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Claritos Investment-Ratgeber 5: Aus Marktschwankungen Nutzen ziehen

Haben Sie sich entschieden, in Aktien zu investieren, wissen Sie: der Wert Ihrer Anlage kann steigen – aber auch fallen. Die Börse ist schließlich so gut wie immer in Bewegung. Sie reagiert nicht nur auf Angebot und Nachfrage für Aktien, sondern auch auf die Wirtschaftslage.

Die Kursausschläge an einem Tag können plötzlich und heftig sein. Nach oben wie nach untern. Am Beispiel europäischer Aktien zwischen 1970 und 2008 können Sie erkennen, dass Aktienanlagen auch über längere Zeiträume schwanken können. Allerdings: aus historischer Sicht folgten auf Jahre mit schlechter Wertentwicklung (rote Felder) immer wieder Jahre mit überdurchschnittlichen Zuwächsen. Wer sich in schwachen Marktphasen entmutigen lässt und verkauft, kann so den folgenden Kursaufschwung verpassen. Umgekehrt können Sie Marktschwankungen nutzen, indem Sie in schwachen Börsenphasen Aktien vergleichsweise günstig zukaufen.

Positive und negative Jahre für europäische Aktien

Im nächsten Abschnitt erklären wir, warum Market-Timing-Strategien problematisch sind.

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Claritos Investment-Ratgeber 4: Verteilen Sie das Anlagerisiko auf mehrere Schultern

Es ist eine der ersten Lektionen der Vermögensanlage, dass Renditen nicht immer vorhersehbar sind. Daraus leitet sich das Anlagerisiko ab. Je unvorhersehbarer die Rendite einer Anlage, desto größer ist das Risiko, dass ein Anlageziel vielleicht verfehlt wird. Doch es gibt eine Möglichkeit, dieser Gefahr zu begegnen: verteilen Sie das Risiko auf viele verschiedene Anlageformen. Experten bezeichnen das als „Diversifikation“.

Ein Blick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt, wie wichtig die Risikostreuung in der Vermögensanlage sein kann – oder wie gefährlich es ist, sich nur auf eine Anlageform zu verlassen. Die Tabelle zeigt verschiedene Anlageformen von 2004 bis 2008, absteigend nach ihren Ergebnissen sortiert. Eine Anlage in europäische Immobilien beispielsweise brachte in den ersten drei Jahren überdurchschnittliche Ergebnisse, doch dann kamen zwei Jahre mit schweren Einbußen.

Planen Sie daher Ihre Vermögensanlage mit mehreren Anlageformen: so haben Sie die Möglichkeit, eine schlechte Entwicklung bei einem Anlagetyp durch die guten oder überdurchschnittlichen Ergebnisse anderer Anlageformen auszugleichen.

Jährliche Renditen verschiedener Anlageformen (%)

Diversifikation

Das Anlagerisiko zu streuen und dadurch zu verringern ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Genau auf diesem Gedanken beruhen Investmentfonds, die das Geld vieler einzelner Anleger vereinen und investieren: dadurch legen die Anleger nicht alle Eier in einen Korb, sondern verteilen das verwaltete Vermögen auf viele verschiedene Anlagen.

Eng verwandt mit der Diversifikation bzw. Risikostreuung auf einer anderen Ebene ist die Vermögensaufteilung. Darunter versteht man die Auswahl verschiedener Anlageformen wie z.B. Aktien, Anleihen und Immobilien, um die eigenen Ziele zu erreichen und außerdem zu versuchen, die Renditen so vorhersehbar wie möglich zu gestalten.

Aktien von Unternehmen und Anleihen sind beliebte Anlageformen. Für Ihre Vermögensanlage kann es sich aber auch lohnen, alternative Investitionsmöglichkeiten wie gewerbliche Immobilien oder Rohstoffe in Erwägung zu ziehen, um das angelegte Kapital breiter zu streuen.

Lesen Sie im nächsten Beitrag, wie Sie aus Marktschwankungen Nutzen ziehen können.

