Kategorien
Geldanlage Immobilien Private Steuern

Denkmalschutz ist Steuerschutz

Lust auf ein eigenes Denkmal? Es muss nicht immer ein Schloss oder ein zerfallener Bauernhof sein. Denkmalimmobilien gibt es auch mitten in der Stadt. Sie haben meist Charme und die meisten Investoren schrecken aufgrund möglicher Auflagen vor einem Kauf zurück. Steuerlich ist der Kauf jedoch sehr lukrativ. So gilt es abzuwägen, ob die baulichen Einschränkungen nicht durch die steuerlichen Vorteile aufgewogen werden.

Kategorien
Kranken & Pflege Urteile Versicherung

Urteil des Bundessozialgerichts zu Gunsten der privaten Krankenversicherung

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (Az.: B 4 AS 108/10 R), dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Anspruch darauf hat, dass der Träger der Grundsicherung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe übernehmen muss.

Seit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wett-bewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) haben Privatversicherte ein finanzielles Problem, wenn sie hilfebedürftig werden. Anders als früher werden sie nicht mehr automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Sie bleiben verpflichtet, eine private Krankenversicherung aufrecht zu erhalten. Der Träger der Grundsicherung übernimmt einen Teil der Kosten in Höhe von ca. 130,- € im Monat. Verbleibende Beiträge mussten Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-Empfänger bisher von ihrer Grundsicherung bezahlen.

Der Basistarif ändert nichts daran, denn in diesem ist zwar laut § 12 Absatz 1c VAG eine Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit vorgesehen. Aber der Grundsicherungs-Träger wurde gesetzlich nur verpflichtet, zum verbleibenden hälftigen Beitrag den Beitrag zu übernehmen, „der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen ist“. Das bedeutet jedoch faktisch, dass auch vom halbierten Beitrag zum Basistarif ein bedeutender Anteil entweder vom Hilfsbedürftigen selbst aufgebracht werden muss – oder gar nicht bezahlt wird. Dann muss allerdings der Krankenversicherer immer noch nach § 193 Absatz 6 VVG „Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ übernehmen.

Sozial- und Landessozialgerichte haben in verschiedenen Verfahren zu Gunsten von Hilfsbedürftigen entschieden, dass die Träger der Grundsicherung nicht nur 130,- €, sondern die vollen, verbleibenden Beiträge zum Basistarif übernehmen müssen.

Das Bundessozialgericht hat im Fall eines selbstständigen Rechtsanwalts eine Entscheidung getroffen, der im Jahr 2009 Grundsicherung für Arbeitssuchende benötigte. Dieser hatte laut Pressemitteilung des Gerichts eine private Krankenversicherung mit 207,39 € Beitrag abgeschlossen, durfte aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das BSG stufte die nicht vorhandene Regelung zum offenen Beitragsanteil als „gesetzesimmanente Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften“ ein. Die Begründung des GKV-WSG lässt nicht erkennen, dass es Absicht des Gesetzgebers gewesen sein soll, hilfebedürftige Privatversicherte im Regen stehen zu lassen. Im Gegenteil: gerade zum Basistarif sei ausgeführt worden, dass Ziel sei, dass „die Betroffenen finanziell nicht überfordert werden“.

Ferner würde das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht erreicht, wenn der Gesetzgeber Personen zum Abschluss einer von ihnen nicht bezahlbaren Versicherung zwingt. Das Gericht verweist weiter auf die Regelung für freiwillig gesetzlich Versicherte, bei denen auch im Fall der Hilfsbedürftigkeit keine eigenen Beiträge mehr verlangt werden, und fordert, durch analoge Anwendung auch hilfsbedürftigen Privatversicherten das Existenzminimum zu sichern.

Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) begrüßte in einer Stellungnahme diese Entscheidung. Das Gericht „schafft endlich Klarheit zu Gunsten der Hilfebedürftigen: Zu ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum gehört ein angemessener Krankenversicherungsschutz“. Es könne nicht sein, dass der Sozialstaat durch eine „künstliche“ Kürzung seiner Zuschüsse die Aufgabe der Sicherung des Existenzminimums auf die Krankenversicherung abwälzt, und zwar sowohl im Fall der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung. Allerdings, diesen Seitenhieb kann sich der Verband nicht verkneifen, erhalte die gesetzliche Krankenversicherung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung „Milliardenzuschüsse“. Weiter fordert der PKV-Verband den Gesetzgeber auf, zu handeln und die Regelungslücke zu beseitigen.

