Als im Jahr 2001 die ersten Riester-Renten angeboten wurden, war die Nachfrage noch verhalten. Doch inzwischen hat sich herumgesprochen, dass zahlreiche Argumente für diese zusätzliche Form der Altersvorsorge sprechen. 15 Millionen Riester-Verträge mit einem staatlichen Fördervolumen von jährlich ca. 1 Mrd. Euro sind ein deutliches Zeichen für die gestiegene Akzeptanz in der Bevölkerung.
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Eltern planen die Zukunft ihrer Kinder mit viel Sorgfalt: Früherziehung im Kindergarten, Fremdsprachen schon im Grundschulalter, Musikunterricht, Reitsport oder Hockey und ein Auslandsaufenthalt – all das soll die Jüngsten fit machen für ein sorgenfreies Leben. Aber manchmal stellt ein einziger Moment alles infrage.
Das Oberlandesgericht Köln hat bereits mit Beschluss vom 29. Oktober 2010 entschieden (Az.: 20 U 100/10), dass Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen nicht dazu verpflichtet sind, ihre Kunden über die Höhe der Abschlusskosten sowie mögliche Kick-back-Zahlungen aufzuklären.
Alles wird schlechter – auch der Garantiezins der deutschen Lebensversicherer. Mit diesem Tenor berichtete die Presse über die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Garantiezins zum 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent zu senken. Aber stimmt das wirklich?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 14. April 2011 mit Beschluss entschieden (Az.: VI R 8/10), dass ein Pflegebedürftiger, der von ihm selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen will, dabei sowohl Leistungen der Beihilfe, der Pflegeversicherung als auch die einer ergänzenden privaten Pflegezusatz-Versicherung zu berücksichtigen hat.
Das Landgericht Karlsruhe hat mit – noch nach altem Recht gefällten – Urteil vom 13. Mai 2011 ent-schieden (Az.: 6 O 375/10), dass der Versicherer beweisen muss, dass der Antragsteller dafür verantwortlich ist, wenn in einem durch einen Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag zu einer Personenversicherung unzureichende Angaben zu den Gesundheitsfragen gemacht werden.
Krisenkommentar
Der DAX Index hat seit dem seit 7. Juli in seinen extremsten Ausprägungen bis zu 27 % an Wert verloren. Besonders der gestrige Donnerstag hat noch einmal zu signifikanten Verlusten geführt. Auch der Freitag begann negativ und der DAX Index bewegte sich zeitweise bei über -3 %.
Die Gefahren des emotional gesteuerten Geldanlegens, sind vielfältig:
- einem heißten Tipp folgen
- der Herde folgen
- Selbstüberschätzung zulassen
Mit Einführung der Gemeinschaftswährung hat Deutschland die Kontrolle über seine Zinspolitik aufgegeben und sich in eine Solidargemeinschaft begeben. In dieser versucht die Europäische Zentralbank (EZB) ein Zinsniveau zu finden, das für alle Mitgliedsländer den besten Kompromiss darstellt. Da Kompromisse aber nie die optimale Lösung aus Sicht der einzelnen Teilnehmer darstellen können, sind Fehlentwicklungen vorgezeichnet.

Trotz der einschneidenden Maßnahmen seitens der EZB zur Rettung Griechenlands und der Zustimmung des Senats zur Anhebung der US-Schuldengrenze konnte die seit Wochen marktbestimmende Vertrauenskrise keineswegs überwunden werden. Ganz im Gegenteil: an den Kapitalmärkten scheint die maximale Verunsicherung zu herrschen und private, wie institutionelle Anleger verabschieden sich auf breiter Front aus riskanten Anlagen.
Erst steigen die Preise, dann üblicherweise die Zinsen: Angesichts der aufkeimenden Inflationsgefahr hat die Europäische Zentralbank die ersten Leitzinserhöhungen vollzogen, und weitere Schritte werden bereits für das laufende Jahr und für 2012 vom Markt erwartet. Für Rentenanleger bedeuten steigende Zinsen in aller Regel nichts Gutes. Ihre Bestandspapiere werfen weniger ab als vergleichbare neu ausgegebene Anleihen. Die Folge: Die Kurse der Altanleihen fallen. Dabei sind längere Laufzeiten stärker betroffen als kurzlaufende Renten.
Es ist keine gesetzliche Neuerung, aber dennoch einen Bericht Wert. Private Handwerkerrechnungen sind steuerlich ansetzbar. Diese Möglichkeit wird zu wenig genutzt, wahrscheinlich ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit gar nicht bewußt. Ob Sie Maler-, Maurer oder Sanitärarbeiten durchführen lassen, ist dabei egal. Sogar Gartenarbeiten und Schornsteinfegerkosten sind steuerlich ansetzbar. 20 Prozent der Ausgaben können von der Steuer abgezogen werden, und zwar bis zu 6.000 € Rechnungsbetrag. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von 1.200 €.