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Claritos Investment-Ratgeber 3: Profitieren Sie vom langfristigen Aktientrend

Anteile an Unternehmen – Aktien – sind eine beliebte Anlage für langfristiges Kapitalwachstum. Nicht ohne Grund: Aktien haben sich rückblickend deutlich besser entwickelt als andere Anlageformen, seien es Anleihen (verzinsliche Wertpapiere, die von Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen herausgegeben werden) oder Bankeinlagen.

Unser Diagramm beruht auf langfristigen weltweiten Daten seit 1900 und zeigt die historische Stärke von Aktien: Aktien haben das Potential, einen größeren Kapitalzuwachs zu erzielen. Damit bieten Sie einen Ausgleich für das höhere Anlagerisiko, das sie gegenüber Anleihen und Bankeinlagen mit sich bringen.

Eine Investition in Aktien ist natürlich – besonders auf kurze Sicht – mit Risiko verbunden. Wenn Sie aber bereit sind, ein langfristiges Anlageergebnis anzustreben und genügend Geduld mitbringen, bieten Ihnen Aktien die Chance auf recht hohe Renditen.

Aktien, Anleihen und Bareinlagen seit 1900: ein damals angelegter US-Dollar wäre heute…

Aus einem US-Dollar wurden bei einer Investition

  • in Aktien 259 US$ (+ 25.900 %),
  • in Anleihen 7,0 US$ (+ 700 %) und
  • in Bareinlagen 2,9 US$ (+ 290 %).

Quelle: CreditSuisse Global Investment Returns Yearbook 2009.

Basis: weltweite Aktien, Anleihen und Bareinlagen.

Lesen Sie im nächsten Teil: Verteilen Sie das Anlagerisiko auf mehrere Schultern

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Claritos Investment-Ratgeber 2: Achten Sie auf die Inflation

Inflation lässt ihr Vermögen schrumpfen: wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen im Laufe der Zeit steigen, können Sie sich für jeden Euro weniger kaufen. Auch wenn Sie die Inflation nicht täglich zu spüren bekommen, so können ihre langfristigen Folgen enorm sein. Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent jährlich sinkt die Kaufkraft von 5.000 € in nur fünf Jahren auf 4.529 €.

Die Inflation wirkt sich unterschiedlich auf verschiedene Anlageformen aus. Bei Investition etwa in börsennotierte Aktien sollten Umsatz und Gewinn eines Unternehmens langfristig mindestens in ebenso hohem Maße steigen wie die Inflationsrate. Um das zu erreichen, geben viele Unternehmen ihre gestiegenen Kosten in Form von höheren Preisen an die Kunden weiter. Damit verringern sich die Folgen der Inflation auf die Unternehmensgewinne.

Andrerseits bringt Geld, das auf der Bank liegt – z.B. Sparbuch oder Festgeld – in der Regel nur geringe Zinsen, die bald von Preissteigerungen eingeholt werden können. Darum ist es wichtig, die Inflation zu berücksichtigen, wenn Sie eine Vermögensanlage planen oder überprüfen wollen. Achten Sie darauf, dass Ihr angelegtes Kapital die Möglichkeit hat, schneller zu wachsen als die jährliche Inflationsrate: nur so können Sie sich am Ende Ihres Investitionszeitraums auch mehr von Ihrem Geld kaufen. In unserem Diagramm sehen Sie, dass dies in den vergangenen 20 Jahren nicht bei allen Anlageklassen möglich war.

Hinweis zum Diagramm: alle Angaben erfolgen trotz größter Sorgfalt ohne Gewähr. Die Wertentwicklungen wurden auf EUR-Basis berechnet und basieren auf 100% des Kapitaleinsatzes. Die Rendite wird aus dem gesamten der Auswertung zugrundeliegenden Zeitraum 01.07.1991 bis 30.06.2010 (20 Jahre) bestimmt. Zu berücksichtigende Steuern und Spesen werden zum jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kapitalstock entnommen.

Im nächsten Teil lesen Sie, wie Sie vom langfristigen Aktientrend profitieren sollten.

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Allgemein Altersvorsorge Geldanlage

Claritos Investment-Ratgeber 1: Setzen Sie sich klare Ziele

In Zusammenarbeit mit dem traditionsreichen Investmenthaus Schroders, 1804 vom Hamburger Johann Heinrich Schröder in London gegründet, haben wir einen Investment-Ratgeber entwickelt, den wir Ihnen hier in sechs kurzen Kapiteln zugänglich machen. Im ersten Kapitel geht es um die klare Zielsetzung eines Investments.

