Dienstwagen und Boni waren gestern. Betrieblicher Krankenschutz (bKV) steht heute bereits für 42 Prozent der deutschen Arbeitnehmer ganz oben auf der Agenda, wenn es um Entscheidungskriterien für einen Arbeitgeberwechsel geht. Eine große Mehrheit – 82 Prozent der Beschäftigten – würde dabei ein arbeitgeberfinanziertes Modell bevorzugen, was natürlich wenig überraschend ist. Zu diesen Ergebnissen kam jüngst eine Umfrage im Auftrag einer Krankenversicherung unter 1.000 Arbeitnehmern hierzulande.
Kategorie: Beratungsfelder
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Claritos Kapitalmarktbericht Q4.2012

Die Aktienmärkte konnten im vierten Quartal ihren Aufwärtstrend des dritten Quartals fortsetzen. Trotz erheblicher Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsländern sorgt der Eurorettungsschirm für Stabilität und Beruhigung der Märkte. Insgesamt schlossen die Märkte, trotz zeitweise hoher Volatilitäten, das Jahr 2012 deutlich positiv ab.
Bereits bevor ein Versicherungsfall eintritt, sollte der versicherte Kunde nicht nur seine möglichen Leistungen, sondern eben auch seine wichtigen Pflichten kennen. Damit er im Schadenfall alles “richtig macht”. Denn auch wenn ihm vertraglich und prinzipiell für einen Schaden eine Entschädigung zusteht, muss er sich an so genannte Obliegenheitspflichten halten; ansonsten muss er mit möglichen Nachteilen oder Konsequenzen bis zum (prozentualen) Wegfall seines Versicherungsschutzes rechnen. Wichtige Aspekte dazu regelt bereits – unabhängig vom individuellen Vertrag – das VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz).

Keine Frage, die Anforderungen an das moderne Berufsbild steigen. Und damit verbunden auch die psychischen und physischen Belastungen. Denn ständige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit, Mails und Anrufe nach Feierabend oder am Wochenende fordern ihren Preis. Und immer mehr Arbeitnehmer haben an den Folgen dieser Prozesse zu leiden, wie eine Studie – initiiert von der AOK – zeigt.
Unter dem reißerischen Titel „Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge bringt nichts“ veröffentlichte der Arbeitsrechtsprofessor (sic!) Ulrich-Arthur Birk in der Süddeutschen einen Artikel über die fehlende Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Wie auch schon in der Debatte zur Rendite bei Riesterrenten schafft Herr Birk vor allem eins: er bringt sich selbst ins Gespräch. Die Süddeutsche wird es ihm danken. Wir ascheune unss an, ob der professor auch inhaltlich etwas zur Sache beizutragen hat.
Helmut Schmidt ermunterte Anfang November im hamburger Michel die Deutschen dazu, weniger zu arbeiten und mehr Geld auszugeben. Darüber berichtet zum Beispiel das Hamburger Abendblatt (für Abonnenten: Abendblatt vom 09.11.2012 ). Wir präsentieren in unser losen Reihe zur betrieblichen Altersvorsorge heute die passende Lösung dazu: Arbeitszeitkonten.
Da brauchen Sie nicht länger drüber lächeln! Schließlich ist im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vieles möglich. Das denken auch immer mehr Arbeitnehmer und Angestellte – und deshalb steigt ihr Interesse an optionalen Zusatzleistungen im Rahmen der bKV.
Nachdem wir gestern deutlich gemacht haben, dass bei einer Einkommenserhöhung lediglich 45% des Mehraufwands bei unserer Beispielkundin Frau Zuverlässig ankommen („Mehr Netto vom Brutto – das Problem„), stellen wir Ihnen heute eine mögliche Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung vor: betriebliche Altersvorsorge (bAV).
In unserer losen Folge zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden wir heute ein ganz simples Beispiel darstellen, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse haben sollten, bei der nächste Gehaltserhöhung über den Spielraum nachzudenken, den die bAV bietet.
Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a des BetrAVG und die daraus abgeleitete Haftung des Arbeitgebers, wenn er seine Mitarbeiter nicht über diese Möglichkeit aufklärt, ist seit Einführung der Gesetzesänderung vor zehn Jahren Gegenstand zahlreicher Debatten. Nicht umsonst haben viele Anbeiter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) diesen Haftungsanspruch als Einstiegspunkt gewählt, um mit Betrieben ins Gespräch zu kommen. Doch wie sieht es tatsächlich aus? Ist der Arbeitgeber nur zur Durchführung verpflichtet oder muss er seine Arbeitnehmer sogar aktiv informieren?
Geht ein wichtiger Schlüssel verloren, kostet das Zeit und Nerven. Eine gute Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der Verlust nicht auch noch ins Geld geht. Wer seinen Haus- oder Wohnungsschlüssel verliert, sollte so schnell wie möglich ein neues Schloss einbauen lassen, wenn er den Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung nicht gefährden will.
Bereits bevor ein Versicherungsfall eintritt, sollte der versicherte Kunde nicht nur seine möglichen Leistungen, sondern eben auch seine wichtigen Pflichten kennen. Damit er im Schadenfall alles “richtig macht”. Denn auch wenn ihm vertraglich und prinzipiell für einen Schaden eine Entschädigung zusteht, muss er sich an so genannte Obliegenheitspflichten halten; ansonsten muss er mit möglichen Nachteilen oder Konsequenzen bis zum (prozentualen) Wegfall seines Versicherungsschutzes rechnen. Wichtige Aspekte dazu regelt bereits – unabhängig vom individuellen Vertrag – das VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz).