…auch für Besser-Verdienende. Dieses Jubiläum fand nur wenig Beachtung: Vor zehn Jahren beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung“, auch Riester-Rente genannt. Seither fördert der Staat private Altersvorsorge. Das ist allerdings keine zusätzliche Wohltat des Staates, sondern sollte die Rentensenkungen einer vorausgegangenen Rentenreform ausgleichen.
Kategorie: Beratungsfelder
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Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine private Rentenversicherung. Denn diese bietet besondere Vorteile und bleibt auch attraktiv, wenn der Rechnungszins sinkt. Die private Rentenversicherung (PRV) hat Erfolgsgeschichte geschrieben. Immer mehr Menschen sorgen mit ihr zusätzlich für ihr Alter vor. Im Gegensatz zu einerLebensversicherung leistet die Rentenversicherung nicht bei Tod, sondern zahltlaufende Renten – ein Leben lang.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ein Finanzierungsproblem. Viele Gesetzesänderungen der letzten Jahre kannten nur ein Ziel: Leistungen senken und Einnahmen erhöhen. Daran führt auch kein Weg vorbei: denn die gesetzliche Krankenversicherung hat ein Demographie-Problem. Aber es gibt auch immer mal wieder gute Nachrichten.

Das Sozialgericht Trier hat mit Urteil vom 16. Februar 2011 entschieden (Az.: S 5 KR 119/10), dass ein privat krankenversicherter Student, der sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hat befreien lassen, auch nach der Aufnahme eines neuen Studiums in einer anderen Fachrichtung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann.
Zu Japan: Japan liegt in einem erdbebengefährdeten Gebiet. Das Ausmaß der Erschütterung und insbesondere die atomaren Gefahren, die daraus folgten, waren überraschend. Zieht man die Erfahrungen nach dem letzten schweren Beben von Kobe zu Rate, so mag der 6% Kursrückgang vom Montag nachvollziehbar, die 10% von Dienstag aber nur schwerlich.
Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Einführung eines Zentralen Testamentsregisters bereitet. Der Initiator dieses Gesetzes, der baden-württembergischen Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) meint dazu:“Wir müssen außerdem unseren Bürgern die Vorteile einer europaweiten Vernetzung eröffnen. Immer mehr Bürger lassen sich in anderen Staaten der EU nieder. Sie sind besonders auf ein effektives Meldesystem angewiesen, damit ihre Testamente rechtzeitig aufgefunden und den zuständigen Nachlassgerichten zur Verfügung gestellt werden können. Das Zentrale Testamentsregister stellt dafür die Weichen“.
Japan nach dem Beben
Bis zu 10.000 Todesopfer, ungezählten Verletzte und Obdachlose, verheerende Schäden der Infrastruktur und Explosionen in Atomkraftwerken, die möglicherweise zur Kernschmelze in bis zu drei Reaktoren führen können – das ist die grausame Zwischenbilanz des Erbebens, das Japan am Freitag , 11. März 2011 heimgesucht hat. Mit einem Wert von 9 auf der Richterskala* ist es das bisher stärkste dort gemessene Beben. Wir haben uns gefragt, ob es richtig ist, an dieser Stelle nüchtern über Folgen einer Naturkatastrophe zu berichten. Für viele Menschen ist es allerdings hilfreich, sich rational mit den Folgen und Ursachen auseinander zu setzen, um eine solche Schreckensnachricht zu verarbeiten. Für Sie ist diese Meldung gedacht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche entschieden, dass die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mit unterschiedlichen Versicherungsprämien vereinbar ist, die auf das Merkmal Geschlecht zurückgehen. Bevor wir hier in das Jammern der Versicherer mit einstimmen, möchten wir erst einmal anhand einiger Beispiele den zukünftig nicht mehr haltbaren Tatbestand erläutern:
- Versicherer kalkulieren mit mit sogenannten Sterbetabellen (hier: DAV 2004 R) mit unterschiedlichen Lebenserwartungen für Männer und Frauen.
- ein heute Geborener wird statistisch als Frau demnach 106 Jahre, als Mann nur 103 Jahre alt
- eine Mensch, der heute 65 Jahre alt ist, wird statistisch als Frau 92 Jahre, als Mann nur 89 Jahre alt
- Auswirkungen in der Risikolebensversicherung: bei gleicher Leistung, zahlt eine Frau nur ca. 2/3 des Beitrags, den ein Mann zahlen muss
- Auswirkung in der Rentenversicherung: eine Frau muss ca. 5 – 10% mehr einzahlen, um eine gleich hohe Rente zu erhalten
- Auswirkung in der Privaten Krankenversicherung (PKV): auch hier spielt die höhere Lebenserwartung eine wichtige Rolle, so dass Frauen derzeit einen höheren Beitrag als Männer zahlen. Je nach Versicherer und Tarif können hier Beitragsunterschiede von bis zu 30% bestehen. Falsch ist jedoch die Annahme, dass Frauen in der PKV die möglichen Schwangerschaftskosten alleine tragen müssen. Diese wurden bereits im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gleichmäßig auf Männer- und Frauentarife verteilt.
