöht hat.

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