Eine klare Zielsetzung ist der erste Schritt zum erfolgreichen Investieren. Ob zur Altersvorsorge, zum Erfüllen kurzfristiger Wünsche, zum langfristigen Vermögensaufbau oder um das Kapital auf lange Sicht arbeiten zu lassen: Vermögensanlage braucht ein Ziel. Sonst werden Fortschritte vielleicht nicht wahrgenommen oder nicht kontrolliert, und Unsicherheiten können Sie unter Umständen sogar von Ihrem Weg abbringen.

Die meisten Anlageziele lassen sich in eine der folgenden Kategorien einordnen:

  • Geld schützen
  • Geld vermehren
  • Geld arbeiten lassen, um regelmäßiges Einkommen zu erzielen

Ebesno wichtig wie Ihre Ziele sind Ihre Einstellung zum Risiko und Ihr Anlagehorizont. Sie sollten sich fragen, mit wie viel Unsicherheit Sie bei Ihrer Investition noch ruhig schlafen können, und Ihren individuellen Zeitrahmen abstecken, wann Sie wieder auf Ihre Anlage zugreifen möchten. Es gilt also, zwischen Ihrem Zeithorizont und Ihrer Risikoeinstellung abzuwägen und beide an Ihren Zielen zu messen. Klare Ziele zu setzen ist daher der erste Schritt, um einen realistischen und wirkungsvollen Vermögensplan aufzustellen.

Lesen Sie im nächsten Kapitel, warum Sie die Inflation beachten sollten.

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Allgemein Gesetzgebung Kranken & Pflege

Aus zwei mach zwei: nebeneinander von GKV und PKV abschaffen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) sind Anfang des Jahres immer wieder Gegenstand politischer Diskussion und öffentlichkeitswirksamer Medienberichte. Auch wir haben im Claritos Blog in der jüngsten Vergangenheit immer wieder darüber berichtet (Claritos Blog – Artikel Krankenversicherung).  Diese Diskussionen und Berichte sind nicht neu, ihre Inhalte werden erötert seitdem es die Krankenversicherung gibt. Die Frage ist: wie bleibt Gesundheit für alle Menschen bezahlbar.

Derzeit haben wir eine vertikale Trennung zwischen GKV und PKV. Jeder Versicherte ist in einem der beiden Systeme gegen die finanziellen Folgen von Krankheit versichert. Seit einiger Zeit besteht sogar die Pflicht zur Versicherung in einem der beiden Systeme. Einige Menschen können frei entscheiden, in welchem der Systeme sie versichert sein möchten, für viele ist das System vorgegeben. Während im gesetzlichen System direkt zwischen Versicherung und Arzt abgerechnet wird, besteht im privaten System ein vertragliches Dreiecksverhältnis, bei dem der Versicherte nicht nur Patient, sondern auch Kunde des Arztes ist, weil er dessen Dienstleistung in der Regel direkt bezahlt.

Während sich derzeit die meisten Diskussionen um die Frage drehen, welches der Systeme besser ist, oder günstiger oder zukunftsfähiger, möchten wir hier der Frage nachgehen, ob es überhaupt sinnvoll ist, zwei Systeme parallel aufrecht zu erhalten. In der ZEIT vom 06. Januar 2011 bezieht Stefan Etgeton (Bundesverband der Verbraucherzentralen) Stellung:“Zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu trennen ist teuer und nutzlos“. Wir nehmen diese Vorlage mal vorsichtig auf und spinnen Sie etwas weiter. Unsere Vorhersage (ab 2020) für das deutsche Gesundheitssystem:

  • In Deutschland gibt es eine Bürgerversicherung für alle. Mitglieder sind gut und weniger gut verdienende Angestellte, Beamten, Selbständige, Rentner, Kinder und Arbeitslose.
  • Die Beiträge werden pro Person berechnet, jeder Versicherte zahlt in etwa 275 € monatlich*.
  • Die Beiträge für Kinder bis zum 18. Lebensjahr übernimmt der Bund, dafür wurde das Kindergeld gekürzt.
  • Während Ausbildung und Studium wird der Beitrag durch staatliche Unterstützung auf ca. 100 € subventioniert.
  • Arbeitgeber beteiligen sich nicht mehr an den Gesundheitskosten. Dafür wurden die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung 2018 in Bruttolohn umgewandelt.
  • Die Beihilfe für Beamten wurde abgeschafft, lediglich einige Pensionäre von Bund und Ländern erhalten darüber noch Unterstützung bei ihren Krankheitskosten.
  • Menschen ohne Einkommen und in den unteren Einkommensklassen erhalten eine Unterstützung bei Krankheitskosten und allen anderen Kosten, die nicht zumutbar sind. Dies wird über das Steuersystem berechnet und ausgezahlt.
  • Die Bürgerversicherung leistet nur noch medizinisch absolut notwendige ärztliche Behandlungen.
  • Leistungen beim Zahnarzt sowie Komfortleistungen beispielsweise bei stationärer Behandlung, kann jeder Versicherte über eine beitragspflichtige Zusatzversicherungs absichern.
  • Zusatzversicherungen starten dazu 2019 eine einmalige Öffnungsaktion, in der sich jeder unabhängig von bestehenden Vorerkrankungen versichern kann.

So werden aus dem vertikalen Nebeneinander von GKV und PKV zwei Schichten der Krankenversicherung. Die Bürgerversicherung als Basis, und die Zusatzversicherung als zweite Schicht. Ein Modell, das sich auch bei der Altersvorsorge in Deutschland bewährt hat.

Lediglich die Fragen des Übergangs in ein solches System sind noch zu klären. Darum wissen wir, so vernünftig die oben genannten Ideen auch sein mögen: es wird aller Voraussicht nach nicht dazu kommen!

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* 300 € pro Kopf ergeben sich aus den Gesundheitsausgaben der Bundesrepublik im Jahr 2008 in Höhe von 263 Milliarden € (Quelle: Statistisches Bundesamt).

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Allgemein Immobilien Private Steuern

Haushaltsnahe Dienstleistungen: gerne andere machen lassen

Es ist keine gesetzliche Neuerung, aber dennoch einen Bericht Wert, da wir in unseren Kundengesprächen immer wieder sehen, dass dieser Regelung nicht bekannt ist.  Rechnungen über private Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Ob Sie Maler-, Maurer oder Sanitärarbeiten durchführen lassen, ode rein Au-pair in Anspruch nehmen, ist dabei egal. Sogar Gartenarbeiten und Schornsteinfegerkosten sind steuerlich ansetzbar. Dabei können 20 Prozent der Ausgaben direkt von der Steuer abgezogen werden, und zwar bis zu 6.000 € Rechnungsbetrag. Daraus ergibt sich im besten Fall eine Steuerersparnis von 1.200 €.

Allerdings dürfen nur die reinen Arbeitsleistungen abgezogen werden, nicht die Anschaffungskosten für Material, Farbe oder Pflanzen. Folgende Arbeiten sind anerkannt, sofern Sie im oder rund um die eigengenutzte Immobilie durchgeführt werden:
  • Wartungsarbeiten (z.B. Rohr- oder Dachrinnenreinigung, Schornsteinfeger)
  • Reparaturarbeiten (z.B. Entfernung von Graffiti, Dachausbesserung,)
  • Instandhaltungen (z.B. Anbringung einer Wärmedämmung, Gartenarbeiten, Installationsarbeiten, Fenster- oder Türenmodernisierung)
  • sonstige Dienstleistungen (z.B. Au-pair (50% der Kosten), Hausmeister, Putzkraft, Reinigung der Kleidung, Winterdienst)
Weitere Voraussetzungen, die Sie beachten sollten:
  • Der Dienstleister muss eine Rechnung ausstellen, aus der die Arbeitsleistung hervorgeht.
  • Die Überweisung muss bargeldlos erfolgen.
Unser Tipp: beauftragen Sie den Handwerker / Dienstleister vor der Rechnungserstellung, dass die Arbeitskosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden. Das erspart Ihnen mühseliges Nachfragen und Diskussion mit dem Finanzamt.
Der Steuerabzug erfolgt direkt von der zu zahlenden Steuerlast. Das bedeutet, dass die Steuererleichterung unabhängig vom persönlichen Steuersatz immer gleich hoch ausfällt.
Beispielrechnung:
Au-pair Kosten:                5.500 €
50% absetzbar:                            2.750 €
Handwerkerkosten:        3.800 €
davon Arbeitskosten:                    2.200 €
Gesamt absetzbar:                               4.950 €
20% Steuerabzug:                                 990 €
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Allgemein Geldanlage Urteile sonstige

