Immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen.
Kategorie: Recht & Steuern
Urteile zu versicherungsrechtlichen Streitfällen, relevante Gesetzgebung zu Versicherungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Az.: IV ZR 17/13), dass für alle zwischen 2002 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen (LV) beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkaufswert die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten dürfen. Damit folgt der BGH seiner Linie, die er bereits für die Tarifgeneration 1994 bis 2001 mit Urteil vom 12. Oktober 2005 vorgezeichnet hatte. Damals ging es auch um die Frage, wie im Falle rechtsunwirksamer Klauseln in den Versicherungsbedingungen der Rückkaufswert von Lebensversicherungen bei Kündigung zu berechnen ist.
Das Landgericht Coburg hat am 21. November 2012 entschieden (Az.: 13 O 341/12), dass ein Kunde, der in einem Laden von einem freundlichen Hund bedrängt wird und deswegen zu Schaden kommt, einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat.
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 9. Juli 2013 (Az.: S 25 KR 191/09) entschieden, dass der Anspruch gesetzlicher Krankenversicherter auf ärztliche Behandlungen und Untersuchungen nicht unbeschränkt ist. Das gilt auch dann, wenn einem schwer kranken Versicherten von seinem Arzt ausdrücklich eine bestimmte Methode der Diagnose empfohlen worden ist.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2010 entschieden (Az.: 5 LA 313/11), dass Beihilfeberechtigte nur einen Anspruch auf Zahlung von Beihilfe für eine Verkleinerung eines großen Busens haben, wenn die Maßnahme aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist.
Nachgefragt
Oft ist zu lesen, dass Versicherer Leistungen bei Berufsunfähigkeit verweigern. Was ist dran an diesem Vorwurf? Wir haben Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Sozietät Wolter Hoppenberg, um eine Einschätzung gebeten.
Für einen Moment sah es fast so aus, als wäre eine der häufigsten und beliebtesten Vorsorgeformen der Deutschen in Gefahr: die Lebensversicherung. Zumindest berichteten manche Medien so und machten die anhaltende Niedrigzinsphase dafür verantwortlich, die es den Versicherungsunternehmen angeblich äußerst schwer mache, zugesagte Renditen zu zahlen.
Die Siesta verschwindet! Seit Generationen ist es in Südeuropa Tradition, zur Mittagszeit die Arbeit zu unterbrechen, und zwar nicht nur für ein halbes Stündchen zum schnellen Imibiss, wie wir das in Deutschland gewohnt sind. Nein, in Spanien, Italien und den Nachbarländern wird vor 4 Uhr nachmittags keinesfalls die Arbeit wieder aufgenommen. Dafür ist Zeit, nach Hause zu gehen, mit der Familie oder Freunden zu essen, zu ruhen, Kaffee zu trinken, zu rauchen und was einem noch so einfällt. Nebenbei bemerkt: ist das vielleicht auch der Grund für höhere Geburtenraten als bei uns? Jedenfalls beginnt diese Bastion der Muße zu bröckeln.
Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 23.10.2013 (Az: 4 K 741/11) die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Wertpapiergeschäfte für verfassungswidrig erklärt, bei denen bereits am 31.03.1999 die bisher geltende sechsmonatige Spekulationsfrist abgelaufen war.
Das Sozialgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 19. März 2013 (Az.: S 11 KR 1878/11) entschieden, dass ein gesetzlicher Krankenversicherer, der seine Dienste privat abrechnet, dazu verpflichtet ist, die Kosten der privatärztlichen Behandlung zu übernehmen, wenn eine medizinisch notwendige Operation nur von einem Arzt durchgeführt wird.
Ehrenamt macht Fiskus schlank
Engagieren Sie sich auch nach Feierabend ehrenamtlich? Der Fiskus födert das nicht nur für die Mitarbeit in Vereinen. Dabei sind zwei Pauschalen als wichtigste Förderregelung anzuwenden. Wir zeigen Ihnen die Details.
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Beschluss vom 20. Juni 2012 entschieden (Az.: IV ZR 150/11), dass ein Gebäudeversicherer im Schadenfall von der Leistungsverpflichtung frei wird, wenn ein Versicherter die beabsichtigte Umnutzung eines Bürogebäudes in ein Bordell nicht umgehend anzeigt. Der Versicherer ist ferner zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.