Kategorien
Geldanlage

ad hoc: Inflation in China

Es wird häufig erwähnt, dass man, um China zu regieren, die Wirtschaft in Schwung und die Inflation niedrig halten muss. Letzteres dürfte anscheinend leichter sein als erwartet. Die gestern publizierten CPI (Consumer Price Index) oder Inflationszahlen für China lagen mit 4,9% deutlich unter den Erwartungen, welche bei 5,4% gelegen hatten. Nach etwas detaillierterer Recherche erkennt der engagierte Analyst allerdings schnell, das die chinesische Regierung den Warenkorb, welcher zur Inflationsberechnung verwendet wird, seit dem letzten Mal etwas verändert hat. Besonders die Gewichtung von Lebensmitteln wurde reduziert (-3,4%).

Es scheint, dass die Chinesen entschieden haben, weniger Lebensmittel zu sich zu nehmen… !?! Dürfen wir uns nun global über sinkende Lebensmittelpreise freuen, nun da ein 1,3 Milliarden Volk entschieden hat, 3,4% weniger zu essen? Wahrscheinlich nicht, aber es ist mal wieder eine Erinnerung, dass der Warenkorb zur Inflationsmessung verändert werden kann um die Ziele von Regierungen zu erfüllen.

Fazit: Es ist nach wie vor mit fiskalpolitischen Maßnahmen in China zu rechnen, da die Inflation über dem Inflationsziel von 4% für 2011 liegt, allerdings könnten diese weniger agressiv als bisher erwartet ausfallen.

Kategorien
Geldanlage Interessante Produkte

ad hoc: Offene Immobilienfonds weiterhin unter Druck

Nach wie vor herrscht im offenen Immobilienfonds Sektor rechtliche Unsicherheit. Geschlossene Produkte bleiben geschlossen, zumindest, bis eine Rechtssicherheit geschaffen worden ist. In der letzten Woche hat unser Fondsresearch 3 Kapitalanlagegesellschaften getroffen und berichten Ihnen Folgendes:

Axa Immoselect

Letzten Mittwoch erreichte das Fondsresearch die Nachricht durch Fondsprofessionell Online, dass der Wert des AXA ImmoSelect aufgrund von Neubewertungen verschiedener Immobilien um 60 Cent oder 1% des Portfolios nach unten korrigiert werden müsse. Dies ist selbstverständlich primär eine negative Nachricht, sollte aber nicht überbewertet werden. Die augenblicklich durchgeführten Bewertungen werden mit sehr marktnahen Parametern durchgeführt. Der Gutachter muss davon ausgehen, dass der Fonds die Immobilien in nächster Zeit veräussern wird. Potential für Wertsteigerungen müssen hierbei ausser Acht gelassen werden.

Unser Fondsresearch geht davon aus, dass das in den Bundesrat eingegebene Gesetz die Bedürfnisse des Immoselect nicht erfüllt. Es kann nicht verhindern, dass signifikante Mittelabflüsse eine Totalliquidierung des Fonds mit sich ziehen würden. Aus unserer Sicht ist die einzige Möglichkeit für den Fonds, in Zusammenarbeit mit der BaFin, eine Lösung für die Investoren zu finden, die auch weiterhin investiert bleiben wollen.

Sollte hier keine Lösung erzielt werden können, ist eine Abwicklung des Fonds die wahrscheinliche Konsequenz. Dies muss allerdings nicht notwendigerweise ein negatives Resultat für die Investoren sein. Dieser Schritt würde dem Fonds über einen Zeitraum von 3 Jahren die Zeit geben, das Portfolio geordnet zu liquidieren und über diesen Zeitraum vernünftige Preise für die Immobilien zu erzielen. Die erzielten Erlöse würden dann in regelmäßigen Intervallen an die Investoren zurückgeführt.

Commerzreal Hausinvest

Nach einem Meeting mit der Commerzreal kann berichtet werden, dass der Fonds im neuem Jahr Netto-Mittelzuflüsse hat. Diese belaufen sich im Januar auf über 140 Mio. € und sind bisher auch im Februar positiv (40 Mio. €). Allerdings sind diese Daten bisher nicht offiziell bestätigt. Die Liquiditätsquote des Fonds beträge derzeit ca. 17%. Das Fondsmanagement kommunizierte in einer Telefonkonferenz im Januar, dass die Liquiditätsquote wieder in Richtung 16% reduziert würde. Fremdkapital, welches aufgenommen wurde um eventuelle Rückflüsse zu bedienen, wird durch Netto-Mittelzuflüsse ersetzt um die Fremdkapitalkosten zu reduzieren. Das Fondsmanagement versichert, dass es derzeit keinerlei Pläne gibt, den Fonds zu schließen.