Franz Zink, Warren Buffet und andere Börsengurus arbeitslos

Bundesgerichtshofurteil untersagt Wahrsagerei. Wie die Rheinische Post soeben meldete müssen Kartenleger und andere angeblich mit übernatürlichen Kräften versehene Lebensberater bei ihrem Geschäft mit der Zukunft künftig empfindliche Einbußen in Kauf nehmen. Ihre Honorarverträge sind sittenwidrig und nichtig, wenn sie mit Kunden in „schwierigen Lebenssituationen“ oder psychisch labilen Menschen abgeschlossen wurden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Geschädigte können dann gezahlte Gelder zurückverlangen.

Wir fragen, was wird jetzt aus Franz Zink und seinen Kollegen, die jeden Abend uns Zuschauern, die wir uns ja irgendwie alle in „schwierigen Lebenssituationen“ befinden, die Börsenzukunft voraussagen. In der Begründung führt der BGH aus, dass insbesondere die Rechtsgeschäfte nichtig sind, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für die Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Allerdings äußerte sich das Gericht nicht dazu, wie wir jetzt unsere GEZ-Gebühren aufgrund der Sittenwidrigkeit zurückfordern können. Dazu der Bundesgerichtshof in seiner heutigen Pressemitteilung:“Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.“

Achtung! Das war Satire.

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Allgemein Altersvorsorge Urteile sonstige

BGH zum Anspruch auf Witwergeld für Homosexuelle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 entschieden (Az.: IV ZR 16/09), dass Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Versorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusteht.

Geklagt hatte ein Mann, dessen nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LpartG) eingetragner Lebenspartner verstorben war. Der Verstorbene war zu seinen Lebzeiten Angestellter im öffentlichen Dienst. Nach der VBL-Satzung stand zwar überlebenden Ehe-, nicht aber eingetragenen Lebenspartnern eine Hinterbliebenenrente aus der Zusatzversorgung zu. Das hielt der Kläger für verfassungswidrig und zog vor Gericht. Dort erlitt er zunächst eine Niederlage. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stand dem Mann weder eine Hinterbliebenenrente noch ein Sterbegeld zu. Das hätte vorausgesetzt, dass er mit dem verstorbenen Versicherten verheiratet war. Eingetragene Lebenspartner gelten jedoch nicht als Ehepartner im Sinne der Satzung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, urteilten die Richter in der Vorinstanz.

Die Richter des Bundesgerichtshofs wollten dem nicht folgen.

Mit ihrer jetzigen Entscheidung gaben sie ihre bisherige Rechtsprechung (Az.: IV ZR 267/04) auf, mit der sie im Februar 2007 eine Klage in gleicher Sache als unbegründet abgewiesen hatten. Die Richter haben damit die Vorgaben eines Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 7. Juli 2009 (Az.: 1 BvR 1164/07) umgesetzt, welches die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Rahmen der Hinterbliebenen-Versorgung des öffentlichen Dienstes für Verfassungswidrig erklärt hatte. Der BGH sieht in den entsprechenden Bestimmungen der Satzung der VBL nun ebenfalls einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 GG (Grundgesetz), nach welchem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Nach richterlicher Auffassung liegt die Ungleichbehandlung darin, dass nach § 38 der Satzung der VBL Verheiratete eine Anwartschaft erhalten, nach der im Todesfall der überlebende Ehegatte eine Hinterbliebenen-Versorgung erhält. Eine vergleichbare Regelung besteht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner jedoch nicht.

