Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat auf dem 63. Deutschen Anwaltstag am 14.-16. Juni 2012 in München angekündigt, dass Anwälte und Gerichte bald teurer werden. Der Gesetzentwurf zur Kosten-Rechtsmodernisierung soll noch in diesem Sommer veröffentlicht werden. Gegenüber dem Handelsblatt sagte die Ministerin, dass die Anwaltshonorare um fast 11 % angehoben werden sollen. Gleichzeitig fordern die Länder eine Erhöhung der Gerichtsgebühren von fast 20 %.
Kategorie: Recht & Steuern
Urteile zu versicherungsrechtlichen Streitfällen, relevante Gesetzgebung zu Versicherungen
Immer wieder gehen spektakuläre Fälle durch die Medien, bei denen prominenten Managern strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird. Doch auch Führungskräfte kleiner und mittelständischer Unternehmen kann es treffen. Dass seit einigen Jahren auch mittelständische Unternehmer, Gewerbetreibende und sogar Handwerksbetriebe ins Visier der Strafverfolger geraten, ist laut Severin Moser, Vorstand der Allianz Deutschland AG, vor allem eine Folge neuer Gesetze und verschärfter Haftungsregelungen.
Glaubt man Umfragen, haben acht von zehn Erwachsenen die Sorge, im Pflegefall auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Aber nur zwei von hundert Menschen haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Alle anderen verdrängen, dass neben den körperlichen, seelischen und organisatorischen Belastungen einer Pflegebedürftigkeit häufig finanzielle Probleme hinzukommen.
Die derzeit über 1,2 Millionen an Demenz Erkrankten können ab 2013 mit mehr Unterstützung aus der Pflegekasse rechnen. Damit soll die bisher vor allem auf körperliche Gebrechen ausgerichtete Unterstützung im Pflegefall ausgeweitet werden.
Männer und Frauen sind doch gleich – zumindest in der Kalkulation neuer Versicherungstarife. Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherer ab Ende 2012 nicht länger nach Geschlecht unterschiedliche Beiträge verlangen dürfen. Bislang haben deutsche Versicherungsunternehmen in vielen Sparten für Männer und Frauen getrennt kalkuliert.
Noch gilt in Deutschland grundsätzlich das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) – als einzigem Land in der EU. Das Verbot ist eine auf § 81 Absatz 2 VAG beruhende Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Danach kann die Aufsichtsbehörde „allgemein oder für einzelne Versicherungszweige den Versicherungsunternehmen und Vermittlern von Versicherungsverträgen untersagen, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren“.
Der zweite Teil unserer Serie beschäftigt sich mit der europäischen Situation und möglichen Auswirkungen auf Regulierungsmaßnahmen in Deutschland. Dazu wird ein Blick auf andere EU-Staaten geworfen und geplante EU-weite Vorgaben beleuchtet, die möglicherweise analog der EU-Vermittlerrichtlinie auch in deutsches Recht umgesetzt werden könnten.
In Reaktion auf die Finanzkrise, kritische Medienberichte und infolge anhaltender Diskussion über eine provisionsorientierte Vermittlung in der Versicherungsbranche sind viele Verbraucher verunsichert. Dazu kommen einfachere Vergleichsmöglichkeiten sowie umfassende Informationen, Empfehlungen oder Kritiken in Foren und Chats auf zahlreichen Internetportalen. Kunden werden kritischer und schauen auch bei den Kosten für ihre Versicherungen genauer hin.
Honorar oder Provision oder ein Hybridmodell für die Beratungsvergütung? Die Zukunft von Maklern und Vermittlern von Finanzdienstleistungen steht unter dem Aspekt “Vergütung” möglicherweise an einem Scheideweg. Und damit kann sich in Anlehnung an Shakespeares Hamlet für einige auch die Frage von Sein oder Nichtsein stellen. Uns freut diese Entwicklung – denn wir haben uns schon frühzeitig auf eine kundenorientierte Beratung eingestellt.

Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, hat dies insbesondere in der privaten Krankenversicherung (PKV) und für die Kfz-Haftpflichtversicherung Auswirkungen. Und für Sie als Versicherte ausgesprochen positive.

Ohne sie geht kulturell, sozial und anderweitig so gut wie gar nichts mehr: die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen. Heutzutage engagieren sich bereits ca. 23 Millionen Bundesbürger ehrenamtlich – in sozialen Einrichtungen, in Sport- oder anderen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Dafür werden diese Menschen zu Recht als eine wesentliche Stütze der Gesellschaft gefeiert und ihnen von vielen Seiten für ihre Unterstützung gedankt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 24. Januar 2011 (Az.: 10 U 973/10) entschieden, dass im Falle seines Ablebens eines Versicherten sein geschiedener Ehegatte die Leistungen aus einer privaten Renten- bzw. Lebensversicherung erbt, wenn nach einer Scheidung keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass dieser bei Vertragsabschluss als Begünstigter genannt wurde. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit erneut geheiratet hat.