SEB ImmoInvest

Der SEB ImmoInvest hat im Januar 2 Immobilien veräussert, um Liquidität für eine mögliche Wiedereröffnung zu schaffen. Beide Immobilien konnten ca. 5% über ihrem Verkehrswert veräussert werden. Mit einer Wiedereröffnung ist vor der Bundesratssitzung am 18. März, in welcher das neue Gesetz diskutiert werden soll, allerdings nicht zu rechnen.

Kategorien
Urteile Versicherung

Ausstand mit Folgen

Betriebsfeier ist nicht immer Betriebsfeier. Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 9. Dezember 2010 entschieden (Az.: S 98 U 794/08), dass Personen, die im Rahmen einer privat organisierten Verabschiedung von Kollegen einen Unfall erleiden, grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung in Räumen des Arbeitgebers durchgeführt wird und ein Vorgesetzter daran teilnimmt.

Mit einer Vielzahl von Kollegen hatte der Kläger eine Veranstaltung besucht, bei der mehrere Mitarbeiter ihren Ausstand feierten. Die Veranstaltung fand nach Feierabend in Räumen des Arbeitgebers statt, die unentgeltlich genutzt werden durften. Auf dem Heimweg von der Feier erlitt der Kläger einen Unfall, bei welchem er sich einen Lendenwirbel brach. Für die Folgen dieses Unfalls wollte er seine Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Unter Hinweis auf den privaten Charakter der Abschiedsfeier lehnte diese es jedoch ab, dem Kläger Versicherungsschutz zu gewähren.

Der Streit beschäftigte das Berliner Sozialgericht, wo der Kläger unterlag. Grundsätzlich steht auch eine Abschiedsfeier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vo-raussetzung ist aber, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt, die von dem Arbeitgeber nicht nur gebilligt wird. Davon war im Fall des Klägers jedoch nicht auszugehen. Zwar stand die Teilnahme an der Feier allen Mitarbeitern offen und wurde auch von vielen Beschäftigten besucht. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wurde die Abschiedsfeier jedoch durch die Teilnehmer eigenständig vorberei-tet, ausgestattet und finanziert. Von dem Arbeitgeber des Klägers wurde es lediglich toleriert, dass sie nach Feierabend in den Betriebsräumen stattfand.

Vor diesem Hintergrund stehen weder die Feier selbst noch die Heimwege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Tatsache, dass nachweislich ein Vorgesetzter an der Feier teilgenommen hat, ändert daran nichts. Eine Veranstaltung ist nur dann von der Autorität der Unternehmensleitung getragen, wenn der Veranstalter dabei nicht oder nicht nur aus eigenem Antrieb und freier Entschließung, sondern im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung oder für diese handelt, begründete das Gericht in seinem Urteil. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war davon jedoch nicht auszugehen.  Daher wurde die Klage des Verletzten gegen seine Berufsgenossenschaft als unbegründet zurückgewiesen.

Wäre die Feier betrieblich angeordnet gewesen, oder hätte der Kläger zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen, wäre er nicht leer ausgegangen. Eine private Unfallversicherung leistet anders als der gesetzliche Unfallschutz in jedem Fall. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Zusammenhang der Unfall eingetreten ist.

Kategorien
Immobilien Interessante Produkte

Nimm 30, zahle 15 Jahre Zinsbindung

Unser Finanzierungspartner Münchener Hypothekenbank macht sicherheitsorientierten Kunden aktuell ein sehr attraktives Angebot: sie hat die Aktion „Nimm 30, zahle 15“ neu aufgelegt. Konkret bedeutet das: Sie bekommen die lange Sollzinsbindung von 30 Jahren aktuell zum Preis einer 15-jährigen Sollzinsbindung. Die Aktion läuft in diesem Jahr bis zum 7. März.

Damit können Sie sich Kunden die sehr lange Laufzeit zu absoluten Top-Konditionen sichern und damit das Zinsänderungsrisiko für die Anschlussfinanzierung stark minimieren. Sollte während der langen Laufzeit der Zinssatz gegenüber heute sinken, so haben Sie als Kunde ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt immer, unabhängig von dieser Aktion.