Durch das jetzige BGH-Urteil haben sich nun alle die für derartige Fragen zuständigen höchsten deutschen Gerichte der Meinung angeschlossen, dass es hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung keine Ungleichbehandlung zwischen verheirateten Heterosexuellen und Homosexuellen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, geben darf.

Bereits Anfang 2009 war auch das Bundesarbeitsgericht zu diesem Ergebnis in einer Entscheidung gelangt.

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Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart Freiberufler & Gewerbe Geldanlage Honorarberatung Private Sachversicherung

Der Honorarberater – immer eine gute Wahl?

Unter diesem Titel erschien am Sonntag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Artikel von Nadine Oberhuber – allerdings ohne Fragezeichen. Wir bei Claritos bieten ebenfalls Honorarberatung an, doch meinen wir, dass es nur redlich ist, auch die Nachteile der Honorarberatung deutlich zu machen, so dass Sie sich als Kunde ein Bild von den Vor- und Nachteilen machen können. Damit sind Sie in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Lösung für Sie die beste ist.

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Allgemein Altersvorsorge Kranken & Pflege Urteile sonstige

Lebt in vollen Zügen, feiert. Lasst es krachen. Ignoriert alle Vorsorge- und Anlageangebote.

Harald Martenstein fordert im ZEIT Magazin Nr. 43 alle jungen Leser auf, endlich dem Vorsorgehype zu widerstehen, und das Geld im Hier und Jetzt zu verjubeln. Wir sagen: betrachtet man die Erfahrung, die Herr Martenstein gemacht hat, dann ist seine Schlußfolgerung sehr richtig.

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Allgemein Kranken & Pflege

Kinder haften für ihre Eltern – im Pflegefall

Wenn ein Pflegefall eintritt, sind Kinder oder Ehepartner oft nicht in der Lage, die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen auch langfristig selbst zu übernehmen. Jetzt wird ein Thema akut, das bis dahin meist ausgeblendet wurde: die finanzielle Versorgung. Zwar sind in Deutschland alle Bürger für den Pflegefall versichert, aber die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung und die eigene Rente reichen in den meisten Fällen nicht aus.

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Wenn die Pflege ebenso fürsorglich wie professionell und die Unterbringung angemessen sein soll, sind bei diesen Beträgen schnell Grenzen erreicht. Ein Platz im Pflegeheim kostet häufig 3.000 Euro oder mehr, nach oben gibt es keine Grenzen. Da ist es beruhigend, wenn zusätzlich Vorsorge getroffen wurde. Dafür bietet die private Krankenversicherung gleich zwei Varianten:

  1. Pflegetagegeld: Hier wird, ähnlich wie beim Krankentagegeld, für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ein fester Betrag gezahlt. Damit kann die Differenz zwischen Aufwand und den gesetzlichen Leistungen bestritten werden, oder kleine Annehmlichkeiten und zusätzliche Behandlungen für den Pflegebedürftigen werden aus den Mitteln finanziert.
  2. Pflegekosten: Die Leistungen orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die durch die Pflege entstehen. Je nach Tarif werden die Kosten nach Abzug der gesetzlichen Leistungen voll oder anteilig erstattet.

Wem diese Auswahl noch nicht reicht, der kann auch bei Lebensversicherern fündig werden. Die haben lebenslange Pflegerenten im Angebot. Egal welche Lösung – wichtig ist vor allem, sich rechtzeitig zu entscheiden, damit aus dem Pflegefall kein Sozialfall wird.

Eine leistungsstarke Pflegetagegeldversicherung gibt es für einen 40jährigen Mann bereits ab 17 € im Monat, für eine gleichaltrige Frau ab 23 €. Grundsätzlich ist es wichtig, schon in jüngeren Jahren das Pflegerisiko abzusichern. Nicht nur, um das Risiko eines Pflegefalls in jungen Jahren abzusichern, sondern vor allem, damit zu dem Zeitpunkt, wenn eine Pflegeversicherung gewünscht wird, Versicherungsschutz möglich ist. Wir haben häufig die Erfahrung gemacht, dass die Kunden, die kurz vor Beginn des Ruhestands das Pflegerisiko absichern möchten, keinen Versicherungsschutz mehr erhalten, weil der Versicherer den Vertrag aufgrund von Vorerkrankungen ablehnt.