Zukünftig gilt für Neuverträge ab spätestens Dezember 2012, dass Versicherungsprämien sich nicht mehr am Geschlecht einer Person orientieren dürfen. Somit werden die Versicherungsunternehmen sogenannte Unisex-Tarife anbieten müssen. Bestehende Verträge sind davon nicht direkt betroffen.
Versicherungsprämien werden steigen
Die Entscheidung des EuGH, so ist es derzeit in fast allen Presseartikeln nachzulesen, mehrheitlich abgelehnt. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz sagt dazu:„Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämie einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“
„Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Andere freuen sich, dass nun ein weiterer Schritt zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern gegangen werden muss. Festzuhalten ist auf jeden Fall, dass die gleiche Behandlung von Männer und Frauen den Versicherern ein Unterscheidungsmerkmal nimmt, mit dem bisher versucht wurde, Tarife dem individuellen Risiko anzupassen. Zukünftig werden Frauen die Risikolebensversicherungstarife von Männern subventionieren, während Männer mit ihren Beiträgen die Rentenversicherungen von Frauen bezuschussen.
ab Januar 2012 von den zur Zeit gültigen 2,25% auf 1,75%. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als Formsache. Für bestehende Verträge ändert sich nichts. Die Senkung des Garantiezinses betrifft nur ab dem 01.01.2012 beginnende Verträge. Mit dieser Senkung erleben wir das Allzeit-Tief der Garantiezinsen von Lebensversicherungsverträgen:
In einschlägigen Presseartikeln wird diese Herabstufung des Garantiezinses negativ beurteilt. Siehe dazu zum Beispiel: Kathrin Gotthold in der Welt
Diese reflexhafte Meinungsbildung „niedrig = schlecht“ ist auf den ersten Blick vielleicht plausibel, doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Nachricht unserer Meinung nach als positiv. Dazu muss man einige Fakten zum Garantiezins oder Höchstrechnungszins kennen:
- Der Garantiezins ist der Zins, den der Versicherer dem Kunden mindestens zahlen muss. Allerdings nicht auf seinen Beitrag, sondern auf den Sparanteil seines Versicherungsvertrags. Ein Kunde, der 100 € pro Monat in seinen Vertrag zahlt, spart beispielsweise 70 € pro Monat, die restlichen 30 € werden für sonstige Ausgaben, vor allem Verwaltungs- und Risikokosten benötigt. Die restlichen 70 € werden mit dem Garantiezins über die gesamte Vertragslaufzeit verzinst.
- Der Garantiezins ist eine garantierte Leistungszusage, die der Versicherer einhalten muss. In den seltensten Fällen besteht die Leistung des Kunden aber nur aus dem Garantiezins. Der Kunde erhält zusätzlich eine Überschussbeteiligung. 2009 lag die Leistung aus Garantiezins und Überschüssen im gewichteten Mittel bei 4,30 % (Quelle: Assekurata).
- Um den Garantiezins sicher abbilden zu können, muss der Versicherer einen Teil der Kundengelder in sicher verzinste Werte anlegen. Je niedriger das aktuelle Zinsumfeld ist, desto größer ist der Anteil der Kundengelder, die in diese sicheren Anlagen investiert werden müssen.
- Ein niedrigerer Garantiezins bedeutet umgekehrt mehr Freiheit des Versicherers bei der Investition der Kundengelder.
Da diese freien Anlagen des Versicherers in der Regel gerade bei der langfristigen Geldanlage überdurchschnittliche Erträge erwirtschaften können, ist die Senkung des Garantiezinses ein positives Signal. So kann der Versicherer mehr Geld in Aktien investieren und damit bei guter Marktentwicklung höhere Erträge erzielen (siehe dazu unseren Investmentratgeber: Profitieren Sie vom langfristigen Aktientrend).
Allerdings gilt weiterhin die viel wichtigere Frage, ob eine kapitalgebundene Lebens- oder Rentenversicherung für die langfristige Geldanlage überhaupt das richtige Produkt ist. Wir empfehlen allen Kunden, dies sorgfältig zu bewerten.
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* vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.

Lust auf ein eigenes Denkmal? Es muss nicht immer ein Schloss oder ein zerfallener Bauernhof sein. Denkmalimmobilien gibt es auch mitten in der Stadt. Sie haben meist Charme und die meisten Investoren schrecken aufgrund möglicher Auflagen vor einem Kauf zurück. Steuerlich ist der Kauf jedoch sehr lukrativ. So gilt es abzuwägen, ob die baulichen Einschränkungen nicht durch die steuerlichen Vorteile aufgewogen werden.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (Az.: B 4 AS 108/10 R), dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Anspruch darauf hat, dass der Träger der Grundsicherung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe übernehmen muss.