Die Münchener Hypothekenbank begleitet Sie bei Finanzierungen bis zu einer Gesamtfinanzierungssumme von einer Million Euro. Und das nicht nur in München, sondern im gesamten Bundesgebiet.

Kategorien
Geldanlage Urteile sonstige

Im Zweifel gegen den Kunden

In einem interessanten Artikel in der ZEIT Nr. 5 / 2011 berichtet Nadine Oberhuber, dass Geldanlager vor Gericht meist unterlegen sind, wenn Sie auf Schadensersatz oder Rückabwicklung klagen, weil Sie der Meinung sind, dass ihr Bankberater sie schlecht oder falsch beraten hat. An dieser Stelle möchten wir nicht diskutieren, warum das so ist, sondern Prävention betreiben.

Kategorien
Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart Geldanlage Interessante Produkte Rund ums Kind

Claritos Riester-Ratgeber

In unseren Beratungen haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Thema Riester Rente mit vielen Fragen und Vorurteilen belegt ist. Wir haben daher mit dem Magazin „Das Investment“ einen Riester-Ratgeber erstellt, um Funktion und vor allem die Vorteile der staatlich geförderten Rente zu erläutern.

Diese sind aus unserer Sicht: höchste staatliche Förderung für Gutverdiener, Berufseinsteiger, kinderreiche Familien und Immobilienkäufer einerseits sowie ein flexibles Investment mit hohen Chancen und gleichzeitiger Beitragsgarantie andrerseits.

.

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

Grundlagen: Alles, was Sie zur Riester-Rente wissen müssen. Wer wie viel Förderung bekommt, Produkte, Steuern und mehr

Eigenheimrente: mit Wohn-Riester ins Eigenheim. So nutzen Sie Ihren Riester-Vertrag für die eigenen vier Wände

Ungefördert riestern: Ohne Abgeltungsteuer: Riester für alle. Auch ohne Förderung lohnt sich ein Riester-Fondssparplan

Kinder-Riester: Früh starten: Kinder-Kram. Rechtzeitig den Grundstein für die Altersvorsorge legen und den Zinseszinseffekt nutzen

Interview: „Für alle Lebenslagen ein einziger Vorsorge-Vertrag“ Wie sich ein Riester-Vertrag an alle Lebenslagen eines Sparers anpassen lässt

Produktporträt DWS RiesterRente Premium – Individuell vorsorgen. Hohe Renditechancen kombiniert mit einem attraktiven Ablaufmanagement

Fragen und Antworten: Wissenswertes zur Riester-Rente. Förderschädliche Entnahmen, Riester-Rente im Ausland und was im Todesfall passiert

Die Frage nach dem für Sie optimalen Riesterprodukt möchten wir mit diesem ebooklet nicht beantworten. Hierzu bedarf es einer gewissenhaften Analyse Ihrer individuellen Situation. Auf dem Weg zu Ihrer maßgeschneiderten Riester-Rente möchten wir Sie gerne begleiten. Kontaktieren Sie uns:

Claritos Riester-Ratgeber

Kategorien
Geldanlage

Investment: aktuelle Markteinschätzung Ägypten

Auch gestern fanden sich wieder tausende von Demonstranten in Kairo ein, um trotz eines Versammlungsverbots, gegen die ägyptische Regierung und vor allem gegen Muhammed Hosni Mubarak zu demonstrieren. Sie fordern einen besseren Lebensstandard. Die Demonstrationen sind eine Fortsetzung der Entwicklungen in Tunesien, die durch die Wikileaks Veröffentlichungen zum Thema Korruption begonnen hatten. Für heute ist ein „One Million March“ vorgesehen. Beobachter gehen davon aus, das Mubarak diesem Druck nicht lange standhalten können wird. Es gibt Meinungen, dass Mubarak schon morgen die Regierung niederlegen könnte.

Schon jetzt haben die Demonstrationen starke Auswirkungen auf die Wirtschaft Ägyptens. Plünderungen haben stattgefunden. So sind zum Beispiel 2 Filialen der Metro AG den Plünderern zum Opfer gefallen. Die Produktionsstätten von Statoil, Volkswagen und Nissan sind bis auf Weiteres stillgelegt worden. Man geht aber davon aus, dass der Suezkanal auch weiterhin befahren werden kann.

