Das Amtsgericht Gummersbach hat mit Urteil vom 30. Oktober 2010 entschieden (Az.: 18 C 17/10), dass ein Kfz-Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht an das erteilte Regulierungsverbot seines Versicherten gebunden ist, da es in der Regel im freien Ermessen des Versicherers liegt, ob und in welcher Höhe er einen Schaden reguliert.