Seit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wett-bewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) haben Privatversicherte ein finanzielles Problem, wenn sie hilfebedürftig werden. Anders als früher werden sie nicht mehr automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Sie bleiben verpflichtet, eine private Krankenversicherung aufrecht zu erhalten. Der Träger der Grundsicherung übernimmt einen Teil der Kosten in Höhe von ca. 130,- € im Monat. Verbleibende Beiträge mussten Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-Empfänger bisher von ihrer Grundsicherung bezahlen.
Der Basistarif ändert nichts daran, denn in diesem ist zwar laut § 12 Absatz 1c VAG eine Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit vorgesehen. Aber der Grundsicherungs-Träger wurde gesetzlich nur verpflichtet, zum verbleibenden hälftigen Beitrag den Beitrag zu übernehmen, „der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen ist“. Das bedeutet jedoch faktisch, dass auch vom halbierten Beitrag zum Basistarif ein bedeutender Anteil entweder vom Hilfsbedürftigen selbst aufgebracht werden muss – oder gar nicht bezahlt wird. Dann muss allerdings der Krankenversicherer immer noch nach § 193 Absatz 6 VVG „Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ übernehmen.
Sozial- und Landessozialgerichte haben in verschiedenen Verfahren zu Gunsten von Hilfsbedürftigen entschieden, dass die Träger der Grundsicherung nicht nur 130,- €, sondern die vollen, verbleibenden Beiträge zum Basistarif übernehmen müssen.
Das Bundessozialgericht hat im Fall eines selbstständigen Rechtsanwalts eine Entscheidung getroffen, der im Jahr 2009 Grundsicherung für Arbeitssuchende benötigte. Dieser hatte laut Pressemitteilung des Gerichts eine private Krankenversicherung mit 207,39 € Beitrag abgeschlossen, durfte aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das BSG stufte die nicht vorhandene Regelung zum offenen Beitragsanteil als „gesetzesimmanente Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Vorschriften“ ein. Die Begründung des GKV-WSG lässt nicht erkennen, dass es Absicht des Gesetzgebers gewesen sein soll, hilfebedürftige Privatversicherte im Regen stehen zu lassen. Im Gegenteil: gerade zum Basistarif sei ausgeführt worden, dass Ziel sei, dass „die Betroffenen finanziell nicht überfordert werden“.
Ferner würde das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht erreicht, wenn der Gesetzgeber Personen zum Abschluss einer von ihnen nicht bezahlbaren Versicherung zwingt. Das Gericht verweist weiter auf die Regelung für freiwillig gesetzlich Versicherte, bei denen auch im Fall der Hilfsbedürftigkeit keine eigenen Beiträge mehr verlangt werden, und fordert, durch analoge Anwendung auch hilfsbedürftigen Privatversicherten das Existenzminimum zu sichern.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) begrüßte in einer Stellungnahme diese Entscheidung. Das Gericht „schafft endlich Klarheit zu Gunsten der Hilfebedürftigen: Zu ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum gehört ein angemessener Krankenversicherungsschutz“. Es könne nicht sein, dass der Sozialstaat durch eine „künstliche“ Kürzung seiner Zuschüsse die Aufgabe der Sicherung des Existenzminimums auf die Krankenversicherung abwälzt, und zwar sowohl im Fall der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung. Allerdings, diesen Seitenhieb kann sich der Verband nicht verkneifen, erhalte die gesetzliche Krankenversicherung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung „Milliardenzuschüsse“. Weiter fordert der PKV-Verband den Gesetzgeber auf, zu handeln und die Regelungslücke zu beseitigen.
ad hoc: Inflation in China
Es wird häufig erwähnt, dass man, um China zu regieren, die Wirtschaft in Schwung und die Inflation niedrig halten muss. Letzteres dürfte anscheinend leichter sein als erwartet. Die gestern publizierten CPI (Consumer Price Index) oder Inflationszahlen für China lagen mit 4,9% deutlich unter den Erwartungen, welche bei 5,4% gelegen hatten. Nach etwas detaillierterer Recherche erkennt der engagierte Analyst allerdings schnell, das die chinesische Regierung den Warenkorb, welcher zur Inflationsberechnung verwendet wird, seit dem letzten Mal etwas verändert hat. Besonders die Gewichtung von Lebensmitteln wurde reduziert (-3,4%).
Es scheint, dass die Chinesen entschieden haben, weniger Lebensmittel zu sich zu nehmen… !?! Dürfen wir uns nun global über sinkende Lebensmittelpreise freuen, nun da ein 1,3 Milliarden Volk entschieden hat, 3,4% weniger zu essen? Wahrscheinlich nicht, aber es ist mal wieder eine Erinnerung, dass der Warenkorb zur Inflationsmessung verändert werden kann um die Ziele von Regierungen zu erfüllen.
Fazit: Es ist nach wie vor mit fiskalpolitischen Maßnahmen in China zu rechnen, da die Inflation über dem Inflationsziel von 4% für 2011 liegt, allerdings könnten diese weniger agressiv als bisher erwartet ausfallen.