Auch die Staatsfinanzen sind betroffen. Moody’s hat die Bonität Ägyptens von Ba1 auf Ba2 mit negativem „Outlook“ herabgestuft und man geht davon aus, dass auch andere Ratingagenturen dem Beispiel folgen werden. Die CDS Prämien (Ausfallversicherung) für Ägyptische Staatsanleihen handeln auf Rekordhöhen und suggerieren das ägyptische Staatsanleihen eine riskantere Investition sind als irakische Staatsanleihen. Das Budgetdefizit von Ägypten liegt derzeit bei 8,1%. Ziele, das Defizit bis 2015 auf 3% zu reduzieren, könnten in Gefahr geraten, da die Regierung durch die Unruhen gezwungen sein könnte, eine losere Geldpolitik zu verfolgen. Eine für diese Woche angesetzte Auktion für Ägyptische Staatsanleihen wird höchstwahrscheinlich nicht stattfinden. Bisher liegt aber genügend Liquidität vor, um kurzfristige Verpflichtungen zu bedienen. Die größten Investoren für ägyptische Staatsanleihen sind französische (USD 17,6 Mrd.) und britische (USD 10,7 Mrd.) Banken. Insgesamt haben europäische Banken USD 40 Mrd. in Ägyptische Staatsanleihen investiert.

Die Ägyptische Börse blieb heute den 2. Tag in Folge geschlossen, nachdem der Leitindex (EGX30) in der letzten Woche um 16% gefallen war. Die weltweiten Kapitalmärkte reagierten mit erhöhten Risikoprämien auf diese Entwickelungen. Es bleibt unklar inwiefern Länder wie Iran, Saudi Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien und Israel von der Krise betroffen sein werden. Es wird befürchtet, dass die globale Erholung ins stocken geraten könnte. Zur Erinnerung, 50% der weltweiten Ölreserven befinden sich in dieser Region. Der Ölpreis (WTI März11 Kontrakt) stieg seit Donnerstag um 5,6% und die Geldmarktraten für Schwellenländer steigen so schnell wie seit 2008 nicht mehr.

Die Entwicklung in Ägypten und im Mittleren Osten sollte weiterhin genau beobachtet werden. Mubarak hat das gesamte Kabinett entlassen und ein neues eingesetzt. Die Demonstranten konnten hierdurch nicht beruhigt werden. Sollte Mubarak Neuwahlen ausrufen, wird vermutet, dass die bisher verbotene Partei, Muslimische Bruderschaft, die Wahlen gewinnen könnte. Allerdings hat Ägypten mittlerweile seit 60 Jahren eine Regierung, die durch Ex-Militärs gebildet wird und es bleibt abzuwarten ob sich das Militär so einfach aus der Macht verdrängen lassen wird.

Fazit: Sollten die Unruhen in Ägypten zu einem schnellen Ende kommen und andere Länder in der Region nicht von den Unruhen angesteckt werden, werden sich die Risikoprämien wieder reduzieren. Man sollte aber trotzdem von kurzfristigen Wertkorrekturen, speziell in Portfolios, die diese spezifische Region abdecken, ausgehen. Sollten andere Länder in der Region angesteckt werden, könnte die weltweite Wirtschaft, und dementsprechend Aktien weltweit, hierunter leiden.

Kategorien
Allgemein Altersvorsorge Geldanlage

Claritos Investment-Ratgeber 6: haben Sie Geduld

Rückblickend ist es verführerisch einfach, den richtigen Zeitpunkt für den Ein- und Ausstieg in ein Investment zu ermitteln. In der Realität ist es fast unmöglich. Die Börsen eignen sich hervorragend für die Vermögensanlage. Aber mitunter kann es wehtun, sich auch in stürmischen Zeiten an den Plan zum Vermögensaufbau zu halten. Manche Anleger versuchen es daher mit einer Market-Timing-Strategie: kaufen bei niedrigen Kursen, verkaufen bei hohen.

Diese Strategie klingt verlockend, ist aber in der Praxis äußerst schwierig umzusetzen. Die Gefahr ist groß, am Ende auf den Verlusten aus einem Kurseinbruch sitzen zu bleiben, und andererseits die Gewinne zu verpassen, wenn sich der Markt wieder erholt. Das folgende Diagramm zeigt exemplarisch die jährliche Rendite weltweiter Aktien über 25 Jahre –und welche ungünstigen Folgen es hat, vorzeitig aus dem Markt auszusteigen und damit die besten Tage an der Börse zu versäumen. Die bessere Strategie zur Zielerreichung ist es, am Ball zu bleiben, sich in Geduld zu üben und den Investmentplan für ich arbeiten zu lassen.

Weltweite Aktien über 25 Jahre: Renditen und Renditeeinbußen durch Verpassen der besten Handelstage

Claritos Investment-Ratgeber zum Download.

Kategorien
Allgemein Altersvorsorge Geldanlage

Claritos Investment-Ratgeber 5: Aus Marktschwankungen Nutzen ziehen

Haben Sie sich entschieden, in Aktien zu investieren, wissen Sie: der Wert Ihrer Anlage kann steigen – aber auch fallen. Die Börse ist schließlich so gut wie immer in Bewegung. Sie reagiert nicht nur auf Angebot und Nachfrage für Aktien, sondern auch auf die Wirtschaftslage.

Die Kursausschläge an einem Tag können plötzlich und heftig sein. Nach oben wie nach untern. Am Beispiel europäischer Aktien zwischen 1970 und 2008 können Sie erkennen, dass Aktienanlagen auch über längere Zeiträume schwanken können. Allerdings: aus historischer Sicht folgten auf Jahre mit schlechter Wertentwicklung (rote Felder) immer wieder Jahre mit überdurchschnittlichen Zuwächsen. Wer sich in schwachen Marktphasen entmutigen lässt und verkauft, kann so den folgenden Kursaufschwung verpassen. Umgekehrt können Sie Marktschwankungen nutzen, indem Sie in schwachen Börsenphasen Aktien vergleichsweise günstig zukaufen.

Positive und negative Jahre für europäische Aktien

Im nächsten Abschnitt erklären wir, warum Market-Timing-Strategien problematisch sind.

Claritos Investment-Ratgeber zum Download.

Kategorien
Allgemein Altersvorsorge Geldanlage

Claritos Investment-Ratgeber 4: Verteilen Sie das Anlagerisiko auf mehrere Schultern

Es ist eine der ersten Lektionen der Vermögensanlage, dass Renditen nicht immer vorhersehbar sind. Daraus leitet sich das Anlagerisiko ab. Je unvorhersehbarer die Rendite einer Anlage, desto größer ist das Risiko, dass ein Anlageziel vielleicht verfehlt wird. Doch es gibt eine Möglichkeit, dieser Gefahr zu begegnen: verteilen Sie das Risiko auf viele verschiedene Anlageformen. Experten bezeichnen das als „Diversifikation“.

Ein Blick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt, wie wichtig die Risikostreuung in der Vermögensanlage sein kann – oder wie gefährlich es ist, sich nur auf eine Anlageform zu verlassen. Die Tabelle zeigt verschiedene Anlageformen von 2004 bis 2008, absteigend nach ihren Ergebnissen sortiert. Eine Anlage in europäische Immobilien beispielsweise brachte in den ersten drei Jahren überdurchschnittliche Ergebnisse, doch dann kamen zwei Jahre mit schweren Einbußen.

Planen Sie daher Ihre Vermögensanlage mit mehreren Anlageformen: so haben Sie die Möglichkeit, eine schlechte Entwicklung bei einem Anlagetyp durch die guten oder überdurchschnittlichen Ergebnisse anderer Anlageformen auszugleichen.

Jährliche Renditen verschiedener Anlageformen (%)

Diversifikation

Das Anlagerisiko zu streuen und dadurch zu verringern ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Genau auf diesem Gedanken beruhen Investmentfonds, die das Geld vieler einzelner Anleger vereinen und investieren: dadurch legen die Anleger nicht alle Eier in einen Korb, sondern verteilen das verwaltete Vermögen auf viele verschiedene Anlagen.

Eng verwandt mit der Diversifikation bzw. Risikostreuung auf einer anderen Ebene ist die Vermögensaufteilung. Darunter versteht man die Auswahl verschiedener Anlageformen wie z.B. Aktien, Anleihen und Immobilien, um die eigenen Ziele zu erreichen und außerdem zu versuchen, die Renditen so vorhersehbar wie möglich zu gestalten.

Aktien von Unternehmen und Anleihen sind beliebte Anlageformen. Für Ihre Vermögensanlage kann es sich aber auch lohnen, alternative Investitionsmöglichkeiten wie gewerbliche Immobilien oder Rohstoffe in Erwägung zu ziehen, um das angelegte Kapital breiter zu streuen.

Lesen Sie im nächsten Beitrag, wie Sie aus Marktschwankungen Nutzen ziehen können.

Claritos Investment-Ratgeber zum Download.